Land­kreis ERH: Meh­re­re Sper­run­gen in den Pfingstferien

Symbolbild Umleitung

Von Sper­run­gen sind die Stra­ßen in Höfen, Untersch­öl­len­bach, Zent­be­ch­ho­fen und Unter­win­ter­bach betroffen.

ORTS­DURCH­FAHRT IN HER­ZO­GEN­AU­RA­CHER ORTS­TEIL HÖFEN HÖFE­NER STRASSE/ERH 13 GESPERRT

Ab Diens­tag, den 7. Juni 2022, bis vor­aus­sicht­lich Frei­tag, den 17. Juni 2022, ist die Orts­durch­fahrt Höfen zwi­schen Zwei­fels­hei­mer Stra­ße und
Puschen­dor­fer Stra­ße für den Gesamt­ver­kehr gesperrt. Anlie­ger­ver­kehr ist bis zur Bau­stel­le mög­lich. Grund für die Sper­rung sind Stra­ßen­bau­ar­bei­ten. Eine Umlei­tung ist ein­ge­rich­tet. Beim ÖPNV und Herzo­Bus kann es zu leich­ten Ver­zö­ge­run­gen kommen.

AISCHSTRAßE/​ERH 6 IN UNTERSCH­ÖL­LEN­BACH GESPERRT

Ab Mitt­woch, den 8. Juni, bis vor­aus­sicht­lich Frei­tag, den 10. Juni 2022, ist die Aisch­stra­ße für den Gesamt­ver­kehr gesperrt. Anlie­ger­ver­kehr ist bis zur Bau­stel­le mög­lich. Grund für die Sper­rung sind Stra­ßen­bau­ar­bei­ten. Eine Umlei­tung ist ein­ge­rich­tet. Beim ÖPNV kann es zu leich­ten Ver­zö­ge­run­gen kommen.

ERH 17 GESPERRT (außer­orts)

Ab Diens­tag, den 7. Juni 2022, bis vor­aus­sicht­lich Frei­tag, den 17. Juni 2022, ist die Kreis­stra­ße ERH 17 zwi­schen öst­li­chem Orts­en­de von
Zent­be­ch­ho­fen und der Land­kreis­gren­ze für den Gesamt­ver­kehr gesperrt. Anlie­ger­ver­kehr ist bis zur Bau­stel­le mög­lich. Grund für die Sperrung
sind Stra­ßen­bau­ar­bei­ten. Eine Umlei­tung ist eingerichtet.

ORTS­DURCH­FAHRT IN VESTENBERGSGREUTH/UNTERWINTERBACH GESPERRT

Die Orts­durch­fahrt in Unter­win­ter­bach ist auf­grund einer Stra­ßen­sa­nie­rung im Zeit­raum von 7. Juni bis 17. Juni 2022 für den Ver­kehr voll­stän­dig gesperrt. Eine Umlei­tung für den Ver­kehr wird ein­ge­rich­tet. Die Regio­nal­bus­li­nie 245 kann in die­ser Zeit die Hal­te­stel­le „Unter­win­ter­bach“ nicht bedie­nen. Die­se ent­fällt ersatz­los. Die Bus­se fah­ren eine Umlei­tung über Fet­zel­ho­fen und Frimmersdorf.

Das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt bit­tet alle betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis und
Ent­schul­di­gung für die ent­ste­hen­den Unannehmlichkeiten.