Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung: Stadt­ver­wal­tung Bam­berg will Rechts­mit­tel gegen VGH-Urteil einzulegen

Die Stadt Bamberg will wertvollen Wohnraum vor einer Zweckentfremdung schützen.
Die Stadt Bamberg will wertvollen Wohnraum vor einer Zweckentfremdung schützen. (Foto: Stadtplanungsamt / aerowest)

„Wir haben uns an den Leit­fa­den der Staats­re­gie­rung gehal­ten.“ – Die Stadt Bam­berg hat unver­än­dert das Ziel, wert­vol­len Wohn­raum gera­de im Her­zen der Stadt vor einer Umwand­lung in Feri­en­woh­nun­gen oder ande­re gewerb­li­che Nut­zun­gen zu bewah­ren und für den Woh­nungs­markt zu sichern. Ein zen­tra­ler Bau­stein, dies zu errei­chen, ist – wie in vie­len ande­ren Kom­mu­nen in Bay­ern auch – der Erlass einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung. Die dazu auf­ge­stell­te Rechts­norm vom 20. Novem­ber 2020 wur­de nun vom Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mün­chen ohne münd­li­che Ver­hand­lung für unwirk­sam erklärt. Die Bau­ju­ri­sten zei­gen sich von die­sem Urteil über­rascht, weil es eine neue und uner­war­te­te Ände­rung in der Recht­spre­chungs­pra­xis des VGH erken­nen lässt. Außer­dem wur­den bei der Auf­stel­lung in Bam­berg die recht­li­chen Vor­ga­ben aus Mün­chen beach­tet. „Wir haben uns bei der Auf­stel­lung an den Leit­fa­den der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung gehal­ten“, sagt Bau­re­fe­rent Tho­mas Bee­se und bedau­ert die Ent­wick­lung: Die­se Recht­spre­chung erschwert die Auf­stel­lung und die Anwen­dung einer Zweckentfremdungssatzung.

Die Ver­wal­tung geht davon aus, dass an einer Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung als zen­tra­lem Mit­tel gegen die Woh­nungs­knapp­heit fest­ge­hal­ten wer­den soll, nach­dem einst auch der Stadt­rat sich mit gro­ßer Mehr­heit dafür aus­ge­spro­chen hat­te. Des­halb wird vor­ge­schla­gen, mit einer zwei­glei­si­gen Stra­te­gie vor­zu­ge­hen: Einer­seits sol­len Rechts­mit­tel beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­legt wer­den, um eine neue Bewer­tung der Sat­zung vor dem VGH zu errei­chen. Der von der Stadt beauf­trag­te Fach­an­walt sieht dafür gute Erfolgs­aus­sich­ten. Um Rechts­si­cher­heit für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bis zum Abschluss des juri­sti­schen Ver­fah­rens zu schaf­fen, soll außer­dem die neue­re Recht­spre­chung umge­setzt und die Grund­la­gen für eine neue Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung erar­bei­tet und dem Stadt­rat vor­ge­legt wer­den. „Wir wer­den uns dann deut­lich weni­ger am Leit­fa­den der Staats­re­gie­rung ori­en­tie­ren, son­dern ins­be­son­de­re die Aus­füh­run­gen des VGH umset­zen“, betont Rechts­di­rek­tor Bernd Bau­er-Banz­haf, der das Pro­jekt feder­füh­rend betreut.

Mit die­sen Beschluss­vor­schlä­gen wird sich der Bau- und Werkse­nat des Stadt­rats in sei­ner näch­sten Sit­zung am Mitt­woch, 6. Juli 2022, beschäf­ti­gen. Dabei wird auch der von der Stadt beauf­trag­te Fach­an­walt sei­ne juri­sti­sche Bewer­tung abge­ben und dabei Rede und Ant­wort stehen.