Tele­fon­be­trü­ger machen in Neu­stadt b. Coburg erneut Beute

symbolfoto polizei

NEU­STADT B.COBURG, LKR. COBURG. Eine Senio­rin über­gab in Wil­den­heid am Mitt­woch­nach­mit­tag einen hohen Geld­be­trag an eine Betrü­ge­rin. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg sucht Zeugen.

Am Mitt­woch erhielt die Rent­ne­rin einen Anruf, bei dem ihr eine Frau vor­gau­kel­te, dass ihre Toch­ter in einen töd­li­chen Unfall ver­wickelt sei. Um einen Gefäng­nis­auf­ent­halt abzu­wen­den, müs­se sie rasch eine hohe Sum­me zahlen.

Die älte­re Dame mach­te sich sofort mit einem hin­zu­ge­ru­fe­nen Taxi auf den Weg zur Bank und hob meh­re­re tau­send Euro ab. Anschlie­ßend ließ sie sich wie­der nach­hau­se fah­ren, wo sie die Betrü­ger erneut anrie­fen und auf­for­der­ten, dass Geld an einer Schu­le in Wil­den­heid zu über­ge­ben. Die Über­ga­be erfolg­te zwi­schen 16 und 17 Uhr an eine Frau, die in der Rit­ter­gut­stra­ße an einem Later­nen­mast wartete.

Die Geld­ab­ho­le­rin wird wie folgt beschrieben:

  • etwa 60 Jahre
  • cir­ca 155 Zen­ti­me­ter groß
  • unge­pfleg­tes Erscheinungsbild
  • trug einen dunk­len Man­tel und einen Rock
  • sprach deutsch

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg hat in bei­den Fäl­len die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 um Zeugenhinweise.

Gleich­zei­tig rich­tet die ober­frän­ki­sche Poli­zei fol­gen­de War­nun­gen an die Bevölkerung:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch bei Anru­fen, die Ihre finan­zi­el­le und/​oder per­sön­li­che Situa­ti­on betref­fen und geben Sie kei­ne Auskunft.
  • Infor­mie­ren und war­nen Sie ihre Ange­hö­ri­gen zu die­sen Betrugsmaschen.
  • Las­sen Sie sich nicht von einer ver­trau­ens­er­wecken­den Ruf­num­mer auf dem Dis­play in die Irre führen.
  • Las­sen Sie sich zeit­lich und emo­tio­nal nicht unter Druck setzen.
  • Hal­ten Sie nach einem Anruf mit finan­zi­el­len For­de­run­gen mit ande­ren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen Rücksprache.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Per­so­nen – auch nicht, wenn sie angeb­lich im Auf­trag von Verwandten/​Bekannten handeln.
  • Im Zwei­fel wen­den Sie sich an Ihre ört­li­che Poli­zei­dienst­stel­le oder den Not­ruf 110.