Cobur­ger MdB Johan­nes Wag­ner zur Strei­chung §219a: „Ärz­te dür­fen end­lich informieren“

Johannes Wagner © Grüne im Bundestag / S. Kaminski
Johannes Wagner © Grüne im Bundestag / S. Kaminski

Zur Strei­chung des Para­gra­fen 219a (TOP 7 der 45. Bun­des­tags­sit­zung, Frei­tag 24.6.2022 9:00 Uhr) kom­men­tiert Johan­nes Wag­ner, Arzt und Mit­glied des Gesundheitsausschusses:

„Wir Ärz­tin­nen und Ärz­te dür­fen nun end­lich infor­mie­ren, ohne uns straf­bar zu machen. Wenn zukünf­ti­ge Medi­zin­stu­die­ren­de an den §219a zurück den­ken, wer­den sie sicher bloß mit dem Kopf schüt­teln. Als Arzt ist es doch mei­ne Auf­ga­be und Pflicht, stets umfäng­lich Auf­klä­rung zu lei­sten. Mit der Strei­chung des §219a kön­nen sich Pati­en­tin­nen nun wie­der dar­auf ver­las­sen, dass sie über Ein­griff, Risi­ken und mög­li­che Kom­pli­ka­tio­nen von ihrer Ärz­tin oder ihrem Arzt infor­miert werden.

Der Zugang zu Infor­ma­tio­nen für unge­wollt Schwan­ge­re, die fun­dier­te fach­li­che Infor­ma­tio­nen suchen, wird nun also deut­lich ver­bes­sert. Die Strei­chung des 219a ist ein wich­ti­ger Schritt für ein selbst­be­stimm­tes Leben von Frau­en. Wir Grü­ne haben uns dafür seit Jah­ren vehe­ment eingesetzt.

Auch wird die Koali­ti­on noch in die­sem Jahr die Kom­mis­si­on für repro­duk­ti­ve Selbst­be­stim­mung und Fort­pflan­zungs­me­di­zin ein­set­zen, um ins­be­son­de­re auch die Mög­lich­keit zu prü­fen, den Schwan­ger­schafts­ab­bruch außer­halb des Straf­ge­setz­bu­ches zu regeln.“