Bay­reuth:: Unter­schrif­ten­li­ste für Bür­ger­ent­scheid an OB Tho­mas Ebers­ber­ger übergeben

Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Ebers­ber­ger: „Ein Bür­ger­ent­scheid, der das Gleich­ge­wicht des städ­ti­schen Haus­halts so mas­siv stö­ren wür­de, dass
die ste­ti­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung nicht mehr gesi­chert ist, ist unzulässig.“

BAY­REUTH – OBER­BÜR­GER­MEI­STER THO­MAS EBERS­BER­GER HAT HEU­TE IM NEU­EN RAT­HAUS DIE UNTER­SCHRIF­TEN­LI­STE DER BÜR­GER­INITIA­TI­VE „KLI­MA­ENT­SCHEID“ IN EMP­FANG GENOM­MEN. DIE­SE INITIA­TI­VE STREBT EINEN BÜR­GER­ENT­SCHEID AN, NACH DEM DIE STADT UNTER ANDE­REM DEUT­LICH MEHR MAß­NAH­MEN ZUM KLI­MA­SCHUTZ ERGREI­FEN UND BIS ZUM JAHR 2030 KLI­MA­NEU­TRAL SEIN SOLL. „ICH KANN IHNEN VER­SI­CHERN, DASS DIE­SE UNTER­SCHRIF­TEN­LI­STE OBJEK­TIV GEPRÜFT WIRD, WEI­SE ABER SCHON JETZT DAR­AUF HIN, DASS ICH DEN SEI­TENS DES STADT­RA­TES BESCHLOS­SE­NEN WEG, KLI­MA­NEU­TRA­LI­TÄT MÖG­LICHST BIS 2040 IN BAY­REUTH HER­ZU­STEL­LEN, ALS EINEN IN DER PRA­XIS AUS­GE­SPRO­CHEN ANSPRUCHS­VOL­LEN BESCHLUSS HAL­TE UND WIR ALLER­GRÖß­TE ANSTREN­GUN­GEN UNTER­NEH­MEN MÜS­SEN, UM DIE­SES ZIEL ZU ERREI­CHEN“, SO EBERS­BER­GER BEI DER ÜBERGABE.

Gleich­zei­tig macht das Stadt­ober­haupt dar­auf auf­merk­sam, dass nach all­ge­mei­ner Rechts­la­ge ein Bür­ger­ent­scheid, der für die Stadt – wie es
die Gemein­de­ord­nung for­mu­liert – nicht nur „finanz­po­li­tisch uner­wünsch­te Fol­gen“ oder „gewis­se Finan­zie­rungs­schwie­rig­kei­ten“ mit sich bräch­te, son­dern das Gleich­ge­wicht des Haus­halts so mas­siv stö­ren wür­de, dass die ste­ti­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung nicht mehr gesi­chert ist, unzu­läs­sig ist. Das glei­che gilt, wenn er zu einer unzu­läs­si­gen Ver­schul­dung füh­ren wür­de. „Lei­der haben wohl sehr weni­ge Unter­zeich­ner über den Wunsch zu mehr Kli­ma­schutz hin­aus das Klein­ge­druck­te gele­sen, denn gemäß Sei­te 27 des vom Kli­ma­ent­scheid vor­ge­leg­ten Kli­ma­stadt­pla­nes wür­de der Bür­ger­ent­scheid für eine Kom­mu­ne in der Grö­ße Bay­reuths zir­ka 767 Mil­lio­nen Inve­sti­tio­nen und pro Jahr einen Per­so­nal­be­darf von zusätz­li­chen 1.411 Voll­zeit­stel­len nach sich zie­hen. Für die schon bestehen­den 1.440 Stel­len bei der Stadt­ver­wal­tung sehen wir der­zeit im Haus­halt zir­ka 90 Mil­lio­nen Euro pro Jahr vor. Der Bür­ger­ent­scheid hät­te wohl zur Fol­ge, dass wir nahe­zu sämt­li­che Ein­nah­men der Stadt min­de­stens ver­dop­peln müss­ten, um der­ar­ti­ge Auf­wen­dun­gen stem­men zu kön­nen“, so der Ober­bür­ger­mei­ster. Und wei­ter: „Nach­dem der Stadt­rat nicht für die Theo­rie, son­dern für die Pra­xis zustän­dig ist und Umset­zung und Finan­zie­rung sicher­stel­len müss­te, sehe ich bei der­ar­ti­gen mög­li­chen Kosten bereits erheb­lich­ste Zwei­fel an der Zuläs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens, da zu erwar­ten ist, dass nicht ansatz­wei­se die benö­tig­ten Kre­di­te bewil­ligt, der Haus­halt hin­ge­gen gesprengt wür­de.“ Der Stadt­rat habe bei der Zuläs­sig­keits­prü­fung ins­be­son­de­re die finan­zi­el­le Leistungsfähigkeit
der Stadt, etwa­ige Auf­wen­dun­gen für bereits begon­ne­ne Maß­nah­men, dro­hen­de Ver­gü­tungs- und Scha­den­er­satz­an­sprü­che bei Abbruch
ver­trag­li­cher Bezie­hun­gen oder Zurück­er­stat­tung erhal­te­ner För­der­mit­tel zu beurteilen.

Abschlie­ßend betont Ebers­ber­ger, dass die Stadt Bay­reuth und er als Ober­bür­ger­mei­ster durch­aus vie­le Gefah­ren im Bereich des Kli­mas sehen
und das Mög­li­che ange­hen. Aller­dings müss­ten die Maß­nah­men umsetz­bar und finan­zier­bar sein und mit der gel­ten­den Rechts­la­ge einhergehen.