Stadt­wer­ke Bay­reuth zur Aus­ru­fung der zwei­ten Stu­fe des Not­fall­plans Gas

Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ster Robert Habeck hat heu­te die Alarm­stu­fe des Not­fall­plans Gas aus­ge­ru­fen. Die Stadt­wer­ke Bay­reuth beto­nen, dass dies der­zeit kei­ne Aus­wir­kung auf die Ver­sor­gungs­si­cher­heit habe.

Die Ver­sor­gungs­la­ge mit Erd­gas bleibt ange­spannt, denn seit dem 14. Juni kommt deut­lich weni­ger rus­si­sches Erd­gas in Deutsch­land an. Ange­sichts des im Som­mer nied­ri­ge­ren Gas­ver­brau­ches ist die Ver­sor­gungs­la­ge nicht akut gefähr­det. Aller­dings sei das Befül­len der Erd­gas­spei­cher bis zu einem ange­peil­ten Stand von 90 Pro­zent im kom­men­den Herbst nach Anga­ben des Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums beim der­zei­ti­gen Niveau rus­si­scher Lie­fe­run­gen ohne wei­te­re Maß­nah­men kaum zu errei­chen. Das Mini­ste­ri­um sieht dar­in eine Stö­rung der Gas­ver­sor­gung, wes­we­gen Wirt­schafts­mi­ni­ster Robert Habeck am Don­ners­tag die Alarm­stu­fe des Not­fall­plans Gas aus­ge­ru­fen hat.

Die Alarm­stu­fe ist die zwei­te von ins­ge­samt drei Stu­fen des Not­fall­plans Gas. Die Früh­warn­stu­fe wur­de Ende März ver­kün­det. Bei allen Schrit­ten sind sämt­li­che Akteu­re der Ener­gie­wirt­schaft ein­ge­bun­den – auch die Stadt­wer­ke Bay­reuth als soge­nann­ter Ver­teil­netz­be­trei­ber. „In der Früh­warn­stu­fe ging es vor allem um detail­lier­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tests, die auch wir absol­viert haben und wir befin­den uns seit­dem in inten­si­vem Daten­aus­tausch mit dem Fern­gas­netz­be­trei­ber“, erklärt Pres­se­spre­cher Jan Koch. Auch in der nun aus­ge­ru­fe­nen zwei­ten Stu­fe des Not­fall­plans, sei­en für die Ver­brau­cher kei­ne Ver­sor­gungs­ein­schrän­kun­gen zu befürch­ten. „Vor allem geht es dar­um, dem Ener­gie­markt zu hel­fen, auf­tre­ten­de Pro­ble­me selbst zu lösen, um die ohne­hin schon hohen Prei­se nicht noch durch Insol­ven­zen von Markt­ak­teu­ren zu befeu­ern“, erklärt Koch. So ist es in der zwei­ten und drit­ten Stu­fe des Not­fall­plans Gas durch das kürz­lich novel­lier­te Ener­gie­si­che­rungs­ge­setz mög­lich, dass Ener­gie­ver­sor­ger stark gestie­ge­ne Ein­kaufs­prei­se schnel­ler an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben dür­fen. Die Ankün­di­gungs­frist hat der Gesetz­ge­ber für die­sen Fall von sechs Wochen auf eine ver­kürzt. Die­se Mög­lich­keit ist aber an Bedin­gun­gen geknüpft: Die Bun­des­netz­agen­tur muss eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Gasim­port­men­gen nach Deutsch­land fest­stel­len und dies im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­li­chen – bei­des ist bis­lang nicht geschehen.

Eine Pro­gno­se über die wei­te­re Ent­wick­lung der Gas­prei­se sei in der aktu­el­len Situa­ti­on nicht mög­lich. Jan Koch betont aber, dass auch die Stadt­wer­ke Bay­reuth zu Markt­prei­sen ein­kau­fen. Wür­den die­se auf dem hohen Niveau ver­blei­ben oder gar wei­ter stei­gen, müs­se das Unter­neh­men reagie­ren. „Wir hof­fen, dass das nicht nötig sein wird, weil unse­re Kun­den, wie auch alle ande­ren Gas­kun­den in Deutsch­land, bereits stark bela­stet sind. Umso wich­ti­ger ist es unse­rer Ansicht nach, dass die Poli­tik vor allem jenen hilft, die wenig haben und sich die hohen Ener­gie­prei­se schlicht nicht mehr lei­sten können.“

Soll­te sich die Situa­ti­on wei­ter ver­schär­fen, kann das Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um die drit­te und letz­te Stu­fe des Not­fall­plans Gas akti­vie­ren: die Not­fall­stu­fe. Dann wür­de der Staat in Form der Bun­des­netz­agen­tur das Heft des Han­delns über­neh­men. Bei einer Gas­man­gel­la­ge könn­te die Behör­de dann bestim­men, wer noch Gas bekommt. Vor allem die Indu­strie wäre davon betrof­fen, weil pri­va­te Ver­brau­cher eben­so geschützt sind wie grund­le­gend sozia­le Dien­ste wie etwa die Gesund­heits­ver­sor­gung. „Wir hof­fen, dass es zu die­sem Schritt nicht kommt, aber auch hier­auf sind wir vor­be­rei­tet“, betont Koch.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­ru­fung der Alarm­stu­fe des Not­fall­plans Gas bie­tet das Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um. Eine täg­lich aktua­li­sier­te Ein­schät­zung der Gas­ver­sor­gungs­la­ge lie­fert die Bun­des­netz­agen­tur.