Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken Bay­reuth: Fra­ge nach der direk­ten Schuld bei der Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft (GTO) ein­deu­tig geklärt

Schuld­spruch gegen Klaus R. im Pro­zess wegen Veruntreuungen

Hand­werks­kam­mer: Erstes Kapi­tel der juri­sti­schen Auf­ar­bei­tung der Vor­komm­nis­se bei der Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH (GTO) abgeschlossen

Mit der Urteils­ver­kün­dung gegen Klaus R. nimmt der Straf­pro­zess gegen den frü­he­ren lei­ten­den Ange­stell­ten der Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH (GTO) das nach der erreich­ten Ver­stän­di­gung erhoff­te, schnel­le Ende. „Damit kön­nen wir end­lich ein erstes Kapi­tel der juri­sti­schen Auf­ar­bei­tung der bei unse­rer Toch­ter­ge­sell­schaft vor­ge­kom­me­nen Unre­gel­mä­ßig­kei­ten abschlie­ßen“, ist der Prä­si­dent der HWK für Ober­fran­ken, Mat­thi­as Graß­mann, erleich­tert. Mit dem pau­scha­len Geständ­nis von Klaus R. und dem Urteil (drei Jah­re und neun Mona­te Frei­heits­ent­zug) sei die Fra­ge nach der direk­ten Schuld ein­deu­tig geklärt. „Die­se Vor­komm­nis­se waren die kri­mi­nel­le Tat eines Mit­ar­bei­ters in einem Toch­ter­un­ter­neh­men der Hand­werks­kam­mer, mit der das ober­frän­ki­sche Hand­werk nichts zu schaf­fen hat.“

Die Hand­werks­kam­mer hofft, dass nach Ende des Straf­pro­zes­ses jetzt auch neue Bewe­gung in die wei­te­ren, beim Land­ge­richt Bay­reuth anhän­gi­gen Zivil­ver­fah­ren kommt. Die Hand­werks­kam­mer bezie­hungs­wei­se die Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken haben Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen die bei­den frü­he­ren Haupt­ge­schäfts­füh­rer der HWK, den vor­he­ri­gen Prä­si­den­ten und den dama­li­gen Geschäfts­füh­rer der GTO gestellt. „Ich gehe davon aus, dass die beim Straf­ver­fah­ren erlang­ten Bewei­se und die wei­te­ren gewon­ne­nen Erkennt­nis­se in die Zivil­ver­fah­ren ein­flie­ßen wer­den“, ist der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der HWK für Ober­fran­ken, Rein­hard Bau­er, über­zeugt. „Wir hof­fen, dass nun schnellst­mög­lich neue Ver­hand­lungs­ter­mi­ne ange­setzt werden.“

Für die Kam­mer ist die juri­sti­sche Auf­ar­bei­tung der Vor­fäl­le der letz­te noch aus­ste­hen­de Schritt, um die durch die Ver­un­treu­un­gen bei der GTO aus­ge­lö­sten Vor­gän­ge final abzu­schlie­ßen. „Intern haben wir die Auf­klä­rung längst abge­schlos­sen und auch Rück­schlüs­se für die Orga­ni­sa­ti­on gezo­gen“, betont HWK-Prä­si­dent Graß­mann. „Dar­aus wird sicht­bar, dass wir als Vor­stand und Geschäfts­lei­tung der HWK der­ar­ti­ge Machen­schaf­ten strikt ableh­nen.“ Das Hand­werk wer­de aller­dings erst dann rich­tig zur Ruhe kom­men, wenn alle Ver­ant­wort­lich­kei­ten auch gericht­lich geklärt sei­en. „Der Straf­pro­zess gegen Klaus R. war da der erste Schritt, dem jetzt hof­fent­lich hin­sicht­lich der Zivil­pro­zes­se zügig die näch­sten fol­gen werden.“

* Gegen das Urteil kann noch Revi­si­on ein­ge­legt werden.