Baye­ri­scher Umwelt­mi­ni­ster und Pinz­ber­ger MdL Thor­sten Glau­ber: „Der Ein­satz für die klei­ne Was­ser­kraft hat sich gelohnt“

Thorsten Glauber MdL
Thorsten Glauber MdlL. Foto: Thorsten Glauber

Auch Was­ser­kraft­an­la­gen unter 500 kW sol­len wei­ter mit der EEG-För­de­rung unter­stützt werden

„Der Ein­satz für die klei­ne Was­ser­kraft hat sich gelohnt“, freut sich der Pinz­ber­ger Land­tags­ab­ge­ord­ne­te (FW) und Staats­mi­ni­ster für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz Thor­sten Glau­ber. Der Bund folgt dem Bei­spiel Bay­erns und defi­niert den Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien als „über­ra­gen­des Inter­es­se“. Das gilt nun auch für die Was­ser­kraft. „Das öffent­li­che Inter­es­se ist bei Ent­schei­dun­gen für Geneh­mi­gun­gen für Wie­der­be­wil­li­gun­gen oder Neu­an­la­gen sehr wich­tig“, erklärt Glau­ber weiter.

Auch Was­ser­kraft­an­la­gen unter 500 kW sol­len wei­ter mit der EEG-För­de­rung unter­stützt wer­den. Es ist wich­tig, dass der Bund sei­ne Rege­lun­gen jetzt ent­spre­chend ange­passt hat. Bay­ern hat sich im Bund durch­ge­setzt. Mit der Neu­fas­sung der Bun­des­re­ge­lun­gen zum Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien ist nun auch für die Was­ser­kraft fest­ge­legt, dass die­se im öffent­li­chen Inter­es­se ist.

„Die gesetz­li­chen Neu­re­ge­lun­gen zu den erneu­er­ba­ren Ener­gien im Bund brin­gen neu­es Tem­po“ so Glau­ber wei­ter, „den­noch braucht es noch wei­te­re Maß­nah­men auf Bun­des­ebe­ne, um den Aus­bau noch wei­ter zu beschleu­ni­gen“. Hier­für benö­tigt es u.a. straf­fe­re Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen und eine Bün­de­lung der gericht­li­chen Zuständigkeiten.