Tipps & Tricks: Exper­ten-Inter­view „Mani­pu­la­tio­nen im Internet“

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So beein­flus­sen Dark Pat­terns unse­re Entscheidungen

Ob auf Web­sei­ten oder in Apps – Anbie­ter ver­su­chen mit allen Tricks Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern bestimm­te Ent­schei­dun­gen zu ent­locken, meist zu deren Nach­teil. Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern, beant­wor­tet Fra­gen rund um das The­ma Dark Patterns.

Frau Halm, was sind Dark Patterns?

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern

Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Bei Dark Pat­terns han­delt es sich um mani­pu­la­ti­ve Designs oder Pro­zes­se im Inter­net, mit denen Nut­zer zu einem bestimm­ten Han­deln bewegt wer­den sol­len. Unter­neh­men ver­su­chen so etwa an per­sön­li­che Daten von Ver­brau­chern zu kom­men oder ihnen kosten­pflich­te Ver­trä­ge unter­zu­schie­ben. Dabei wer­den Schalt­flä­chen oder Tex­te so gestal­tet, dass User die Nach­tei­le nicht wahr­neh­men. Ein klas­si­scher Fall sind Coo­kie-Ban­ner. Die Ein­wil­li­gung zum Track­ing ist durch einen gro­ßen, grü­nen But­ton sehr ein­fach zu fin­den. Will man sei­ne Daten nicht preis­ge­ben, muss man nach einem klei­nen, oft grau­en Text­feld suchen, um abzu­leh­nen. Allein durch die Gestal­tung der Ban­ner errei­chen Unter­neh­men, dass vie­le Nut­zer völ­lig unbe­wusst ein­wil­li­gen und ihre Daten für Wer­be­zwecke zur Ver­fü­gung stel­len. In ande­ren Fäl­len wer­den Abfra­gen irre­füh­rend for­mu­liert oder Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten so ver­steckt, dass man sie nicht findet.

Ist der Ein­satz von Dark Pat­terns erlaubt?

Ob und wie Dark Pat­terns ver­wen­det wer­den dür­fen, ist bis jetzt nicht aus­drück­lich gere­gelt. Ihr Ein­satz ist nicht ein­deu­tig ver­bo­ten. In Ein­zel­fäl­len sind mani­pu­la­ti­ve Designs aber ganz klar unzu­läs­sig, wenn sie gegen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten oder gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ver­sto­ßen. Auch hier die­nen Coo­kie-Ban­ner als gutes Bei­spiel. Will ein Unter­neh­men Coo­kies set­zen, um die Daten eines Ver­brau­chers für Wer­bung zu nut­zen, muss des­sen aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung ein­ge­holt wer­den. Nut­zer müss­ten die Häk­chen also eigent­lich selbst set­zen. Sind alle Häk­chen schon vor­ab ange­kreuzt, wie es auf eini­gen Web­sei­ten der Fall ist, wil­ligt der Nut­zer nicht mehr frei­wil­lig und infor­miert ein. In die­sen Fäl­len ist das eine Mani­pu­la­ti­on und ganz ein­deu­tig nicht zulässig.

Wie schützt man sich am besten vor sol­chen Manipulationen?

Inter­net-Nut­zer soll­ten sich dar­über im Kla­ren sein, dass einem Dark Pat­terns auf sehr vie­len Web­sei­ten begeg­nen. Hin­wei­se und Schalt­flä­chen soll­te man sorg­fäl­tig lesen und nicht vor­schnell auf But­tons klicken. Auch eine ver­meint­li­che Dring­lich­keit soll­te nicht dazu ver­lei­ten. Oft wird der Ein­druck ver­mit­telt, dass ein Son­der­an­ge­bot nur noch kur­ze Zeit gilt oder ein Pro­dukt nur noch in sehr begrenz­ter Stück­zahl ver­füg­bar ist. Meist steckt nichts dahin­ter. Haben Ver­brau­cher schlech­te Erfah­run­gen mit Dark Pat­terns gemacht und wur­den dadurch ihre Ent­schei­dun­gen mani­pu­liert, kön­nen sie unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​-by eine Beschwer­de bei uns ein­rei­chen. Liegt ein Vestoß vor, kann das Unter­neh­men abge­mahnt werden.