Kun­den der Stadt­wer­ke Bay­reuth pro­fi­tie­ren vom Weg­fall der EEG-Umlage

Zum 1. Juli wird die EEG-Umla­ge, die der­zeit noch jede Kilo­watt­stun­de Strom mit 3,72 Cent bela­stet, auf Null gesetzt. Die Stadt­wer­ke Bay­reuth beto­nen, dass sie die­sen Vor­teil voll­stän­dig an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben. Ein Durch­schnitts­haus­halt mit einem Ver­brauch von 2.500 Kilo­watt­stun­den pro Jahr spart sich dadurch künf­tig jähr­lich rund 110 Euro.

Seit dem Jahr 2000 gibt es die soge­nann­te EEG-Umla­ge – land­läu­fig auch Öko­strom­um­la­ge genannt. Mit ihr wird der Aus­bau von Solar‑, Wind‑, Bio­mas­se- und Was­ser­kraft­wer­ken geför­dert. Der­zeit schlägt sie mit 3,72 Cent pro ver­brauch­ter Kilo­watt­stun­de Strom zu Buche. Noch. Denn der Gesetz­ge­ber hat beschlos­sen, die EEG-Umla­ge zum 1. Juli die­ses Jah­res auf null zu setzen.

Davon pro­fi­tie­ren auch die Kun­den der Stadt­wer­ke Bay­reuth auto­ma­tisch, betont deren stell­ver­tre­ten­der Ver­triebs­lei­ter Ger­hard Knob­lauch. „Selbst­ver­ständ­lich geben wir die­sen Vor­teil voll­stän­dig wei­ter – so wie es das Gesetz vor­sieht. Für einen durch­schnitt­li­chen Kun­den mit einem Ver­brauch von 2.500 Kilo­watt­stun­den heißt das, dass er sich pro Jahr inklu­si­ve der Mehr­wert­steu­er rund 110 Euro spart.“ Knob­lauch betont, dass die Kun­den hier­für nichts zu tun bräuch­ten. „Den jewei­li­gen Ver­brauch für die sechs Mona­te ab Juli ermit­teln wir rech­ne­risch auf Basis des Gesamt­ver­brauchs und die Jah­res­ab­rech­nung fällt ent­spre­chend nied­ri­ger aus.“

Ab Janu­ar 2023 soll die EEG-Umla­ge dann end­gül­tig abge­schafft wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung hat dies in ihrem Oster­pa­ket beschlos­sen. Die Finan­zie­rungs­lücke aus der Absen­kung der EEG-Umla­ge auf null Cent pro Kilo­watt­stun­de wird dann vom Bund aus dem Son­der­ver­mö­gen Ener­gie- und Kli­ma­fonds erstat­tet werden.

Zur EEG-Umla­ge

Das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 hat sich die Ener­gie­wen­de zum Ziel gesetzt. Die Idee: Strom soll mehr und mehr aus erneu­er­ba­ren Quel­len, wie zum Bei­spiel Son­ne und Wind, gewon­nen wer­den. Um einen Anreiz zu schaf­fen, kön­nen Betrei­ber erneu­er­ba­rer Anla­gen seit­dem für einen Zeit­raum von 20 Jah­ren eine feste Ein­spei­se­ver­gü­tung, die bis­her aus der EEG-Umla­ge finan­ziert wur­de, erhalten.