Bam­ber­ger Stadt­rat beschließt, frist­wah­ren­de Rechts­mit­tel gegen Ver­wal­tungs­ge­richts-Urteil einzulegen

VG-Urteil zur Frak­ti­ons­grün­dung: Über­prü­fung der Begrün­dung läuft

Der Stadt­rat Bam­berg beschließt dazu, jetzt frist­wah­ren­de Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen, um genau ana­ly­sie­ren zu können

In der Voll­sit­zung am Mitt­woch hat sich der Stadt­rat Bam­berg mit dem aktu­el­len Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Bay­reuth (VG) zur Bil­dung der Frak­tio­nen nach der Kom­mu­nal­wahl 2020 beschäf­tigt. Die Rich­ter waren in dem Ver­fah­ren zu der Erkennt­nis gekom­men, dass die Frak­ti­ons­grün­dun­gen teil­wei­se nicht aus­schuss­wirk­sam sind und der AfD in den acht 12er-Sena­ten des Stadt­rats jeweils ein Sitz zuzu­er­ken­nen ist. Die Ver­wal­tung prüft bereits die Erfolgs­aus­sich­ten eines Rechts­mit­tels. Um dies wei­ter­hin zu ermög­li­chen, hat der Stadt­rat den Auf­trag erteilt, frist­wah­rend das Rechts­mit­tel einzulegen.

Die Grün­de für die­ses Vor­ge­hen hat die Ver­wal­tung genannt: „Es ist klar, dass aus der mög­li­chen Rechts­kraft des Urteils des VG Bay­reuth für die Stadt Bam­berg Aus­wir­kun­gen fol­gen. Auf­grund der Trag­wei­te des Urteils­spru­ches erscheint es der Ver­wal­tung daher gebo­ten, die Ent­schei­dung an der ober­ge­richt­li­chen Recht­spre­chung und ins­be­son­de­re den jün­ge­ren Beschlüs­sen des Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs aus 2020 ein­ge­hend zu bewer­ten und einer inten­si­ven Prü­fung im Hin­blick auf die in der Ver­wal­tungs­ge­richts­ord­nung nie­der­ge­leg­ten Beru­fungs­zu­las­sungs­grün­de zu unter­zie­hen. Die Prü­fung wur­de bereits begon­nen, ist aber noch nicht abge­schlos­sen. Eine voll­um­fas­sen­de und die Gesamt­um­stän­de wür­di­gen­de Risi­ko­ab­schät­zung durch die Ver­wal­tung kann daher noch nicht vor­ge­legt werden.“

Die Ver­wal­tung emp­fiehlt des­halb, zur Frist­wah­rung bis zum 7. Juli Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen, um abschlie­ßend beur­tei­len zu kön­nen, ob mit Aus­sicht auf Erfolg das Rechts­mit­tel­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den soll. „Es wäre unklug, hier vor­schnell vor­zu­ge­hen. Alle Aspek­te und Kon­se­quen­zen müs­sen genau ana­ly­siert wer­den“, betont auch Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. Die Begrün­dung des Antrags ist bis spä­te­stens 8. August abzugeben.