Kreis­kas­se Bam­berg erin­nert an Fäl­lig­keit der Abfallentsorgungsgebühren

Ertei­lung eines SEPA-Man­da­tes wird empfohlen

Für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis Bam­berg, die ihre Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren nicht per SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren ein­zie­hen las­sen, ist der 1. Juli 2022 ein wich­ti­ger Ter­min. Die Kreis­kas­se Bam­berg erin­nert dar­an, dass an die­sem Stich­tag die für 2022 fest­ge­setz­ten Gebüh­ren fäl­lig wer­den. Durch die frist­ge­rech­te Bezah­lung erspa­ren sich die betrof­fe­nen Zah­lungs­pflich­ti­gen eine Mah­nung und damit ver­meid­ba­re, zusätz­li­che Kosten.

Die genaue Höhe der Gebühr fin­den die Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und
‑eigen­tü­mer im zuletzt erteil­ten Abfall­ge­büh­ren­be­scheid, der in der Regel im Febru­ar 2022 zuge­stellt wur­de; auf die­sem Doku­ment ist zusätz­lich das für die Zuord­nung der Über­wei­sun­gen wich­ti­ge Kas­sen­zei­chen hin­ter­legt. Bei Rück­fra­gen zur Fäl­lig­keit steht die Kreis­kas­se Bam­berg (Tel. 0951/85186) ger­ne zur Ver­fü­gung. Fra­gen zum Gebüh­ren­be­scheid beant­wor­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen der kom­mu­na­len Abfall­wirt­schaft unter den Ruf­num­mern 0951/85139 bzw. 0951/85143.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren und die damit abge­deck­ten Lei­stun­gen der Abfall­wirt­schaft fin­det man im Abfall­ka­len­der oder online unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​a​b​f​a​l​l​w​i​r​t​s​c​h​aft. Hier kön­nen Gebüh­ren­schuld­ne­rin­nen und ‑schuld­ner auch eine „Ände­rungs­mit­tei­lung“, den Vor­druck zur Ertei­lung eines SEPA-Last­schrift­man­da­tes, herunterladen.

Der Vor­teil des SEPA-Last­schrift­ver­fah­rens liegt auf der Hand: Fäl­lig­keits­ter­mi­ne kön­nen nicht mehr ver­ges­sen oder über­se­hen wer­den, Ände­run­gen der Abfall­ge­büh­ren, Gut­schrif­ten oder Nach­zah­lun­gen wer­den auto­ma­tisch berück­sich­tigt. Ein Risi­ko besteht nicht, die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung kann jeder­zeit wider­ru­fen werden.