Der Kli­ma­ent­scheid Bay­reuth geht juri­stisch gegen die Unzu­läs­sig­keits­er­klä­rung der Stadt Bay­reuth vor

Kla­gen fürs Kli­ma: Der Kli­ma­ent­scheid Bay­reuth geht juri­stisch gegen die Unzu­läs­sig­keits­er­klä­rung sei­ner For­de­rung vor

Vor zwei Wochen hat­te das Rechts­amt der Stadt Bay­reuth die For­de­rung des Kli­ma­ent­scheids für mate­ri­ell unzu­läs­sig erklärt. Die Fra­ge­stel­lung, wel­che die­ser For­de­rung zugrun­de liegt, lau­tet folgendermaßen:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Bay­reuth die Ver­wal­tung beauf­tragt, inner­halb von einem Jahr nach Erfolg des Bür­ger­ent­scheids, einen kon­kre­ten und ver­bind­li­chen Maß­nah­men­plan zu erstel­len, mit dem eine ech­te Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2030 erreicht wird; den Maß­nah­men­plan direkt im Anschluss an sei­ne Erstel­lung im Rah­men einer Bür­ger­ver­samm­lung oder eines Online-Äqui­va­lents vor­stellt und mit den Bürger:innen dis­ku­tiert; unmit­tel­bar danach über­ar­bei­tet und umsetzt; dafür sorgt, dass die Ver­wal­tung die Umset­zung des Maß­nah­men­plans über­prüft, doku­men­tiert und der Maß­nah­men­plan allen Bürger:innen bar­rie­re­frei zur Ver­fü­gung stellt; der/​die Oberbürgermeister:in jähr­lich über die Umset­zung des Maß­nah­men­plans und das Errei­chen der Reduk­ti­on der CO2e-Emis­sio­nen* öffent­lich Rechen­schaft ablegt; bei allen zukünf­ti­gen Stadt­rats­be­schlüs­sen deren Aus­wir­kun­gen auf das Errei­chen des Zie­les Kli­ma­neu­tra­li­tät 2030 in der Beschluss­vor­la­ge deut­lich gemacht wer­den müssen?

1) Der Maß­nah­men­plan für ech­te Kli­ma­neu­tra­li­tät soll den Bürger:innen nach­voll­zieh­bar auf­zei­gen, wie vie­le CO2e-Emis­sio­nen pro Jahr in wel­chen Berei­chen ein­ge­spart und wie etwa­ige Kom­pen­sa­tio­nen durch­ge­führt wer­den sol­len; im Fal­le von Schwie­rig­kei­ten bei der Erhe­bung von Daten kann auf Durch­schnitts­wer­te zurück­ge­grif­fen wer­den; b) wel­cher Stel­len­be­darf und wel­che Kosten zur Umset­zung geschätzt werden.

(2) Kli­ma­neu­tra­li­tät im All­ge­mei­nen bedeu­tet, dass Hand­lun­gen und Pro­zes­se kei­ne CO2e-Emis­sio­nen ver­ur­sa­chen oder die­se voll­stän­dig kom­pen­siert werden.

(3) Gemeint mit einer ech­ten Kli­ma­neu­tra­li­tät der Stadt Bay­reuth ist die Errei­chung des Ziels durch einen Maß­nah­men­plan, der Kli­ma­neu­tra­li­tät sek­toren­über­grei­fend (bspw. Ener­gie, Ver­kehr, Wirt­schaft, Gebäu­de, Land­wirt­schaft und Nah­rungs­mit­tel­pro­duk­ti­on), soweit es in den Zustän­dig­keits­be­reich der Stadt fällt, ver­wirk­licht bzw. ent­spre­chen­de Anrei­ze setzt. Das bedeu­tet die maxi­mal umsetz­ba­re Reduk­ti­on aller Emis­sio­nen auf dem Stadt­ge­biet sowie städ­ti­scher Unter­neh­men außer­halb des Stadt­ge­biets und ab 2030 die Kom­pen­sa­ti­on etwa­iger nicht redu­zier­ter Emis­sio­nen durch die Stadt Bayreuth.

Wie auch die Frak­tio­nen der Grü­nen und der Bay­reu­ther Gemein­schaft zwei­feln wir an der Ein­schät­zung des Bay­reu­ther Rechts­am­tes. Ent­schei­dend für die Zuläs­sig­keit eines Bür­ger­be­geh­rens ist, ob die For­de­rung einen kon­kre­ten umsetz­ba­ren Inhalt hat, sodass die Bürger*innen ein­deu­tig erken­nen kön­nen, wofür oder woge­gen sie abstim­men. Laut der Ein­schät­zung des Rechts­amts sei die oben genann­te For­de­rung des Kli­ma­ent­scheids zu unbe­stimmt. Ins­be­son­de­re die For­de­rung nach einem ver­bind­li­chen Maß­nah­men­plan und des­sen Über­ar­bei­tung und Umset­zung nach Dis­kus­si­on mit den Bürger*innen. Auch die hohe Bela­stung des kom­mu­na­len Haus­halts wird als Argu­ment gegen eine Zuläs­sig­keit ange­bracht. Es sei nicht sicher­ge­stellt, dass bei Durch­füh­rung des Kli­ma­ent­scheids eine Über­schul­dung der Stadt ver­mie­den wer­den kann.

War­um wider­spre­chen wir dem?

Die Fra­ge­stel­lung des Bür­ger­be­geh­rens ist nach unse­rer Über­zeu­gung durch­aus bestimmt genug. Es wird das kla­re Ziel der Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2030 vor­ge­ge­ben. Die unter­ge­ord­ne­ten Punk­te wie etwa die Bür­ger­be­tei­li­gung sind unter die­sem Aspekt selbst­er­klä­rend. Zudem ist die Fra­ge­stel­lung, ob ein Bür­ger­ent­scheid bestimmt genug ist, nach der Recht­spre­chung wohl­wol­lend aus­zu­le­gen. Es exi­stie­ren bereits ande­re gericht­li­che Grund­satz­ent­schei­dun­gen bezüg­lich Bür­ger­be­geh­ren, in denen Fra­gen mit ähn­li­chem Abstrak­ti­ons­grad als zuläs­sig bewer­tet wur­den. In die­sen Fäl­len reich­te es, dass unter­ge­ord­ne­te Tei­le der For­de­rung selbst­er­klä­rend sind. Auf die­se Urtei­le stüt­zen wir uns.

Außer­dem gibt es hin­sicht­lich der Finan­zier­bar­keit schwer­wie­gen­de Argu­men­te für die Zuläs­sig­keit. Ein blo­ßer Ver­weis auf hohe Kosten oder eine nur poten­ti­ell denk­ba­re unzu­läs­si­ge Über­schul­dung reicht nicht aus, um die For­de­rung für unzu­läs­sig zu erklä­ren. Wir hal­ten es außer­dem durch­aus für mach­bar, durch Umschich­tung der aktu­el­len kom­mu­na­len Aus­ga­ben, Nut­zung von För­der­gel­dern und Sen­kung der frei­wil­li­gen Aus­ga­ben ambi­tio­nier­te­re Kli­ma­schutz­maß­nah­men zu finan­zie­ren. Gleich­zei­tig sorgt effek­ti­ver Kli­ma­schutz jetzt für die Ein­spa­rung von Kosten, die zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ent­ste­hen, wenn kein aus­rei­chen­der Kli­ma­schutz betrie­ben wird, da zum Bei­spiel Kli­ma­fol­ge­schä­den ver­rin­gert wer­den. Daher wer­den sich Inve­sti­tio­nen in den Kli­ma­schutz auch aus finan­zi­el­ler Sicht für die Stadt lohnen.

Bezüg­lich der finan­zi­el­len Bela­stung für die Stadt wol­len wir wei­ter dar­auf ver­wei­sen, dass der im Bescheid der Stadt ange­führ­te Kli­ma­stadt­plan von uns selbst nicht als Grund­la­ge genutzt wird und aus­schließ­lich eine frü­he, gro­be Ein­schät­zung eines Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses dar­stellt. Er ist in kei­nem Fall Teil unse­rer Forderung.

War­um ist eine Kla­ge eine ange­mes­se­ne Reaktion?

Der Kli­ma­ent­scheid ver­folgt die Stra­te­gie einer juri­sti­schen Aus­ein­an­der­set­zung mit der Stadt, nicht nur auf­grund von recht­li­chen Zwei­feln an der Ein­schät­zung des Rechts­amts. Die bis­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen der Stadt geben uns wenig Hoff­nung, dass in nähe­rer Zukunft aus­rei­chend in Kli­ma­schutz inve­stiert wird.

Kli­ma­schutz wird aber mit jeder Minu­te dring­li­cher. Beson­ders in den näch­sten Jah­ren ist eine Umset­zung ent­spre­chen­der Maß­nah­men durch die Stadt notwendig.

Der Groß­teil des Stadt­rats scheint noch nicht voll aner­kannt zu haben, dass der Struk­tur­wan­del, der nötig ist um die Kli­ma­kri­se abzu­schwä­chen, unum­gäng­lich ist. Es braucht jetzt weit­sich­ti­ge Ent­schei­dun­gen, die Per­spek­ti­ven für ein zukunf­unfts­fä­hi­ges Bay­reuth eröff­nen, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger beim Umden­ken und Han­deln unter­stüt­zen und klar machen, dass Kli­ma­schutz Chan­cen bie­tet. Der Wider­stand, der nach wie vor in der Stadt gegen ambi­tio­nier­ten Kli­ma­schutz herrscht, hat naï­ve Züge. Der Kli­ma­wan­del ist ein unum­gäng­li­ches Pro­blem, eines, das sich nicht durch die aktu­el­le Lethar­gie lösen lässt.

Unser Ziel – aus­rei­chend ambi­tio­nier­ten Kli­ma­schutz – konn­ten wir nicht über den Dia­log mit der Stadt errei­chen. Des­we­gen wer­den wir ver­su­chen unse­re For­de­rung auf juri­sti­schem Weg durch­zu­set­zen. Mit dem Ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil zeich­net sich ein Umden­ken in der Recht­spre­chung ab. Wir sehen eine Kla­ge als Chan­ce ein Prä­ze­denz­fall für kom­mu­na­le Bür­ger­be­tei­li­gung in Sachen Kli­ma­schutz zu wer­den und so Teil die­ses Wan­dels zu sein.