Forchheim: VCD – Verkehrsclub Deutschland – „Verkehrsclub für Umweltbewusste“ informierte

Kürzlich fand im Rahmen der Aktion STADTRADELN einer Veranstaltung des VCD, Verkehrsclub Deutschland, des Verkehrsclubs für Umweltbewusste, mit dem Titel “ Gute Gründe für mehr Flächengerechtigkeit“ statt. Bianca Lutz, Klimamanagerin des Landratsamtes, moderierte, den Vortrag hielten Rolf Hörnlein und Jürgen Koch. Es ging dabei um Perspektiven für Fußgänger und Radfahrer und die Konsequenzen für den Autoverkehr, auch und gerade in Forchheim.

Dargestellt wurde von der rechtlichen Seite, dass alle staatlichen Instanzen, also auch die Gemeinden, vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden seien, alles zu tun, um den Klimawandel zu begrenzen. Es sei somit aktuelle Pflicht auch der Stadt Forchheim, alles zu tun, damit in Zukunft mehr Bürger statt des eigenen Autos die eigenen Füße oder das Fahrrad (oder auch Bus und Bahn) benutzen.

An konkreten Beispielen wurde festgestellt, dass die Verhältnisse für Fußgänger und Radfahrer in Forchheim an vielen Stellen alles andere als gut sind. Insbesondere wurde eine wechselseitige Behinderung und Gefährdung zwischen Fußgängern und Radfahrern für viele Strecken diagnostiziert, wo die Radfahrer durch ein blaues Gebotszeichen verpflichtet sind, den Gehweg ganz oder teilweise mitzubenutzen.

Weil die Geh- und Radwege nicht beliebig verbreiterbar sind, wurde empfohlen, praktisch überall in Forchheim, wo Radwege auf Bürgersteigen ausgewiesen sind (Zeichen 240 und 241 StVO) die Pflicht für Radfahrer abzuschaffen, auf dem Gehweg zu fahren. Es sollte jeden einzelnen Radfahrer selber überlassen bleiben, ob er auf der Straße fährt und sozusagen im Autoverkehr „mitschwimmen“ will, oder ob er lieber den Bürgersteig benutzt, unter gehöriger Beachtung der Fußgänger.

Die Konsequenz aus mehr Fahrradverkehr auf der Straße müsse andererseits sein, die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten. Dies sei am besten dadurch möglich, dass auf den entsprechenden Strecken „Tempo 30“ gilt.

Juristisch sei eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 zwar nicht möglich. Aufgrund der Novellierung der sogenannten Experimentierklausel der Straßenverkehrsordnung (§ 45 I S.2 StVO) sei es allerdings bei entsprechender Begründung durchaus möglich, überall dort Tempo 30 einzuführen, wo mit erheblichen Radverkehr in der Zukunft gerechnet werden könne. Das Gleiche gelte, wenn eine Gefährdung der Fußgänger, z.B. durch zu enge Gehsteige, diagnostiziert werden müsse. Die Förderung des Fuß- und Radverkehr sei auch deswegen notwendig, da es auch in der Stadt überhaupt nicht dem Platz gebe, dass jede(r) mit dem Auto hineinfahren und sein Fahrzeug dort auch abstellen könne. Da eigentlich alle Bürger(innen) eine lebenswerte Innenstadt wünschen, müsse durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen und ein Parkraummanagement (z. B. Parkhäuser billiger als Parkplätze auf der Straße ) unterstützt werden.

Bezüglich der Förderung der Fußgänger wurde z. B. gefordert, dass an allen Kreuzungen und Einmündungen die Fußgänger spätestens mit dem Grün für den Autoverkehr in der gleichen Richtung ebenfalls Grün bekommen sollten, ohne dies extra anfordern zu müssen. Letzteres führe häufig dazu, dass die Ampel zu spät reagiere und man einen ganzen Ampelumlauf warten müsse. Auch solle bei den Kreuzungen mit Rechtsabbiegerspuren für den Autoverkehr, die für Fußgänger gut einsichtig sind, wie am „Kersbacher Kreuz“ oder bei der OBI-Kreuzung, die Fußgängerampel nur auf Knopfdruck eingeschaltet werden, so dass man eindeutiger Verkehrslage als Fußgänger jederzeit, ohne durch ein unnötiges Rotlicht aufgehalten zu werden, den Abbiege-Ast überqueren kann.

Jürgen Koch wies abschließend darauf hin, dass natürlich die Verhältnisse vor Ort nicht isoliert betrachtet werden dürften, und wagte einen „Blick über den Tellerrand“, mit Ausblick auf den Bund, das Land Bayern und im Vergleich auch zu anderen Bundesländern. Als hochwirksame Maßnahmen seien allgemein anerkannt:

– Integrierte Planung für umweltfreundliche Verkehre in richtige Größenordnung
– Flächen-Umverteilung zugunsten des nicht motorisierten Verkehrs, zu Lasten des Pkw-Verkehrs
– Faktor Geld wie Parkraummanagement oder Einführung eines Mobilitätspasses
– Faktor Zeit: Fuß-, Bus-, und Radverkehr beschleunigen , Zeitvorteile Kraftfahrzeug zurücknehmen

Schließlich wurde darauf verwiesen, dass der VCD, der Verkehrsclub für Umweltbewusste, im Rahmen der Aktion STADTRADELN eine weitere Veranstaltung im Programm hat. Es wurde eingeladen zum Vortrag “ Aktivierung von Nicht-Radfahrern“ der von der Professorin Dr. Henrike Rau, Ludwig-Maximilians-Universität München am Donnerstag, 07.07.2022, um 18:30 Uhr Online gehalten wird. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter klima@lra-fo.de notwendig.

Das nächste reguläre VCD-Treffen ist der VCD-InfoTreff, der, wie immer am letzten Mittwoch eines jeden Monats, das nächste Mal am Mittwoch, 27.07.2022 um 19:00 Uhr,(jedenfalls auch) Online stattfinden wird (https://meet.jit,si/VCD-FO-InfoTreff). Eine Teilnahme ist für jede(n) Interessierte(n) ohne vorherige Anmeldung möglich. Rückfragen/weitere Informationen unter vcd@hoernlein-r.de