Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg zieht „ticken­de Zeit­bom­be“ aus dem Verkehr

symbolfoto polizei

Man neh­me eine Pri­se Kon­troll­ge­rä­te­ma­ni­pu­la­ti­on, wür­ze die­se mit einer defek­ten Len­kung und schmecke sie dann je nach Gusto mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit ab, schon ist der Grund­stein für einen sau­be­ren Unfall gelegt.

Am Diens­tag­nach­mit­tag kon­trol­lier­ten die Schwer­last­spe­zia­li­sten der VPI Coburg einen spa­ni­schen Kühl­zug, der von Blu­men­rod auf dem Weg zurück nach Spa­ni­en war. Wäh­rend der Kon­trol­le stell­ten die Beam­ten fest, dass aktu­ell kei­ne Fahr­auf­zeich­nun­gen im Kon­troll­ge­rät auf­ge­zeich­net wur­den. Zudem war der Fah­rer wegen eines nicht ange­tre­te­nen Fahr­ver­bo­tes in Deutsch­land, er war in der Ver­gan­gen­heit erheb­lich zu schnell unter­wegs gewe­sen, zur Fahn­dung ausgeschrieben.

Zusam­men mit den enga­gier­ten Kfz-Mei­stern einer hie­si­gen Renault-Fach­werk­statt konn­te schließ­lich nach 2 tägi­ger Unter­su­chung der Zug­ma­schi­ne eine Soft­ware-Mani­pu­la­ti­on des digi­ta­len Kon­troll­ge­rä­tes ermit­telt werden.

Das Kon­troll­ge­rät ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Auf­zeich­nung der Lenk- und Ruhe­zei­ten der Lkw-Fah­rer ver­ant­wort­lich. Zeit­gleich schreibt es auch die gefah­re­ne Geschwin­dig­keit des Lkws mit und ver­sieht die­se Auf­zeich­nun­gen mit Warn­hin­wei­sen, wenn die­se einen gewis­sen Wert übersteigen.

Hin­ter­grund für die­se Art der Mani­pu­la­ti­on des Betriebs­sy­stems, die gene­rell nur schwer nach­zu­wei­sen ist, war, dass ein vor­he­ri­ger Fah­rer die­ser spa­ni­schen Fir­ma vor 3 Wochen von der Poli­zei in Frank­reich mit einem Magne­ten am Tacho­gra­phen­sy­stem die­ses Zuges erwischt wurde.

Die Nut­zung eines Magne­ten ist auch ein Ver­such die Signa­le des Tacho­gra­phen­sy­stem zu stö­ren oder ganz zu unter­drücken, damit ent­spre­chen­de Betrü­ge­rei­en nicht nach­ge­wie­sen wer­den können.

Die dor­ti­gen Beam­ten lie­ßen dar­auf­hin das System in einer Fach­werk­statt wie­der repa­rie­ren, bevor er sei­ne Fahrt fort­set­zen konn­te. Der Fah­rer aller­dings konn­te das „Beschei­ßen“ doch ein­fach nicht las­sen und ließ sei­nen Zug kur­zer­hand in Spa­ni­en wie­der „Zurück­ma­ni­pu­lie­ren“, die­ses Mal aber mit Soft­ware anstatt eines Magne­ten. Zum Unglück des jet­zi­gen Fah­rers wur­de aber nicht eben jener Fah­rer, son­dern er, von den Cobur­ger Spe­zia­li­sten aufgehalten.

Inter­ne Aus­wer­tun­gen erga­ben, dass der Zug mit erheb­lich über­höh­ten Geschwin­dig­kei­ten gefah­ren wur­de. So ver­zeich­ne­te der Tacho­graph Geschwin­dig­kei­ten von bis zu 130 km/​h. Erlaubt sind maxi­mal 80 km/​h in Deutsch­land, in ande­ren euro­päi­schen Län­dern maxi­mal 90 km/​h. Eine Aus­wer­tung der tat­säch­li­chen Lenk- und Ruhe­zei­ten war jedoch zu kei­nem Zeit­punkt mög­lich, da die Schad­soft­ware das kom­plet­te Betriebs­sy­stem des Kon­troll­ge­rä­tes außer Funk­ti­on setz­te und die inter­nen Zeit- und Tätig­keits­auf­zeich­nun­gen durcheinanderwirbelte.

Und als wäre das allein nicht schon genug gewe­sen, so zeig­ten sich in der Fach­werk­statt erheb­li­che Män­gel an den Brem­sen und der Len­kung. So war die sog. Lenk­schub­stan­ge, wel­che die Lenk­be­we­gung des Lenk­ra­des auf die Lenk­ach­se über­trägt, locker und droh­te jeden Moment abzu­fal­len. Die­ser Man­gel, zusam­men mit den bereits beschrie­ben Schä­den bzw. Mani­pu­la­tio­nen, hät­te im Fal­le eines Unfalls zu unvor­her­seh­ba­ren Sach- und Per­so­nen­schä­den füh­ren können.

Des­halb wur­de der kom­plet­te Zug nun gänz­lich still­ge­legt und darf von der Fir­ma nur noch mit einem Tief­la­der in eine ande­re Werk­statt ver­bracht wer­den. Bis zur Ablei­stung sei­nes Fahr­ver­bo­tes darf der Fah­rer auch nicht mehr in Deutsch­land fahren.

Den Fah­rer und der Fir­ma erwar­ten nun meh­re­re Strafverfahren.