Streit um Zelt­platz Kor­mers­hof lan­de­te vor Gericht

Inhaber Hartmut Meier-Lang bei der Feuerstelle seines Zeltplatzes. (Foto: Thomas Weichert)
Inhaber Hartmut Meier-Lang bei der Feuerstelle seines Zeltplatzes. (Foto: Thomas Weichert)

Es liest sich wie eine unend­li­che Geschich­te, die seit 18 Jah­ren andau­ert und die nun ihre Fort­set­zung beim Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth fand. Aber been­det ist sie noch nicht, da die Klä­ger ihre Kla­ge gegen die Ableh­nung ihres Bau­an­trags auf Betriebs­er­wei­te­rung zwar auf Anra­ten des Vor­sit­zen­den Rich­ters Ernst König zurück­nah­men, die­ser aber den Ball wie­der zum Markt­ge­mein­de­rat Göß­wein­stein zurück­spiel­te. Die Rede ist vom klei­nen Zelt­platz „Kor­mers­hof“ im Göß­wein­stei­ner Orts­teil Aller­s­dorf, den die Ehe­leu­te Ingrid Lang und Hart­mut Mei­er-Lang mit viel Herz­blut betrie­ben hat­ten und der seit heu­er geschlos­sen ist.

Gegen­stand der Ver­hand­lung war die Kla­ge gegen die Ver­sa­gung des Mark­tes Göß­wein­stein zur Erwei­te­rung des Zelt­plat­zes um die dop­pel­te Grö­ße. Die Kla­ge rich­te­te sich, wie üblich in sol­chen Fäl­len, gegen den Frei­staat Bay­ern, der von Regie­rungs­rä­tin Lisa Köse-And­re vom Land­rats­amt Forch­heim ver­tre­ten wur­de. Bei­gela­den war der Markt Göß­wein­stein, von dem aber kein Ver­tre­ter erschien.

2004 wur­de den Inha­bern des Kor­mers­hofs ein klei­ner Zelt­platz hin­ter ihrem Anwe­sen mit zehn Zelt­platz­stel­len und eben­so vie­len PKW-Stell­plät­zen geneh­migt sowie die Errich­tung sani­tä­rer Anla­gen, eines Auf­ent­halts­raums und einer Feu­er­stel­le. Weil immer mehr Gäste­an­fra­gen kamen, bean­trag­ten die Zelt­platz­be­trei­ber dann 2010 die Erwei­te­rung ihres Zelt­plat­zes auf ins­ge­samt 25 Zelt- und Kfz-Stell­plät­ze, die als land­wirt­schaft­li­che Flä­chen im Flä­chen­nut­zungs­plan aus­ge­wie­sen waren. Nur der bis­he­ri­ge Zelt­platz war im Plan auch als sol­cher dar­ge­stellt. Der Markt­ge­mein­de­rat erteil­te damals das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men zur Zelt­platz­erwei­te­rung nicht. Die Räte sahen dies damals im Wider­spruch zum Flä­chen­nut­zungs­plan und fürch­te­ten immis­si­ons- und natur­schutz­recht­li­che Pro­ble­me. Im Dorf hat­te sich inzwi­schen auch Wider­stand gegen eine Zelt­platz­erwei­te­rung breit gemacht. Nicht pri­vi­le­gier­te Vor­ha­ben, und um ein sol­ches han­delt es sich bei einem Zelt­platz auf land­wirt­schaft­li­cher Flä­che, sind nur dann zuläs­sig, wenn kei­ne öffent­li­chen Belan­ge beein­träch­tigt sei­en, argu­men­tier­te der Markt. Gegen die end­gül­ti­ge Ableh­nung der Gemein­de zur Zelt­platz­erwei­te­rung hat der Anwalt der Zelt­platz­be­trei­ber letz­tes Jahr Kla­ge ein­ge­reicht. Mit dem Ziel, dass das Land­rats­amt Forch­heim ver­pflich­tet wird, die bean­trag­te Bau­ge­neh­mi­gung zu erteilen.

Ins­be­son­de­re sind die Klä­ger der Ansicht, dass der Frei­staat – und somit das Land­rats­amt – zu Unrecht begrün­det haben, dass das Vor­ha­ben den Dar­stel­lun­gen des Flä­chen­nut­zungs­plans wider­spricht. Dies dür­fe nach Ansicht von Anwalt Vol­ker Ham­pel nicht zur Ableh­nung des Bau­an­trags füh­ren, da es sich ledig­lich um eine ange­mes­se­ne gewerb­li­che Betriebs­er­wei­te­rung hand­le. Rich­ter König folg­te die­ser Argu­men­ta­ti­on nur teil­wei­se. Es gäbe im Bau­recht zwar eine Teil­pri­vi­le­gie­rung, wenn es sich um eine ange­mes­se­ne Erwei­te­rung hand­le. „War­um muss es in die­ser Grö­ßen­ord­nung betrie­ben wer­den“, woll­te der Rich­ter vom Klä­ger wis­sen. „Ich muss ja von mei­ner Hän­de Arbeit leben kön­nen“, so Mai­er-Lang. Und den Hof erhal­ten. Mit nur zehn Plät­zen kön­ne man dies nicht. „Wir tun auch sehr viel für Göß­wein­stein, denn wir bezah­len auch Kur­ta­xe und Frem­den­ver­kehrs­bei­trä­ge“, ergänz­te er. „Irgend­wo klemmt es doch, gibt es Stö­run­gen der Nach­bar­schaft“, woll­te der Rich­ter wis­sen. Seit eini­gen Jah­ren gibt es Streit mit einem neu­em Nach­barn, der den Zelt­platz sogar mit einer Droh­ne über­wacht. Zahl­rei­che Buß­geld­be­schei­de wegen Ver­sto­ßes gegen Auf­la­gen hat­ten die Betrei­ber schon erhal­ten, die inzwi­schen alle ein­ge­stellt wur­den. „Es ver­steht doch nie­mand, dass ein Gast nicht in sei­nem VW-Bus schla­fen darf, son­dern im Zelt dane­ben“, so Ingrid Lang. Da müs­se sich auch bei sol­chen Vor­schrif­ten etwas ändern. Für Rich­ter König kom­me man da in einen Bereich, den man juri­stisch nicht lösen kön­ne. Dies kön­ne nur der Trä­ger der Pla­nungs­ho­heit und das ist der Markt­ge­mein­de­rat Göß­wein­stein. Für eine Maxi­mal­lö­sung, wie von den Klä­gern ange­strebt, hat das Land­rats­amt die bes­se­ren Kar­ten. Des­halb riet der Rich­ter, die Kla­ge zurück­zu­neh­men, um dann zu ver­su­chen, sich mit dem Gemein­de­rat auf eine Zwi­schen­lö­sung zu ver­stän­di­gen. Anstatt der bean­trag­ten 15 neu­en Plät­ze wären die Betrei­ber auch mit acht ein­ver­stan­den. „Aber nicht, dass dann der Nach­bar klagt, wenn eine Bau­ge­neh­mi­gung erteilt wird und wir sit­zen wie­der hier“, mahn­te der Rich­ter und beton­te, dass ja vie­les für die­sen Zelt­platz­stand­ort spre­che. Die Ver­tre­te­rin des Land­rats­amts ver­si­cher­te dem Neu­en Wie­sent­bo­ten, dass sei­tens des Markts Göß­wein­stein Gesprächs­be­reit­schaft vor­han­den sei. So wird der Zelt­platz wei­ter­hin die Markt­ge­mein­de­rä­te beschäftigen.