Stadt Bam­berg: Staats­an­walt­schaft Hof erhebt kei­ne Anklage

Symbolbild Justiz

Die Ermitt­lun­gen sind abge­schlos­sen: Die Staats­an­walt­schaft Hof kommt zu dem Ergeb­nis, kei­ne Ankla­gen zu erhe­ben. Statt­des­sen wur­den Straf­be­feh­le bean­tragt und erlas­sen. Zu die­ser Ankün­di­gung erklä­ren der Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke und die bei­den betrof­fe­nen Refe­ren­ten der Stadt Bam­berg, dass sie zunächst die Begrün­dung ana­ly­sie­ren und mit ihren anwalt­li­chen Ver­tre­tun­gen prü­fen wol­len. Nach der Ana­ly­se soll über das wei­te­re Vor­ge­hen ent­schie­den werden.

Aus­lö­ser der nun abge­schlos­se­nen Ermitt­lun­gen war der Bericht des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prü­fungs­ver­ban­des (BKPV) aus dem Jahr 2020 und die sich dar­aus erge­ben­de umfang­rei­che Medi­en­be­richt­erstat­tung über Zah­lun­gen an städ­ti­sche Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Die­se waren bereits im Som­mer 2019 durch die Stadt ein­ge­stellt wor­den, also fast ein Jahr und drei Mona­te vor der Ver­öf­fent­li­chung des Prüfberichts.

In der Pres­se­er­klä­rung der Staats­an­walt­schaft Hof ist aus­drück­lich fest­ge­stellt wor­den, „dass die über­wie­gen­de Anzahl der kom­mu­na­len Bedien­ste­ten über­ob­li­ga­to­ri­sche Lei­stun­gen erbracht haben. Inso­weit wur­den über die regel­mä­ßi­ge Arbeits­zeit hin­aus Stun­den gelei­stet, die die Stadt jeden­falls in straf­recht­lich nicht zu bean­stan­den­der Wei­se mit­tels Pau­scha­len ver­gü­tet hat.“

Ob sein Straf­be­fehl akzep­tiert wird, will der Ober­bür­ger­mei­ster davon abhän­gig machen, was dem Wohl der Stadt dient. Dabei rich­tet er auch den Blick auf sei­ne Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter im Rat­haus, die durch das Ver­fah­ren ver­un­si­chert waren. „Das bedau­re ich sehr und wir wer­den über die bereits gezo­ge­nen Kon­se­quen­zen hin­aus wei­te­re Ent­schei­dun­gen tref­fen, um aus dem Vor­gang zu ler­nen“, so Starke.