Bay­reu­ther Fest­spie­le 2022 – Hin­wei­se zu den Sicher­heits- und Verkehrsmaßnahmen

symbolfoto polizei

BAY­REUTH. Für die Zeit der Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken und die Stadt Bay­reuth auf die bis zum 1. Sep­tem­ber gel­ten­den Sicher­heits- und Ver­kehrs­re­ge­lun­gen hin.

Ver­kehrs­recht­li­che Maßnahmen

Die Fest­spiel­auf­fahrt über die Sieg­fried-Wag­ner-Allee wird voll­stän­dig für den Ver­kehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Park­plät­zen erfolgt aus­schließ­lich über die Tri­stan­stra­ße bzw. die Tann­häu­ser­stra­ße (vom Grü­nen Baum kom­mend) und die Stra­ße An der Bür­ger­reuth. Besu­chern, die über die A 9 – Aus­fahrt Bay­reuth-Nord, anrei­sen wird emp­foh­len, bereits von der Rie­din­ger Stra­ße kom­mend am Grü­nen Baum abzu­fah­ren und der Weg­wei­sung zum Fest­spiel­haus zu folgen.

Da erfah­rungs­ge­mäß mit einem hohen Ver­kehrs­auf­kom­men rund um den Fest­spiel­hü­gel zu rech­nen ist, wird emp­foh­len, recht­zei­tig vor Vor­stel­lungs­be­ginn anzu­rei­sen und die Park­ge­bühr mög­lichst pas­send bereits bei der Anfahrt bereit­zu­hal­ten. Die Park­ge­büh­ren in Höhe von 5,- € pau­schal pro Tag für die Besu­cher­park­plät­ze B und E wer­den unmit­tel­bar an der Zufahrt zu den Park­plät­zen von den durch die Stadt Bay­reuth ein­ge­setz­ten Park­platz­ein­wei­sern vereinnahmt.

Für Schwer­be­hin­der­te mit einem amt­li­chen Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis ste­hen auf dem Park­platz „B“ bzw. ab 26.07.2022 auf Park­platz „A“ geson­dert aus­ge­wie­se­ne und kosten­freie Park­plät­ze zur Verfügung.

Für geh­be­hin­der­te Fest­spiel­gä­ste, die durch einen Fah­rer oder ein Taxi gebracht wer­den, ist eine Anfahrts­mög­lich­kei­ten über die Tri­stan­stra­ße und die Stra­ße An der Bür­ger­reuth bis zur Absper­rung am Fest­spiel­haus gege­ben. Vor­aus­set­zung ist min­de­stens das Merk­zei­chen „G“ im Aus­weis des Ver­sor­gungs­am­tes bzw. ein amt­li­cher Schwer­be­hin­der­ten-Park­aus­weis. Es erfolgt eine Kon­trol­le durch die Poli­zei. Fahr­zeu­ge müs­sen den Bereich umge­hend nach Abset­zen der Per­son verlassen.

Taxi­stand­plät­ze wer­den am Fuße des Fest­spiel­hü­gels in der Gon­tard­stra­ße sowie im Fest­spiel­park an der Tri­stan­stra­ße eingerichtet.

Ins­be­son­de­re am Pre­mie­ren­tag, 25.07.2022 sowie im Bedarfs­fall an ein­zel­nen wei­te­ren Tagen gel­ten in der Gra­ven­reu­ther­stra­ße, Tri­stan­stra­ße, Tann­häu­ser­stra­ße und An der Bür­ger­reuth umfang­rei­che Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen. Teil­wei­se bestehen die­se Halt­ver­bots­re­ge­lun­gen ab 21.07.2022 für die gesam­te Fest­spiel­zeit. Die­se sind zwin­gend zu beach­ten; unbe­rech­tigt par­ken­de Fahr­zeu­ge wer­den durch die Poli­zei abgeschleppt.

Per­so­nen­kon­trol­len durch die Polizei

Neben Zutritts­kon­trol­len zum Fest­spiel­haus durch einen von der Fest­spie­le GmbH beauf­trag­ten Sicher­heits­dienst, müs­sen Gäste, die sich rund um das Fest­spiel­haus auf­hal­ten, mit poli­zei­li­chen Per­so­nen­kon­trol­len rech­nen. Um die­se Kon­trol­len zu ver­ein­fa­chen und ohne grö­ße­re Ver­zö­ge­run­gen durch­füh­ren zu kön­nen, emp­fiehlt die ober­frän­ki­sche Poli­zei ein amt­li­ches Iden­ti­täts­pa­pier mitzuführen.

Die Bay­reu­ther Fest­spie­le wei­sen wei­ter dar­auf hin, dass am Ein­lass ein Aus­weis­do­ku­ment vor­zu­zei­gen ist sowie Gepäck­stücke (grö­ßer als DIN A4), Ruck­säcke, Sitz­kis­sen und Regen­schir­me (mit Aus­nah­me Knirps-Grö­ße) im Fest­spiel­haus aus Sicher­heits­grün­den nicht gestat­tet sind.