Forch­heim: VCD – Ver­kehrs­club Deutsch­land – „Ver­kehrs­club für Umwelt­be­wuss­te“ informierte

Kürz­lich fand im Rah­men der Akti­on STADT­RA­DELN einer Ver­an­stal­tung des VCD, Ver­kehrs­club Deutsch­land, des Ver­kehrs­clubs für Umwelt­be­wuss­te, mit dem Titel “ Gute Grün­de für mehr Flä­chen­ge­rech­tig­keit“ statt. Bian­ca Lutz, Kli­ma­ma­na­ge­rin des Land­rats­am­tes, mode­rier­te, den Vor­trag hiel­ten Rolf Hörn­lein und Jür­gen Koch. Es ging dabei um Per­spek­ti­ven für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer und die Kon­se­quen­zen für den Auto­ver­kehr, auch und gera­de in Forchheim.

Dar­ge­stellt wur­de von der recht­li­chen Sei­te, dass alle staat­li­chen Instan­zen, also auch die Gemein­den, vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt auf­ge­for­dert wor­den sei­en, alles zu tun, um den Kli­ma­wan­del zu begren­zen. Es sei somit aktu­el­le Pflicht auch der Stadt Forch­heim, alles zu tun, damit in Zukunft mehr Bür­ger statt des eige­nen Autos die eige­nen Füße oder das Fahr­rad (oder auch Bus und Bahn) benutzen.

An kon­kre­ten Bei­spie­len wur­de fest­ge­stellt, dass die Ver­hält­nis­se für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer in Forch­heim an vie­len Stel­len alles ande­re als gut sind. Ins­be­son­de­re wur­de eine wech­sel­sei­ti­ge Behin­de­rung und Gefähr­dung zwi­schen Fuß­gän­gern und Rad­fah­rern für vie­le Strecken dia­gno­sti­ziert, wo die Rad­fah­rer durch ein blau­es Gebots­zei­chen ver­pflich­tet sind, den Geh­weg ganz oder teil­wei­se mitzubenutzen.

Weil die Geh- und Rad­we­ge nicht belie­big ver­brei­ter­bar sind, wur­de emp­foh­len, prak­tisch über­all in Forch­heim, wo Rad­we­ge auf Bür­ger­stei­gen aus­ge­wie­sen sind (Zei­chen 240 und 241 StVO) die Pflicht für Rad­fah­rer abzu­schaf­fen, auf dem Geh­weg zu fah­ren. Es soll­te jeden ein­zel­nen Rad­fah­rer sel­ber über­las­sen blei­ben, ob er auf der Stra­ße fährt und sozu­sa­gen im Auto­ver­kehr „mit­schwim­men“ will, oder ob er lie­ber den Bür­ger­steig benutzt, unter gehö­ri­ger Beach­tung der Fußgänger.

Die Kon­se­quenz aus mehr Fahr­rad­ver­kehr auf der Stra­ße müs­se ande­rer­seits sein, die Sicher­heit der Rad­fah­rer zu gewähr­lei­sten. Dies sei am besten dadurch mög­lich, dass auf den ent­spre­chen­den Strecken „Tem­po 30“ gilt.

Juri­stisch sei eine flä­chen­decken­de Ein­füh­rung von Tem­po 30 zwar nicht mög­lich. Auf­grund der Novel­lie­rung der soge­nann­ten Expe­ri­men­tier­klau­sel der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (§ 45 I S.2 StVO) sei es aller­dings bei ent­spre­chen­der Begrün­dung durch­aus mög­lich, über­all dort Tem­po 30 ein­zu­füh­ren, wo mit erheb­li­chen Rad­ver­kehr in der Zukunft gerech­net wer­den kön­ne. Das Glei­che gel­te, wenn eine Gefähr­dung der Fuß­gän­ger, z.B. durch zu enge Geh­stei­ge, dia­gno­sti­ziert wer­den müs­se. Die För­de­rung des Fuß- und Rad­ver­kehr sei auch des­we­gen not­wen­dig, da es auch in der Stadt über­haupt nicht dem Platz gebe, dass jede® mit dem Auto hin­ein­fah­ren und sein Fahr­zeug dort auch abstel­len kön­ne. Da eigent­lich alle Bürger(innen) eine lebens­wer­te Innen­stadt wün­schen, müs­se durch ent­spre­chen­de ver­kehrs­len­ken­de Maß­nah­men und ein Park­raum­ma­nage­ment (z. B. Park­häu­ser bil­li­ger als Park­plät­ze auf der Stra­ße ) unter­stützt werden.

Bezüg­lich der För­de­rung der Fuß­gän­ger wur­de z. B. gefor­dert, dass an allen Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen die Fuß­gän­ger spä­te­stens mit dem Grün für den Auto­ver­kehr in der glei­chen Rich­tung eben­falls Grün bekom­men soll­ten, ohne dies extra anfor­dern zu müs­sen. Letz­te­res füh­re häu­fig dazu, dass die Ampel zu spät reagie­re und man einen gan­zen Ampel­um­lauf war­ten müs­se. Auch sol­le bei den Kreu­zun­gen mit Rechts­ab­bie­ger­spu­ren für den Auto­ver­kehr, die für Fuß­gän­ger gut ein­sich­tig sind, wie am „Ker­s­ba­cher Kreuz“ oder bei der OBI-Kreu­zung, die Fuß­gän­ger­am­pel nur auf Knopf­druck ein­ge­schal­tet wer­den, so dass man ein­deu­ti­ger Ver­kehrs­la­ge als Fuß­gän­ger jeder­zeit, ohne durch ein unnö­ti­ges Rot­licht auf­ge­hal­ten zu wer­den, den Abbie­ge-Ast über­que­ren kann.

Jür­gen Koch wies abschlie­ßend dar­auf hin, dass natür­lich die Ver­hält­nis­se vor Ort nicht iso­liert betrach­tet wer­den dürf­ten, und wag­te einen „Blick über den Tel­ler­rand“, mit Aus­blick auf den Bund, das Land Bay­ern und im Ver­gleich auch zu ande­ren Bun­des­län­dern. Als hoch­wirk­sa­me Maß­nah­men sei­en all­ge­mein anerkannt:

- Inte­grier­te Pla­nung für umwelt­freund­li­che Ver­keh­re in rich­ti­ge Größenordnung
– Flä­chen-Umver­tei­lung zugun­sten des nicht moto­ri­sier­ten Ver­kehrs, zu Lasten des Pkw-Verkehrs
– Fak­tor Geld wie Park­raum­ma­nage­ment oder Ein­füh­rung eines Mobilitätspasses
– Fak­tor Zeit: Fuß‑, Bus‑, und Rad­ver­kehr beschleu­ni­gen , Zeit­vor­tei­le Kraft­fahr­zeug zurücknehmen

Schließ­lich wur­de dar­auf ver­wie­sen, dass der VCD, der Ver­kehrs­club für Umwelt­be­wuss­te, im Rah­men der Akti­on STADT­RA­DELN eine wei­te­re Ver­an­stal­tung im Pro­gramm hat. Es wur­de ein­ge­la­den zum Vor­trag “ Akti­vie­rung von Nicht-Rad­fah­rern“ der von der Pro­fes­so­rin Dr. Hen­ri­ke Rau, Lud­wig-Maxi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät Mün­chen am Don­ners­tag, 07.07.2022, um 18:30 Uhr Online gehal­ten wird. Die Teil­nah­me ist kosten­los, eine Anmel­dung unter klima@​lra-​fo.​de notwendig.

Das näch­ste regu­lä­re VCD-Tref­fen ist der VCD-Info­Treff, der, wie immer am letz­ten Mitt­woch eines jeden Monats, das näch­ste Mal am Mitt­woch, 27.07.2022 um 19:00 Uhr,(jedenfalls auch) Online statt­fin­den wird (https://meet.jit,si/VCD-FO-InfoTreff). Eine Teil­nah­me ist für jede(n) Interessierte(n) ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung mög­lich. Rückfragen/​weitere Infor­ma­tio­nen unter vcd@hoernlein‑r.de