Forch­hei­mer MdB Lisa Badum: „Bil­dungs­auf­stieg ermög­li­chen“ – Bun­des­tag beschließt Ver­bes­se­run­gen beim BAföG

Zur der am Don­ners­tag im Bun­des­tag beschlos­se­nen Geset­zes­än­de­rung des BAföG sowie der Ein­brin­gung eines Gesetz­ent­wurfs zur Ein­füh­rung eines BAföG-Not­hil­fe­me­cha­nis­mus, erklärt Lisa Badum, grü­ne Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te für Oberfranken:

„Bil­dungs­ge­rech­tig­keit bedeu­tet Chan­cen­ge­rech­tig­keit und die Stär­kung des BAföG ist dafür ein ent­schei­den­der Schlüs­sel. Unse­re Koali­ti­on gibt mit der 27. BAföG-Novel­le den Start­schuss für eine umfas­sen­de Struk­tur­re­form der Aus­bil­dungs­fi­nan­zie­rung und sorgt für Ver­bes­se­run­gen, die bereits zum Win­ter­se­me­ster bei Stu­die­ren­den sowie Schü­le­rin­nen und Schü­lern ankom­men. Die wich­tig­sten Ände­run­gen sind die Erwei­te­rung des Berech­tig­ten­krei­ses durch die Anhe­bung der Frei­be­trä­ge um 20,75 Pro­zent, die Anhe­bung der Alters­gren­ze auf 45 Jah­re und die Erhö­hung der Bedarfs­sät­ze um 5,75 Pro­zent und der Wohn­pau­scha­le um zehn Pro­zent. Statt wie bis­her 752 Euro kann es also künf­tig bis zu 812 Euro im Monat BAföG geben. Hin­zu kommt eine Erhö­hung des Kran­ken­ver­si­che­rungs- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­zu­schlags sowie des Kin­der­be­treu­ungs­zu­schlags für Stu­die­ren­de mit Kind auf 160 Euro je Monat und Kind.

Dar­über hin­aus hat der Bun­des­tag über einen wei­te­ren Geset­zes­ent­wurf zur Ein­füh­rung eines Not­hil­fe­me­cha­nis­mus für Stu­die­ren­de in natio­na­len Kri­sen­si­tua­tio­nen bera­ten. Damit haben wir in Zukunft die Mög­lich­keit, in Not­si­tua­tio­nen zügig zusätz­li­che Mit­tel an Stu­die­ren­de aus­zu­zah­len, die dann auch jenen hel­fen, die bis­lang kein BAföG erhal­ten. Damit haben wir die Leh­ren aus der Covid-19-Pan­de­mie umge­setzt, damit nie­mand in Kri­sen­zei­ten das Stu­di­um aus finan­zi­el­len Grün­den abbre­chen muss.

Die­se BaföG-Reform ist drin­gend not­wen­dig, denn die Vor­gän­ger­re­gie­rung hat das BAföG jah­re­lang schlei­fen las­sen. Das BAföG wur­de geschaf­fen, um jun­gen Leu­ten ein Stu­di­um zu ermög­li­chen, auch wenn die Eltern es nicht finan­zie­ren kön­nen. Damit hat das BAföG auch in Ober­fran­ken unzäh­li­gen jun­gen Men­schen neue Wege eröffnet.

Seit Jah­ren gelingt das aber immer weni­ger. Die Höhe der aus­ge­zahl­ten För­de­run­gen ent­spricht schon lan­ge nicht mehr dem Bedarf der Stu­die­ren­den und för­der­be­dürf­ti­gen Schü­le­rin­nen und Schü­lern und die Zahl der Geför­der­ten ist deut­lich gesun­ken Und das, obwohl viel mehr Per­so­nen auf die­se Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind, um erfolg­reich stu­die­ren zu kön­nen. Ein Stu­di­um darf nicht nur Per­so­nen aus wohl­ha­ben­den Fami­li­en offen­ste­hen. Das BAföG ist das wich­tig­ste Instru­ment, um Bil­dungs­auf­stieg zu ermög­li­chen. Nie­mand soll­te in Zukunft wegen Geld­sor­gen oder Angst vor Ver­schul­dung auf ein Stu­di­um ver­zich­ten müs­sen. Durch die Geset­zes­än­de­rung machen wir das BAföG krisenfest.

Um Bil­dungs­ge­rech­tig­keit noch wei­ter zu ver­bes­sern, wer­den wir dafür sor­gen, dass zügig wei­te­re Ver­bes­se­run­gen für Stu­die­ren­de kom­men. Dazu gehö­ren ein erleich­ter­ter BAföG-Bezug bei Stu­di­en­fach­wech­sel, Ver­län­ge­rung der För­der­höchst­dau­er und eine regel­mä­ßi­ge Anpas­sung der Bedarfs­sät­ze an die wirt­schaft­li­che Rea­li­tät. Außer­dem soll eine Stu­di­en­start­hil­fe geschaf­fen wer­den für Kin­der aus Fami­li­en, die Hartz IV emp­fan­gen, um die Anfangs­in­ve­sti­tio­nen zu Beginn des Stu­di­ums wie Lap­top oder Umzugs­ko­sten stem­men zu können.“