Frei­staat unter­stützt Gemein­den bei Ent­sie­ge­lung und Sanie­rung von Brachen

EU-För­de­rung für Gemein­den wird einfacher

  • Bau­mi­ni­ste­ri­um star­tet Pro­jekt­auf­ruf für Gemein­den und hilft bei Umweltschutz
  • 30 Mil­lio­nen Euro aus dem Euro­päi­schen Fonds für regio­na­le Ent­wick­lung (EFRE)
  • Unbü­ro­kra­ti­sche Bewer­bun­gen bis 28. Okto­ber 2022 möglich

Mehr Umwelt­schutz – weni­ger ver­sie­gel­te Flä­chen. Mit einem neu­en För­der­pro­gramm unter­stützt der Frei­staat ver­stärkt Gemein­den bei der Revi­ta­li­sie­rung und Rena­tu­rie­rung von gro­ßen Brach­flä­chen. „Wir möch­ten Gemein­den bei der Bewäl­ti­gung die­ser kosten­in­ten­si­ven Auf­ga­be künf­tig noch bes­ser unter die Arme grei­fen“, erläu­tert Bay­erns Bau­mi­ni­ster Chri­sti­an Bern­rei­ter. „Wir stel­len daher bis 2027 ins­ge­samt 30 Mil­lio­nen Euro aus dem Euro­päi­schen Fonds für regio­na­le Ent­wick­lung (EFRE) zur Ver­fü­gung. Damit kön­nen etwa auf Mili­tär­bra­chen und auf Bra­chen der Por­zel­lan- oder Bleik­ri­stall­in­du­strie Umwelt­ver­schmut­zun­gen besei­tigt wer­den“, so Bern­rei­ter. Gemein­den im Raum mit beson­de­rem Hand­lungs­be­darf erhal­ten 80 Pro­zent Zuschuss, struk­tur- und finanz­schwa­che Gemein­den sogar 90 Pro­zent. „Ich lade alle Gemein­den ein, die­se Chan­ce zu ergrei­fen und sich bis 28. Okto­ber 2022 um die För­der­mit­tel zu bewer­ben“, sagt der Mini­ster zum Starts des Projektaufrufs.

Zuschüs­se gibt es etwa für die Frei­ma­chung bebau­ter oder ver­sie­gel­ter Flä­chen. Nicht nutz­ba­re Stand­or­te kön­nen mit dem För­der­geld für höher­wer­ti­ge Nach­nut­zun­gen vor­be­rei­tet wer­den. Auch die Rena­tu­rie­rung von (Teil-)Flächen ist för­der­fä­hig; eben­so Pro­jek­te, bei denen leer­ste­hen­de kon­ta­mi­nier­te Bau­sub­stanz wie­der nutz­bar gemacht wird.

„Wir haben ver­stan­den, dass euro­päi­sche För­der­pro­gram­me häu­fig zu kom­pli­ziert sind,“ so Bern­rei­ter. „Wir haben daher kon­se­quent alle Spiel­räu­me genutzt, zu ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren. Mit die­sem Pro­jekt­auf­ruf machen wir die EU-För­de­rung für unse­re Gemein­den ein­fa­cher.“ Um den Bewer­bungs­auf­wand für die Gemein­den zu redu­zie­ren, wird ein zwei­stu­fi­ges Aus­wahl­ver­fah­ren durch­ge­führt. Die Teil­nah­me am Pro­jekt­auf­ruf ist mit mini­ma­lem Auf­wand mög­lich. Voll­stän­di­ge Antrags­un­ter­la­gen rei­chen nur Gemein­den ein, deren Pro­jekt in der ersten Aus­wahl­stu­fe zur För­de­rung emp­foh­len wur­de. Außer­dem brau­chen Gemein­den künf­tig nicht eigens ein inter­kom­mu­na­les Kon­zept zu erstel­len, wenn sie von den EU-Gel­dern pro­fi­tie­ren wol­len. „Ein inte­grier­tes städ­te­bau­li­ches Ent­wick­lungs­kon­zept (ISEK), wie es ein Groß­teil unse­rer Gemein­den bereits hat, reicht aus. Für die­se Erleich­te­rung hat sich unser Ein­satz bei der EU-Kom­mis­si­on gelohnt!“ so der Minister.

Gemein­den, die bei ihren Pro­jek­ten den Leit­ge­dan­ken des Neu­en Euro­päi­schen Bau­hau­ses umset­zen, erhal­ten bei der Pro­jekt­aus­wahl einen Bonus. „Wir grei­fen die­se euro­päi­sche Initia­ti­ve in Bay­ern ger­ne auf,“ betont Bern­rei­ter. „Es kann nur Gewin­ner geben, wenn kon­ta­mi­nier­te Stand­or­te ganz­heit­lich ent­wickelt wer­den und ästhe­ti­sche Gestal­tung dabei eben­so eine Rol­le spielt wie brei­te sozia­le Teil­ha­be. Ich freue mich auf inno­va­ti­ve Vorschläge!“

Der Pro­jekt­auf­ruf und ein Online-Antrags­for­mu­lar kön­nen unter fol­gen­dem Link abge­ru­fen wer­den: www​.eu​-staed​te​bau​foer​de​rung​.bay​ern​.de