Stadt und Land­kreis Hof: Coro­na-Schnell­tests ab sofort nicht mehr für alle Bür­ger kostenlos

Neu­fas­sung der Coronavirus-Testverordnung

Seit Don­ners­tag, 30. Juni 2022, gilt in Deutsch­land eine Neu­fas­sung der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung. Dem­nach sind Coro­na-Schnell­tests ab sofort nicht mehr für alle Bür­ger kostenlos.

Anspruch auf kosten­freie Bür­ger­tests haben wei­ter­hin fol­gen­de Personengruppen:

* Kin­der unter 5 Jah­ren, also bis zu ihrem fünf­ten Geburtstag

* Per­so­nen, die sich aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen, unter ande­rem Schwan­ge­re im ersten Trimester

* Per­so­nen, die zum Zeit­punkt der Testung an kli­ni­schen Stu­di­en zur Wirk­sam­keit von Impf­stof­fen gegen das Coro­na­vi­rus teilnehmen

* Per­so­nen, bei denen ein Test zur Been­di­gung der Qua­ran­tä­ne erfor­der­lich ist („Frei­te­sten“)

* Besu­cher und Behan­del­te oder Bewoh­ner in sta­tio­nä­ren bzw. ambu­lan­ten Pfle­ge- und Krankeneinrichtungen

* Lei­stungs­be­rech­tig­te, die im Rah­men eines Per­sön­li­chen Bud­gets nach dem § 29 SGB IX Per­so­nen beschäf­ti­gen, sowie Per­so­nen, die bei Lei­stungs­be­rech­tig­ten im Rah­men eines Per­sön­li­chen Bud­gets beschäf­tigt sind

* Pfle­gen­de Angehörige

* Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge von nach­weis­lich Infi­zier­ten Mit­ar­bei­ter von Pfle­ge­hei­men und Kran­ken­häu­sern machen ihre Tests wei­ter­hin in den Einrichtungen.

Eben­so erhal­ten Per­so­nen, die einen posi­ti­ven Schnell- oder Selbst­test vor­wei­sen kön­nen, sowie Per­so­nen mit Vor­auf­ent­halt in einem Virus­va­ri­an­ten­ge­biet oder bei Aus­bruchs­ge­sche­hen in vul­ner­ablen Ein­rich­tun­gen wei­ter­hin einen kosten­frei­en PCR-Test (z.B. in den loka­len Test­sta­tio­nen in Hof und Münchberg).

Wel­che Nach­wei­se muss man für kosten­lo­se Tests vorlegen?

Wer eine kosten­lo­se Testung in Anspruch neh­men möch­te, muss sich aus­wei­sen und einen Nach­weis erbrin­gen: Bei Klein­kin­dern ist das die Geburts­ur­kun­de oder der Kin­der­rei­se­pass, bei Schwan­ge­ren der Mutterpass.

Wer aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht geimpft wer­den kann, muss dar­über ein ärzt­li­ches Zeug­nis im Ori­gi­nal vor­le­gen. Teil­neh­men­de an Impf­wirk­sam­keits­stu­di­en kön­nen sich von den Ver­ant­wort­li­chen der Stu­di­en einen Teil­nah­me-Nach­weis aus­stel­len las­sen und die­sen vorlegen.

Wer sich frei­te­sten will, legt den PCR-Test vor, Glei­ches gilt für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge von Infi­zier­ten, die zudem einen Nach­weis für die über­ein­stim­men­de Wohn­an­schrift benö­ti­gen. Bei Besu­chen in Pfle­ge­hei­men oder Kran­ken­häu­sern kann ein kosten­lo­ser Test vor Ort gemacht wer­den oder der Besuch wird der Test­stel­le gegen­über glaub­haft gemacht (Muster-For­mu­lar als PDF: https://​www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​a​t​e​i​e​n​/​3​_​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​T​/​T​e​s​t​v​e​r​o​r​d​n​u​n​g​/​F​o​r​m​b​l​a​t​t​-​P​f​l​e​g​e​e​i​n​r​i​c​h​t​u​n​g​e​n​.​pdf).

Pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge müs­sen glaub­haft machen, dass sie einen pfle­ge­be­dürf­ti­gen Ange­hö­ri­gen pflegen.

Einen Bür­ger­test gegen 3 Euro Eigen­be­tei­li­gung erhal­ten fol­gen­de Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: Bei so genann­ten Risi­ko­ex­po­si­ti­on (z.B. Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men, Kon­zer­te, Thea­ter, Hoch­zei­ten etc.) müs­sen sich Men­schen, die sich testen las­sen wol­len, ab sofort mit 3 Euro an den Bür­ger­tests beteiligen.

Dies gilt für fol­gen­de Personengruppen:

* Per­so­nen, die am sel­ben Tag eine Ver­an­stal­tung in einem Innen­raum besu­chen wer­den oder zu einer Per­son ab 60 Jah­ren oder einer Per­son mit einer Vor­er­kran­kung mit einem hohen Risi­ko, schwer an COVID-19 zu erkran­ken, am sel­ben Tag Kon­takt haben werden

* Per­so­nen, die durch die Coro­na-Warn-App des Robert Koch-Insti­tuts eine War­nung mit der Sta­tus­an­zei­ge „erhöh­tes Risi­ko“ erhal­ten haben Auch für die Bür­ger­tests mit einer Eigen­be­tei­li­gung von drei Euro ist es not­wen­dig, den Anspruch nachzuweisen.

Das geht etwa mit der Ein­tritts­kar­te für eine Ver­an­stal­tung, dem Vor­zei­gen der Coro­na-Warn-App oder bei Kon­tak­ten zu Risi­ko­pa­ti­en­ten mit einer Selbstauskunft.

Bit­te beach­ten: In den loka­len Test­stel­len wer­den nur voll­stän­dig kosten­freie Testun­gen und damit kei­ne Testun­gen mit Eigen­an­teil ange­bo­ten. Dies gilt auch für die zen­tra­le Test­sta­ti­on Hof sowie die Außen­stel­le in Münch­berg. Bit­te erkun­di­gen sie sich bei den pri­va­ten Anbie­tern, ob die­se Tests mit Eigen­an­teil anbieten.

Sym­pto­ma­ti­sche Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten soll­ten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.