Kulm­bach: Mit­tags­ver­pfle­gung an Schu­len – Kein Zwang zur Essensbestellung

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Auf­grund der der­zei­ti­gen Bericht­erstat­tung weist die Stadt Kulm­bach dar­auf hin, dass es von städ­ti­scher Sei­te oder von Sei­ten des Schul­am­tes kei­ner­lei Vor­ga­ben zur ver­pflich­ten­den Bestel­lung eines Mit­tag­essens an den Kulm­ba­cher Grund- und Mit­tel­schu­len gibt.

Im Moment hält sich hart­näckig die Behaup­tung, dass die Eltern gezwun­gen sei­en, ein Mit­tag­essen für ihre schul­pflich­ti­gen Kin­der, die ein Ganz­ta­ges­an­ge­bot nut­zen, zu bestel­len. Dies sei, ins­be­son­de­re mit Blick auf die im Rah­men der Aus­schrei­bung der Mit­tags­ver­pfle­gung gestie­ge­nen Essens­prei­se für vie­le Eltern eine bela­sten­de Situa­ti­on. „Es ist rich­tig, dass die Prei­se für die Mit­tags­ver­pfle­gung ab dem kom­men­den Schul­jahr anstei­gen, es stimmt aber nicht, dass wir als Stadt die Eltern ver­pflich­ten, ein Mit­tag­essen für ihre Kin­der zu bestel­len“, erklärt hier­zu Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Lehmann.

In einem Schrei­ben des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums wird dies noch ein­mal deut­lich her­aus­ge­stellt: „Die Mög­lich­keit der Bereit­stel­lung eines war­men Essens an der Schu­le bil­det eine Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zung für Ganz­tags­an­ge­bo­te bis min­de­stens 16 Uhr. Die tat­säch­li­che Abnah­me einer war­men Mit­tags­ver­pfle­gung durch die Schü­le­rin­nen und Schü­ler bei der offe­nen Ganz­tags­schu­le ist davon unab­hän­gig und muss nicht ver­pflich­tend erfolgen.“

Zugleich obliegt es aber den Schu­len, im Rah­men eines päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes, für das die Schu­len selbst ver­ant­wort­lich sind, ein Mit­tag­essen ver­pflich­tend ein­zu­füh­ren. Aus dem Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um heißt es dazu: „Das päd­ago­gi­sche Kon­zept einer Schu­le kann, im Ein­ver­neh­men mit dem Schul­auf­wands­trä­ger, für die Teil­nah­me am Ganz­tags­an­ge­bot eine ver­bind­li­che Anmel­dung zum ange­bo­te­nen Mit­tag­essen vor­se­hen, sofern eine ange­mes­se­ne Spei­sen­aus­wahl – ins­be­son­de­re unter Berück­sich­ti­gung einer Wahl­mög­lich­keit von fleisch­hal­ti­ger und vege­ta­ri­scher Kost – ange­bo­ten wird.“