Röden­tal: Trit­te gegen den Kopf – Tat­ver­däch­ti­ger in Untersuchungshaft

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

RÖDEN­TAL, LKR. COBURG. Am Sams­tag­abend kam es in Röden­tal zu einer hand­greif­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen vier Män­nern. Drei Män­ner sol­len gemein­sam auf einen 39-Jäh­ri­gen ein­ge­schla­gen haben. Ein 25-Jäh­ri­ger steht im Ver­dacht, gegen den Kopf des am Boden lie­gen­den 39-Jäh­ri­gen getre­ten zu haben und sitzt nun auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg in Untersuchungshaft.

Gegen 19.30 Uhr teil­te eine Zeu­gin über Not­ruf eine Schlä­ge­rei in der Oelslau­er Stra­ße in Röden­tal mit. Drei Män­nern wird vor­ge­wor­fen, einen 39-Jäh­ri­gen zu Boden geschla­gen zu haben. Der 25-Jäh­ri­ge soll anschlie­ßend gegen den Kopf des am Boden lie­gen­den Man­nes getre­ten haben. Anschlie­ßend flüch­te­te das Trio, bevor es kur­ze Zeit spä­ter von Kräf­ten der Poli­zei Neu­stadt bei Coburg fest­ge­nom­men wur­de. Der 39-Jäh­ri­ge aus Röden­tal erlitt bei der Aus­ein­an­der­set­zung eine Platz­wun­de im Gesicht.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg und die Staats­an­walt­schaft Coburg haben die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men. Der 25-jäh­ri­ge Tat­ver­däch­ti­ge wur­de am Sonn­tag­mit­tag der Ermitt­lungs­rich­te­rin vor­ge­führt. Die­se erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schla­ges. Der 25-Jäh­ri­ge befin­det sich mitt­ler­wei­le in einer Justizvollzugsanstalt.

Die bei­den ande­ren Män­ner müs­sen sich wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung straf­recht­lich verantworten.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg bit­tet der­weil um Hin­wei­se aus der Bevöl­ke­rung. Zeu­gen der Aus­ein­an­der­set­zung wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 09561/645–0 zu mel­den. Die Kri­mi­nal­be­am­ten bit­ten ins­be­son­de­re die Insas­sen eines Mer­ce­des der M‑Klasse mit schwar­zer Dach­box Kon­takt mit der Kri­po Coburg auf­zu­neh­men. Das Fahr­zeug fuhr zur Tat­zeit auf der Oelslau­er Stra­ße. Die Wahr­neh­mun­gen der Insas­sen könn­ten für das Straf­ver­fah­ren von Bedeu­tung sein.