Erlan­ger MdL Wal­ter Nus­s­el gegen ver­pflich­ten­de kom­mu­na­le Baumschutzverordnungen

„Nicht auch noch eine Baum-Bürokratie“

Mit deut­li­chen Wor­ten wen­det sich der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te für den Stimm­kreis Erlan­gen-Höch­stadt, Wal­ter Nus­s­el (CSU) gegen die jüng­ste For­de­rung des Bund Natur­schutz, lan­des­weit ver­pflich­ten­de kom­mu­na­le Baum­schutz­ver­ord­nun­gen zu erlas­sen. „Nicht auch noch eine Baum­Bü­ro­kra­tie!“ sag­te Wal­ter Nus­s­el in sei­ner Eigen­schaft als Beauf­trag­ter für Büro­kra­tie­ab­bau der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung in München.

Der Ver­band hat­te kürz­lich öffent­lich gefor­dert, der Frei­staat sol­le den Kom­mu­nen zwin­gend vor­schrei­ben, ent­spre­chen­de Baum­schutz­ver­ord­nun­gen zu erlas­sen. Durch eine sol­che Ver­ord­nung bestün­de die Mög­lich­keit, bestimm­te Bäu­me und Sträu­cher dau­er­haft unter Schutz zu stel­len. Bäu­me, die in den Schutz­be­reich fal­len, dür­fen nicht gefällt oder ver­än­dert wer­den; außer es han­delt sich um fach­ge­rech­te Pfle­ge- und Erhaltungsmaßnahmen.

Der gelern­te Forst­wirt Nus­s­el sieht dar­in – anders als der Bund Natur­schutz – kei­nen Mehr­wert, son­dern vor allem einen immensen Anstieg der Büro­kra­tie und damit ver­bun­den auch finan­zi­el­lem Auf­wand. Er ver­traut viel­mehr der Eigen­ver­ant­wor­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und deren gewähl­ten Ver­tre­tern. Kein Bür­ger­mei­ster ord­ne sinn­lo­se Baum­fäll-Aktio­nen an. Die vom Bund Natur­schutz als Begrün­dung für des­sen For­de­rung nach ver­pflich­ten­den Baum­schutz­ver­ord­nun­gen ange­führ­te Hoch­rech­nung von „bis zu 300.000 gefäll­ten Bäu­men in Bay­erns Groß­städ­ten“ müs­se inso­fern hin­ter­fragt werden.

Nus­s­el bezwei­felt nicht, dass es immer wie­der Baum­fäl­lun­gen in grö­ße­rer Zahl gibt, die jedoch nach­ge­pflanzt würden.

Vie­le Fäl­lun­gen haben ihre Ursa­che meist dar­in, dass die betrof­fe­nen Bäu­me sehr alt und von Krank­hei­ten befal­len sind. Sie sind somit nicht mehr stand­si­cher und stel­len eine Gefahr für die Bevöl­ke­rung dar. Des­halb sind die Kom­mu­nen gefor­dert, beherzt zu han­deln, denn es geht hier um die Sicher­heit im öffent­li­chen Raum.

Nus­s­el gibt zu beden­ken, dass es zudem nicht weni­ge Fäl­le gebe, in denen die geplan­te Ein­füh­rung einer Baum­schutz­ver­ord­nung dazu geführt hat, dass Bäu­me qua­si prä­ven­tiv gefällt wur­den, die ande­ren­falls ste­hen geblie­ben wären.

Auch müs­se bei einer zwin­gen­den Baum­schutz­ver­ord­nung das The­ma Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht neu über­dacht wer­den. Es kann nicht ange­hen, so der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te, dass die­se per Ver­ord­nung allei­ne dem Eigen­tü­mer auf­er­legt wird.

Im Hin­blick auf den Kli­ma­wan­del wer­den bereits städ­te­pla­ne­ri­sche Maß­nah­men ergrif­fen, um durch Schaf­fung von grü­nen Zonen Luft­ver­bes­se­rung und Was­ser­bin­dung zu errei­chen. Dazu müs­sen Mil­lio­nen von Sträu­chern und Bäu­men gepflanzt wer­den. „Dies stellt zukünf­tig eine gro­ße Her­aus­for­de­rung an unse­re baye­ri­schen Kom­mu­nen dar.“ Eine zwin­gen­de Baum­schutz­ver­ord­nung – wie vom Bund Natur­schutz gefor­dert – kon­ter­ka­riert laut Nus­s­el die­ses Vor­ha­ben und lässt nicht Bäu­me, son­dern nur den Para­gra­phen-Dschun­gel wachsen.