Ver­kaufs­zah­len auf Rekord­ni­veau: Nach­fra­ge nach Immo­bi­li­en im Land­kreis Wun­sie­del steigt weiter

Der Traum von einer eige­nen Immo­bi­lie ist im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge unge­bro­chen. Das bele­gen die aktu­el­len Zah­len des Gut­ach­ter­aus­schus­ses im Land­rats­amt. Das Gre­mi­um erhält per Gesetz Abschrif­ten von allen Immo­bi­li­en­kauf­ver­trä­gen im Land­kreis. Die­se Ver­trä­ge wer­den unter Beach­tung der grund­stücks­be­zo­ge­nen Eigen­schaf­ten, wie Lage, Art und Maß der bau­li­chen Nut­zung, Zuschnitt und Grö­ße zusam­men­ge­fasst. Ins­ge­samt ist der Ver­lauf der letz­ten Jah­re durch­weg posi­tiv zu bewer­ten. Im gesam­ten Land­kreis wech­sel­ten bei­spiels­wei­se über 500 Immo­bi­len mit einem Gesamt­um­satz von ins­ge­samt rund 106 Mil­lio­nen Euro den Eigen­tü­mer. Der Markt von unbe­bau­ten Grund­stücken war sta­bil, wobei der indi­vi­du­el­le Woh­nungs­bau mit Bau­plät­zen für frei­ste­hen­de Ein­fa­mi­li­en­häu­ser klar dominierte.

Für die aktu­el­le Boden­richt­wert­kar­te wur­de die Kauf­preis­samm­lung, über die so nur der Gut­ach­ter­aus­schuss ver­fügt, aus­ge­wer­tet; ins­ge­samt rund 560 Kauf­fäl­le von unbe­bau­ten Grund­stücken wur­den hier gezählt. Dies ent­spricht einer Stei­ge­rung von 14% im Ver­gleich zum Vorjahr.

Zur Erklä­rung: Boden­richt­wer­te nach § 196 Abs. 1 des Bau­ge­setz­bu­ches sind durch­schnitt­li­che, aus der Kauf­preis­samm­lung abge­gli­che­ne Lage­wer­te des Bodens für eine Mehr­heit von Grund­stücken inner­halb eines abge­grenz­ten Gebiets (Boden­richt­wert­zo­ne), die nach ihren Grund­stücks­merk­ma­len (§ 4 Abs. 2 Immo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (Immo­WertV) ins­be­son­de­re nach Art und Maß der Nutz­bar­keit (§ 6 Abs. 1 Immo­WertV) weit­ge­hend über­ein­stim­men und für die im Wesent­li­chen glei­che all­ge­mei­ne Wert-ver­hält­nis­se (§ 3 Abs. 2 Immo­WertV) vorliegen.

Der Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge hat die Boden­richt­wer­te auf die­ser Basis für das lau­fen­de Jahr neu fest­ge­setzt. Erst­ma­lig wur­den dabei auch alle Boden­richt­wer­te für bau­rei­fes Land erschlie­ßungs­bei­trags­frei ermit­telt, d.h. die Erschlie­ßungs­ko­sten nach dem Bau­ge­setz (BauGB) und Her­stel­lungs­bei­trä­ge nach dem Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz sind im Boden­richt­wert enthalten.

Inter­es­sier­te kön­nen die Daten jeder­zeit ein­se­hen: Die Boden­richt­wert­zo­nen zum Stich­tag 01.01.2022 sind ohne Wert­an­satz online unter www​.boden​richt​wer​te​.bay​ern​.de ein­seh­bar. Amt­li­che Boden­richt­wert­aus­künf­te zu ein­zel­nen Boden­richt­wer­ten sind kosten­pflich­tig und kön­nen bei der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses per E‑Mail (gutachterausschuss@​landkreis-​wunsiedel.​de) schrift­lich bean­tragt werden.