Bay­reu­ther CSU-Kreis­tags­frak­ti­on stellt Antrag zur geplan­ten Erwei­te­rung des Landratsamtes

Geplan­te Erwei­te­rung des Landratsamtsgebäudes

Die CSU-Frak­ti­on im Kreis­tag Bay­reuth hat einen Antrag zur geplan­ten Erwei­te­rung des Land­rats­amts­ge­bäu­des mit ver­schie­de­nen For­de­run­gen gestellt. Der Antrag im Wortlaut:

Antrag zur geplan­ten Erwei­te­rung Land­rats­amts­ge­bäu­de / 03.06.2022

Sehr geehr­ter Herr Land­rat Wie­demann, sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen des Kreistages,

seit gerau­mer Zeit wird über die Art und Wei­se einer Schaf­fung wei­te­rer Büro­flä­chen am Land­rats­amt Bay­reuth dis­ku­tiert. Diver­se Beschlüs­se wur­den gefasst, bis heu­te ohne Umset­zung. Lan­ge Bera­tun­gen fan­den statt, deren Ergeb­nis­se auf­grund unsi­che­rer Beschluss­la­ge ver­tagt wurde.

Die Situa­ti­on stellt sich unse­rer Mei­nung nach aktu­ell als nicht ein­deu­tig dar, d.h. für uns ist die Beschluss­la­ge als Basis wei­te­ren Han­delns nicht klar und fun­diert. Zudem hat sich die Situa­ti­on sowohl im Hau­se als auch grund­sätz­lich in den letz­ten Jah­ren geän­dert. Um uns einen Über­blick im Amt zu ver­schaf­fen und aus vor­ge­nann­ten Grün­den haben wir eine Orts­be­ge­hung durchgeführt.

Auf Basis der uns vor­lie­gen­den Sach­stän­de, unter Ein­be­zie­hung bau­tech­ni­scher Belan­ge, Wer­tung der all­ge­mei­nen Situa­ti­on am Bau und unter Berück­sich­ti­gung von Mit­ar­bei­ter­inter­es­sen stel­len wir fol­gen­de Anträge:

1. Die bis­her gefass­ten Beschlüs­se sind wie folgt aufzuheben:

Beschluss des Kreis­ta­ges vom 29.11.2019 Zif­fer 3

• Die Ein­ga­be­pla­nung wird dem Gre­mi­um mit der Kosten­be­rech­nung und der mög­li­chen Finan­zie­rung zur Beschluss­fas­sung vorgestellt.

Emp­feh­lungs­be­schluss des Kreis­aus­schus­ses vom 05.07.2021:

• Der Errich­tung eines Büro­ne­ben­ge­bäu­des ein­schließ­lich Kin­der­ta­ges­treff wird zugestimmt.

• Gebaut wer­den 3 Geschos­se (EG, 1. OG, 2. OG; Mit­tel­bau mit Trep­pe und 2 Bespre­chungs­zim­mern wird bis ins 3. OG gebaut). Es wird von der Ver­wal­tung ein zusätz­li­ches Ange­bot ein­ge­holt, die die Errich­tung eines kom­plet­ten 3. OGs im Roh­bau­zu­stand vorsieht.

• Pla­nung und Errich­tung soll system­of­fen erfolgen.

• Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Ein­ga­be­pla­nung zu erar­bei­ten und bei der Stadt Bay­reuth ein­zu­rei­chen; ergänzt um einen voll­wer­ti­gen 4. Stock.

• LR wird beauf­tragt nach einer Aus­schrei­bung der Pla­nungs­lei­stun­gen ein Pla­nungs­bü­ro für die Erstel­lung der Aus­schrei­bung einer funk­tio­na­len Aus­schrei­bung zu beauftragen

Begrün­dung: Die getrof­fe­nen Beschlüs­se haben sich durch die Ent­wick­lung des Bedarfs, geän­der­ter oder feh­len­der Raum­kon­zep­te, Ände­rung der Mate­ria­li­en und der all­ge­mei­nen Anfor­de­run­gen, u.a. auch aus dem Pan­de­mie-Kata­stro­phen­fall, überholt.

2. Vor einer erneu­ten Beschluss­fas­sung sind fol­gen­de Gege­ben­hei­ten umfas­send vorzubereiten:

• Erar­bei­ten einer Bestands­ana­ly­se der bestehen­den Bau­sub­stanz unter Ein­be­zie­hung des ener­ge­ti­schen Ist-Zustandes.

• Ermitt­lung der Flä­chen im Ist-Zustand nach Fach­be­rei­chen und Mitarbeitern.

• Ent­wick­lung eines Raum­pro­gramms unter Ein­be­zie­hung des Bestan­des, der akut not­wen­di­gen sowie der zukunfts­ori­en­tier­ten Bedarfe.

• Ent­wick­lung eines Flä­chen­ma­nage­ments hin­sicht­lich Erschließungs‑, Ver­kehrs- und Bau­flä­chen für das land­kreis­ei­ge­ne Bau­grund­stück (Stand­ort Landratsamt).

Begrün­dung: Eine Beschluss­fas­sung ist nur unter Ein­be­zie­hung der Gesamt­si­tua­ti­on mög­lich. Die rei­ne Betrach­tung von benö­ti­gen Flä­chen oder Büro­er­wei­te­rungs­zah­len wird den Anfor­de­run­gen an eine zukunfts­wei­sen­de Bebau­ung nicht gerecht.

3. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Mög­lich­keit einer haus­ei­ge­nen Pla­nung oder gege­be­nen­falls die Ver­ga­be von Pla­nungs­lei­stun­gen schnellst­mög­lich zu eru­ie­ren und dem Kreis­tag eine abge­wo­ge­ne Vor­ge­hens­wei­se zur Ent­schei­dung vorzulegen.

Begrün­dung: Die kom­ple­xe Pla­nung hin­sicht­lich eines moder­nen Ver­wal­tungs­baus bedarf der unein­ge­schränk­ten Arbeits­kraft eines Pla­ner­teams. Unse­rer Mei­nung nach könn­te dies durch die bereits bestehen­de Aus­la­stung der Bau­ab­tei­lung Pro­ble­me aufwerfen.

4. Es ist ein Vor­ent­wurf als Grund­la­ge für die Ermitt­lung von Mas­sen und der dar­aus resul­tie­ren­den Kosten zu erstellen.

Begrün­dung: Nur auf Basis eines Vor­ent­wurfs kann eine Kosten­ana­ly­se erfol­gen. Die­se Ana­ly­se ist Grund­la­ge aller wei­te­ren Entscheidungen.

5. Es ist eine Kosten­schät­zung mit auf­bau­en­der Kosten­er­mitt­lung auf Basis des Vor­ent­wurfs zu er arbei­ten. Berück­sich­ti­gung müs­sen hier ver­schie­de­ner Aus­füh­rungs­va­ri­an­ten fin­den, sowie auch Alter­na­ti­ven hin­sicht­lich der Mate­ri­al­wahl und der Klimakonformität.

Begrün­dung: Der Kreis­tag muss eine Abwä­gung aus Kosten und Nut­zen tref­fen können.

Wir bit­ten um dring­li­che Bera­tung in den ent­spre­chen­den Gre­mi­en und um Unter­stüt­zung die­ses Antrags.

Mit freund­li­chen Grüßen

Franc Dierl (Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der, Kreis­rat); Sabi­ne Hab­la (Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin, Kreis­rä­tin); Petra Preiß­in­ger (Stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de, Kreis­rä­tin); Mar­kus Täu­ber (Stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der, Kreis­rat); Patrick Mey­er (Stellv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der, Kreis­rat); Klaus Bau­er (Stellv. Land­rat, Kreis­rat); Gud­run Bren­del-Fischer (MdL, Kreis­rä­tin); Gün­ter Pöll­mann (Senio­ren­be­auf­trag­ter des Land­krei­ses, Kreis­rat); Wolf­gang Degen (Kreis­rat); Gün­ter Dörf­ler (Kreis­rat); Simo­ne Kirsch­ner (Kreis­rä­tin); Kat­rin Lang (Kreis­rä­tin); Wer­ner Lapp­at (Kreis­rat); Micha­el Lodes (Kreis­rat); Mar­kus Ruck­de­schel (Kreis­rat); Tho­mas Thiem (Kreis­rat)