Bay­reuth: Brand­ge­fahr durch glim­men­de Grillkohlen

Ursa­che für Brän­de in den Som­mer­mo­na­ten sind immer wie­der glim­men­de Grill­koh­len. Der Stadt­bau­hof weist dar­auf hin, dass kei­ne hei­ße oder glü­hen­de Grill­koh­le in die Rest­müll­ton­ne gege­ben wer­den darf. Beschä­di­gun­gen an den Abfall­be­hält­nis­sen, den Müll­fahr­zeu­gen und der Müll­um­la­de­sta­ti­on in der Wei­her­stra­ße in Bay­reuth kön­nen die Fol­ge sein. Von der Asche kann noch mehr als zwei Tage eine Brand­ge­fahr aus­ge­hen. Das Pro­blem: Oft sieht man die Glut­ne­ster nicht, wenn man die Asche etwa in die Rest­müll­ton­ne schüt­tet. Die Lösung: Die Koh­le­re­ste ent­we­der mit Was­ser ablö­schen oder sie in einen feu­er­fe­sten Behäl­ter füllen.

Dann kann kein Wind­stoß die glü­hen­den Koh­le­re­ste aus dem Grill wehen und in der Umge­bung einen Brand aus­lö­sen. In dem Behäl­ter soll­te die Koh­le meh­re­re Tage lang abküh­len. Da Asche nicht kom­po­stier­bar ist, gehört sie anschlie­ßend in den Rest­müll. Nur rest­los erkal­te­te Koh­le darf über die Rest­müll­ton­ne ent­sorgt werden.