Sitzung des Leutenbacher Gemeinderats: Bebauungsplan für nur ein Haus

Digitaler Dorfplatz für gut befunden – Neue Turmuhren in Oberehrenbach werden bezuschusst

Zur jüngsten Sitzung des Gemeinderats waren Michaela Mösing und Benjamin Rothmeier vom Nürnberger Planungsbüro Team 4 gekommen um ihren Entwurf für den Bebauungsplan „Ortsspitz-Ost“ vorzustellen. Dabei geht es lediglich um den Bau eines einzigen Einfamilienhauses am östlichen Ortsrand von Ortsspitz auf einem Grundstück mit 0,4 Hektar und einer Wohnbaufläche von 0,1 Hektar.

Bisher ist dieses Grundstück im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche, weshalb nicht nur ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, sondern auch die Änderung des Flächennutzungsplans zur Folge hat. Eine Einbeziehungssatzung ist daher nicht möglich. Eine Umweltprüfung hielt Planerin Mösing nicht für erforderlich, laut dem Willen des Gemeinderats soll jedoch auf dem Grundstück eine Ausgleichsfläche in Form einer Streuobstwiese geschaffen werden. Dieser Ausgleich ist jedoch auch eine freiwillige Leistung des Bauherren, der ein Einfamilienwohnhaus in offener Bauweise errichten will. Reinhardt Weber (WVE) wollte wissen warum Ausgleichsflächen vorgeschrieben werden. „Weil eine Streuobstwiese städtebaulich Sinn macht“, so die Antwort der Planerin. „Grundsätzlich begrüße ich eine Ausgleichsfläche und freue mich das sie hier freiwillig gemacht wird“, dazu Vizebürgermeister Roland Schmitt (WVO). Für Raimund Dörfler (WVE) waren es zu viele Vorschriften im Bebauungsplan. „Das ist mir alles zu eng gefasst, wie zum Beispiel die Hausfarbe“, so Dörfler der die Frage in den Raum warf, was typisch fränkisch sei. „Wir sollten das alles möglichst abspecken, schließlich leben wir in Franken und nicht in der DDR“, so Dörfler. „Wir laufen dann Gefahr, das wir noch eine Runde drehen müssen“, dazu Bürgermeister Florian Kraft (FW), der darauf hinwies das es für bestehende angrenzende Häuser keinen Bebauungsplan gibt. „Ich finde es sehr komisch das wir dem Bauwerber was vorschreiben, was für die anderen nicht gegolten hat“, wollte nun Weber möglichst wenig Vorgaben im Bebauungsplan. Kriterien wie die Dach- und Fassadenfarbe, die Dachneigung und die Fassadengestaltung wollte Weber komplett herausgenommen haben. Dem kam der Rat schließlich einstimmig nach und beschloss ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet durchzuführen.

Digitaler Dorfplatz für gut befunden

Die VG-Gemeinden Weilersbach und Kirchehrenbach haben ihn schon. Den digitalen Dorfplatz, sprich die Crossiety App. VG-Mitarbeiter Thomas Rieck stellte den Gemeinderäten die Grundzüge dieser App eines Schweizer Unternehmens vor. Zielsetzung sei es die Bürger effektiv mit aktuellen Informationen zu erreichen und untereinander zu vernetzten. Rieck betonte das diese App aber keine Alternative zum digitalen Rathaus darstelle und auch kein Ersatz für das amtliche Mitteilungsblatt sei. Was in Weilersbach und Kirchehrenbach bisher sehr gut genutzt wird, sind die Kindergartengruppen innerhalb dieser App. In Kirchehrenbach erreicht man aktuell rund 480 und in Weilersbach 600 Bürger mit der App. Pro Einwohner einer Gemeinde kostet die App einen Euro pro Jahr. Für Leutenbach wären dies 2065 Euro die die Gemeinde aufbringen müsste. Jochen Kubik (Wählergruppe Ortsspitz/Seidmar) befand die App für gut und die Kosten für überschaubar. Bürgermeister Kraft schlug schließlich vor dass sich die Räte die App zuhause in Ruhe anschauen und ausprobieren. Die Vereine werden angeschrieben ob sie mitmachen würden. Bis zur nächsten Sitzung soll dann auch das Feedback der Vereine vorliegen.

Neue Turmuhren in Oberehrenbach werden bezuschusst

Die Kirchenstiftung St. Walburga Oberehrenbach erhält maximal 5000 Euro Zuschuss für neue Turmuhren inklusive Beleuchtung. 23 000 Euro sollen die neuen Turmuhren laut einem Angebot kosten. Ähnliche Anträge der Kirche wurden in der Vergangenheit mit 10 Prozent Zuschuss durch die Gemeinde gefördert. Für die Kirchenorgel in Leutenbach gab es jedoch 50 Prozent Zuschuss, weil diese ein herausragendes Kulturgut sei. Der Friedhofsweg der St. Moritz Kapelle wurde mit 30 Prozent bezuschusst, da das Bestattungswesen grundsätzlich Sache der Gemeinde ist. Raimund Dörfler (WVE) erinnerte, das auch schon in Mittelehrenbach die Turmuhr bezuschusst wurde. Roland Schmitt (WVO) war für einen Fördersatz von 20 Prozent weil die Kirche in Oberehrenbach ortsbildprägend sei, die Beleuchtung nach außen hin strahlt und somit für die gesamte Gemeinde von Bedeutung ist. Einstimmig beschloss der Rat die Förderung auf einen Maximalbetrag von 5000 Euro zu deckeln und stimmte für 20 Prozent Förderung.