Holet­schek: Bay­ern ver­län­gert Coro­na-Regel­werk um eine Woche

Symbolbild Corona Mundschutz

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ster: Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung wird anschlie­ßend an aus­ste­hen­de Ent­schei­dun­gen des Bun­des zur Test­ver­ord­nung angepasst

Bay­ern hat sei­ne 16. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung um zunächst eine Woche ver­län­gert. Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ster Klaus Holet­schek teil­te am Diens­tag in Mün­chen mit: „Die Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ist unser wich­tig­stes lan­des­recht­li­ches Rechts­in­stru­ment im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie. Da die aktu­el­le Fas­sung am kom­men­den Sams­tag aus­läuft, wir aber lei­der noch immer auf wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen des Bun­des war­ten, haben wir sie vor­läu­fig zunächst nur um eine Woche bis zum 2. Juli verlängert.“

Der Mini­ster erläu­ter­te: „Ich bedaue­re zutiefst, dass der Bund noch immer nicht mit­ge­teilt hat, wie die Test­ver­ord­nung über den 30. Juni hin­aus aus­se­hen soll. Die­se Infor­ma­tio­nen brau­chen wir aber drin­gend, um unse­re baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung auf die Bedürf­nis­se des Som­mers aus­rich­ten zu können.“

Holet­schek wies zudem auf die für Mitt­woch und Don­ners­tag geplan­te Gesund­heits­mi­ni­ster­kon­fe­renz (GMK) in Mag­de­burg hin. Er ergänz­te: „Durch die erneu­te Bera­tung im Mini­ster­rat am 28. Juni 2022 kön­nen wir etwa­ige Beschlüs­se der GMK in unser neu­es Regel­werk ein­flie­ßen lassen.“