Die Stadt Bay­reuth bekommt einen Integrationsbeauftragten

Antrag der Grü­nen und Unab­hän­gi­gen wird umgesetzt

Am 18. Mai 2021 for­der­te die Stadt­rats­frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜ­NEN und Unab­hän­gi­gen in ihrem Antrag die Stadt Bay­reuth auf, alle die bis dahin über zwei Dienst­stel­len ver­teil­ten Auf­ga­ben zu den The­men­ge­bie­ten Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on in einem neu zu schaf­fen­den Amt für Inte­gra­ti­on, Inklu­si­on und Viel­falt zu bün­deln und sicht­ba­rer zur machen. Zusätz­lich bean­trag­te die Frak­ti­on, eine*n Integrationsbeauftragte*n zu installieren.

Die Antragsteller*innen Xha­vit Musta­fa und Filiz Durak hat­ten sich bereits in ihrer Zeit als Vor­sit­zen­de des Inte­gra­ti­ons­bei­ra­tes inten­siv mit die­sem The­ma beschäf­tigt: „Wir hat­ten uns schon lan­ge gewun­dert, war­um es zum The­ma Inte­gra­ti­on kei­ne kla­ren Struk­tu­ren in der Ver­wal­tung gibt. Da war es nahe­lie­gend, dass wir uns ziem­lich bald nach der Kom­mu­nal­wahl um die Erar­bei­tung eines ent­spre­chen­den Antra­ges geküm­mert haben,“ so Xha­vit Musta­fa. Was eben­falls nicht ganz nach­zu­voll­zie­hen war, war die Abschaf­fung des Amtes für Inte­gra­ti­on 2015: „Das war ein denk­bar schlech­tes Signal an die inter­na­tio­na­le Com­mu­ni­ty, da die­ses The­ma schein­bar nicht mehr zu den wich­ti­gen Auf­ga­ben der Stadt gehör­te. Die Ein­füh­rung eines Inte­gra­ti­ons­bei­ra­tes 2016, das aus­schließ­lich aus Ehren­amt­li­chen besteht, ist damals wie heu­te sicher­lich kein wirk­li­cher Ersatz für eine eigen­stän­di­ge Dienst­stel­le.“ stellt Filiz Durak fest.

Für die bei­den Antragsteller*innen war klar, dass das The­ma Inte­gra­ti­on nicht mehr stief­müt­ter­lich behan­delt wer­den dür­fe. Dazu gehö­re die insti­tu­tio­nel­le und per­sön­li­che Sicht­bar­keit nach außen – mit einem Amt für Inte­gra­ti­on, Viel­falt und Inklu­si­on und einem/​r Integrationsbeauftragte*n, der/​die als direkte/​r Ansprechpartner*in für die inter­na­tio­na­le Com­mu­ni­ty und für die Stadt­ver­wal­tung fungiert.

Der Antrag wur­de zwar als Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­heit ein­ge­stuft, doch es wur­den Tei­le der For­de­run­gen auf­ge­grif­fen und umge­setzt. So wird der gefor­der­te Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­te instal­liert und die Auf­ga­ben aus dem Bereich Inte­gra­ti­on im Sozi­al­amt gebün­delt, das nun­mehr Amt für Sozia­les, Inte­gra­ti­on, Woh­nen und Inklu­si­on hei­ßen soll. Ein eige­nes Amt für Inte­gra­ti­on, Viel­falt und Inklu­si­on soll es aller­dings nicht geben. „Eine Fehl­ent­schei­dung und ver­ta­ne Chan­ce, die­sen wich­ti­gen Schritt mit hoher Signal­wir­kung nicht zu gehen.“ so Filiz Durak „Doch wir blei­ben am The­ma dran und was heu­te nicht ist, kann ja bei ent­spre­chen­dem poli­ti­schen Wil­len noch werden.“