Bay­reuth: Medi­zin­stu­di­um auch ohne „Eins vor dem Komma“

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Die Abitur­zeug­nis­se sind ver­ge­ben, und vie­ler­orts zer­fal­len Hoff­nun­gen zu Staub, weil die Abitur­no­te nicht gut aus­fiel. Beson­ders bei
ange­hen­den Mediziner*innen: Noch immer zählt das Stu­di­um der Human­me­di­zin zu den begehr­te­sten Stu­di­en­gän­gen in ganz Deutschland,
aber wegen des Nume­rus Clau­sus (NC) und der Abschaf­fung der War­te­se­me­ster kön­nen nur Ein­serab­itu­ri­en­ten mit einem regulären
Medi­zin-Stu­di­en­platz rech­nen. Gleich­zei­tig aber braucht die Gesell­schaft mehr Ärz­te, gera­de der länd­li­che Raum und der öffentliche
Gesund­heits­dienst in Bay­ern lei­den unter aku­tem Ärztemangel.

Als eine Mög­lich­keit sieht das Baye­ri­sche Land- und Amts­arzt­ge­setz (BayL­ArztG) seit 2019 die Ver­ga­be dezi­dier­ter Medi­zin­stu­di­en­plät­ze für
beson­ders geeig­ne­te Bewerber*innen ohne Ein­ser-Abi vor. Sie ver­pflich­ten sich im Gegen­zug, nach Abschluss des Stu­di­ums zehn Jah­re in einer
unter­ver­sorg­ten oder von Unter­ver­sor­gung bedroh­ten Regi­on in Bay­ern ärzt­lich tätig zu sein.

In einem zwei­stu­fi­gen Ver­fah­ren kön­nen sich Abiturient*innen ab dem 01.02.2023 über die Home­page des Lan­des­amts für Gesund­heit und
Lebens­mit­tel­si­cher­heit für das Aus­wahl­ver­fah­ren zum Win­ter­se­me­ster 2023/24 anmel­den. Bis Febru­ar 2023 ist damit genug Zeit, um sich mit
die­sem The­ma zu beschäf­tig­ten, zu infor­mie­ren und zu reflek­tie­ren, ob eine Tätig­keit auf dem Land in Fra­ge kommt und ob die vertraglichen
Pflich­ten leist­bar sind.

Durch eine abge­schlos­se­ne medi­zinna­he Berufs­aus­bil­dung z.B. in der Pfle­ge, mit dem Ergeb­nis eines Tests für medi­zi­ni­sche Studiengänge
(TMS) sowie durch die Aus­übung eines Ehren­am­tes kön­nen Bewerber*innen wich­ti­ge Punk­te für die Gesamt­be­wer­tung sam­meln. Die besten 50% wer­den anschlie­ßend durch das Insti­tut für Medi­zin­ma­nage­ment und Gesund­heits­wis­sen­schaf­ten der Uni­ver­si­tät Bay­reuth zu einem zweiten
Schritt, den Aus­wahl­ge­sprä­chen, ein­ge­la­den. Eine expli­zi­te Vor­be­rei­tung im Sin­ne von „Pau­ken“ ist nicht nötig, da es in den Aus­wahl­ge­sprä­chen nicht um medi­zi­ni­sches Fach­wis­sen, son­dern um per­sön­li­che Kom­pe­ten­zen geht. In meh­re­ren Mini-Inter­views sowie einem Moti­va­ti­ons­ge­spräch wer­den die beson­de­re Eig­nung und nicht-kogni­ti­ve Kom­pe­ten­zen wie z.B. Pro­blem­lö­sungs­fä­hig­keit, Resi­li­enz sowie ethi­sche Ent­schei­dungs­fin­dung bewer­tet. Rund 60 Juror*innen aus der ärzt­li­chen Pra­xis, den Pfle­ge­be­ru­fen und der Wis­sen­schaft ste­hen für die Gesprä­che bereit.

Auf­grund der beson­de­ren, pan­de­mi­schen Rah­men­be­din­gun­gen wur­de seit Beginn des Aus­wahl­ver­fah­rens für das dies­jäh­ri­ge Medi­zin­stu­di­um ein
digi­tal-hybri­des Prü­fungs­ver­fah­ren ent­wickelt und in die­sem Früh­som­mer mit 254 Teilnehmer*innen erfolg­reich umge­setzt. Anders als im letzten
Jahr war auf­grund der deut­lich siche­re­ren pan­de­mi­schen Lage die Durch­füh­rung der Aus­wahl­ge­sprä­che in Prä­senz in den Räumlichkeiten
der Uni­ver­si­tät Bay­reuth mög­lich. „Den­noch woll­ten und muss­ten wir für den Ernst­fall vor­be­rei­tet sein, um so kurz­fri­stig und strukturiert
auf jeg­li­che Situa­ti­on reagie­ren zu kön­nen. Die Prü­fun­gen soll­ten zu kei­nem Zeit­punkt gefähr­det sein“, betont Prof. Dr. mult. Eck­hard Nagel,
Geschäfts­füh­ren­der Direk­tor des Insti­tuts für Medi­zin­ma­nage­ment und Gesund­heits­wis­sen­schaf­ten der UBT. „Dass unser Online-For­mat gut und
sicher funk­tio­niert, wuss­ten wir bereits aus den posi­ti­ven Erfah­run­gen des letz­ten Jah­res. Beson­ders begei­stert hat mich jedoch die
Fle­xi­bi­li­tät und Schnel­lig­keit, mit wel­cher zwi­schen Prä­senz- und Onlin­ege­sprä­chen vari­iert wer­den konn­te“, so Pro­fes­sor Nagel. Er dankt
allen betei­lig­ten Mitarbeiter*innen, Helfer*innen, Juror*innen sowie den Beschäf­tig­ten in Tech­nik und Logi­stik der Uni­ver­si­tät Bayreuth,
„ohne deren Hil­fe die­ses Vor­ha­ben nicht umsetz­bar gewe­sen wäre“. Die gute Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Baye­ri­schen Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit und der Uni­ver­si­tät Bay­reuth habe sich erneut bewehrt.