Landratsamt Forchheim informiert: Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern – Niedrigwassersituation im Landkreis Forchheim

Bezugnehmend auf die bisherige Pressemitteilung vom 20.06.2022, in der auf die bestehende Rechtslage hingewiesen wurde, macht das Landratsamt Forchheim im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer – trotz der jüngsten Regenfälle – auf Folgendes aufmerksam:

Bei anhaltender Trockenheit – wie in diesem Sommer – und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem in den kleinen Gewässern.

Das Landratsamt Forchheim weist darauf hin, dass zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs, der außerhalb von Niedrigwasserperioden ohne Erlaubnis möglich ist, derzeit im Landkreis Forchheim nicht mehr zulässig und einzustellen ist. Um Beachtung wird gebeten.