Bezirk Ober­fran­ken: Info­bro­schü­re „Hil­fe zur Pfle­ge“ neu aufgelegt

Bezirk Oberfranken informiert mit neuer Broschüre Rentner die Hilfe benötigen. Foto: Bezirk Oberfranken

Der Bezirk Ober­fran­ken unter­stützt Men­schen, die ihre Pfle­ge im Alter nicht selbst finan­zie­ren kön­nen mit der soge­nann­ten „Hil­fe zur Pfle­ge“. Dabei ist der Bezirk sowohl für die ambu­lan­te als auch für sta­tio­nä­re Hil­fe zur Pfle­ge zustän­dig. Im Jahr 2022 gibt er dafür rund 87 Mil­lio­nen Euro aus. Wann und wie die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bean­tragt wer­den kann, dar­über infor­miert die Bro­schü­re „Sozi­al­hil­fe für Senio­ren“, die der Bezirk Ober­fran­ken nun neu auf­ge­legt hat.

„Wenn ein älte­rer Mensch Pfle­ge benö­tigt, stel­len sich plötz­lich vie­le recht­li­che und finan­zi­el­le Fra­gen. Wir möch­ten, dass die Men­schen sich in die­ser Situa­ti­on gut infor­mie­ren kön­nen“, erklärt Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm. Die Bro­schü­re rich­te sich an die betrof­fe­nen Senio­rin­nen und Senio­ren, aber auch Ange­hö­ri­ge, Betreu­er und ande­re inter­es­sier­te Personen.

Auf 32 Sei­ten wer­den zunächst grund­sätz­li­che Fra­gen und Vor­aus­set­zun­gen für die Gewäh­rung von Sozi­al­hil­fe erläu­tert. Vor­aus­set­zun­gen für die Gewäh­rung von Sozi­al­hil­fe sind ein nicht aus­rei­chen­des Ein­kom­men, nicht aus­rei­chen­des Ver­mö­gen und kei­ne Ansprü­che auf Hil­fen von ande­ren Trägern.

Die Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re erklärt, wie und wo ein Antrag auf Hil­fe zur Pfle­ge beim Bezirk Ober­fran­ken gestellt wer­den kann: Wel­che Unter­la­gen wer­den benö­tigt und wo errei­che ich mei­ne Ansprech­part­ner? Da Lei­stun­gen der Hil­fe zur Pfle­ge meist ergän­zend zu den Lei­stun­gen der Pfle­ge­kas­sen erbracht wer­den, wer­den die­se in der Bro­schü­re in einem eige­nen Kapi­tel aus­führ­lich erläutert.

Ein gro­ßer Teil der Publi­ka­ti­on beschäf­tigt sich schließ­lich mit der Prü­fung der Ansprü­che auf die Hil­fe zur Pfle­ge durch die Sozi­al­ver­wal­tung des Bezirks Ober­fran­ken. Hier wer­den zum Bei­spiel Fra­gen zum Ein­satz von Ein­kom­men und Ver­mö­gen geklärt. Zudem geht es um die Fra­ge, wer mög­li­cher­wei­se zum Unter­halt des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bei­tra­gen kann.

Die Bro­schü­re gibt einen umfas­sen­den Über­blick über die gel­ten­den Rechts­nor­men. Den­noch weist auch Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm dar­auf hin, dass jeder Fall von den Fach­leu­ten indi­vi­du­ell betrach­tet wird: „Wir bie­ten pass­ge­naue Bera­tung im Ein­zel­fall an, denn kei­ne Situa­ti­on gleicht der ande­ren. Dafür ste­hen den Betrof­fe­nen und ihren Ange­hö­ri­gen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Sozi­al­ver­wal­tung zur Ver­fü­gung.“ Die Tele­fon­zen­tra­le des Bezirks Ober­fran­ken errei­chen Sie unter 0921 7846–0.

Die Bro­schü­re „Sozi­al­hil­fe für Senio­ren – Ein Über­blick zur ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Hil­fe zur Pfle­ge“ kann kosten­frei auf der Home­page des Bezirks Ober­fran­ken unter www​.bezirk​-ober​fran​ken​.de/​s​o​z​i​a​l​h​i​l​f​e​-​f​u​e​r​-​s​e​n​i​o​ren bestellt wer­den und steht zum Down­load bereit.