Regie­rung von Ober­fran­ken: Erör­te­rungs­ter­min zum Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ICE-Strecke – Abschnitt Stadt Bam­berg vom 25. bis 29. Juli 2022

Logo der Regierung von Oberfranken

Der Erör­te­rungs­ter­min zum Bahn­aus­bau im Stadt­ge­biet Bam­berg wird in der Woche vom 25. bis 29. Juli 2022 in der Kon­zert- und Kon­gress­hal­le Bam­berg statt­fin­den: Son­der­amts­blatt Nr. 11/2022 der Regie­rung von Ober­fran­ken vom 11.07.2022 – www​.reg​-ofr​.de/​a​m​t​s​b​l​att. Im Hin­blick auf best­mög­li­che Trans­pa­renz fin­det der Erör­te­rungs­ter­min als Prä­senz­ver­an­stal­tung statt.

Der Erör­te­rungs­ter­min dient dazu, die bis Mit­te April 2021 und damit recht­zei­tig erho­be­nen Ein­wen­dun­gen und die Stel­lung­nah­men der Behör­den zu dem Vor­ha­ben mit dem Antrag­stel­ler, den Behör­den, den Betrof­fe­nen sowie den Per­so­nen, die Ein­wen­dun­gen erho­ben haben, zu erör­tern. Der Erör­te­rungs­ter­min ist nicht öffent­lich. An dem Erör­te­rungs­ter­min kön­nen alle von dem Vor­ha­ben Betrof­fe­nen sowie die Per­so­nen, die Ein­wen­dun­gen erho­ben haben, teil­neh­men. Bei Ver­hin­de­rung ist eine Ver­tre­tung durch eine bevoll­mäch­tig­te Per­son mög­lich. Der Erör­te­rungs­ter­min hat u.a. zum Ziel, Lösun­gen für mit dem Vor­ha­ben ver­bun­de­ne Kon­flik­te zu finden.

Die Plan­un­ter­la­gen lagen bereits im Febru­ar und März 2021 bei den Gemein­den zur Ansicht aus. Sie sind seit­dem auf der Inter­net­sei­te der Regie­rung unter www​.reg​-ofr​.de/​p​f​a22 einsehbar.

Über die gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Bestim­mun­gen hin­aus ver­sen­det die Vor­ha­ben­trä­ge­rin (Deut­sche Bahn) zeit­gleich mit der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung ihre Stel­lung­nah­men zu den Ein­wen­dun­gen an die jewei­li­gen Ein­wen­dungs­füh­re­rin­nen und ‑füh­rer und an die Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge, um eine früh­zei­ti­ge indi­vi­du­el­le Infor­ma­ti­on zu gewährleisten.

Hin­weis:

Die Regie­rung von Ober­fran­ken ist in dem Ver­fah­ren ledig­lich als Anhö­rungs­be­hör­de tätig. Der Erlass des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses und damit die Ent­schei­dun­gen in der Sache obliegt dem Eisen­bahn-Bun­des­amt, Außen­stel­le Nürn­berg, als zustän­di­ger Planfeststellungsbehörde.