Bilanz der Akti­ons­wo­che Alko­hol im Straßenverkehr

symbolfoto polizei

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei zieht Bilanz zur ver­gan­ge­nen Akti­ons­wo­che zum Schwer­punkt­the­ma Alko­hol im Straßenverkehr

Bei den rund 80 Kon­trol­len in der ver­gan­ge­nen Woche wur­den 35 Fahr­ten unter dem Ein­fluss von Alko­hol festgestellt.

Lei­der ereig­ne­ten sich in dem Zeit­raum auch sie­ben Ver­kehrs­un­fäl­le mit Alko­hol­ein­wir­kung. Bei­des zeigt die Not­wen­dig­keit von Alko­hol­kon­trol­len. Wesent­li­cher Bestand­teil des gesamt­baye­ri­schen Pro­gramms „Ver­kehrs­si­cher­heit 2030 – Bay­ern mobil, sicher ans Ziel“ ist es, Alko­hol am Steu­er als eine der Haupt­ur­sa­chen für fol­gen­schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le zu bekämp­fen. Bereits bei einer gering­fü­gi­gen Alko­ho­li­sie­rung nimmt das mensch­li­che Reak­ti­ons­ver­mö­gen ab. Alko­hol erhöht die Risi­ko­be­reit­schaft und setzt die Seh­fä­hig­keit her­ab. In den ersten fünf Mona­ten die­sen Jah­res ereig­ne­ten sich bereits über 25 Pro­zent mehr Ver­kehrs­un­fäl­le unter Alko­hol­ein­fluss als im Ver­gleichs­zeit­raum des Vor­jah­res – nun kom­men vier wei­te­re hinzu.

Was macht die Poli­zei dagegen?

Als wesent­li­che Säu­le der Ver­kehrs­si­cher­heits­ar­beit erhöht die Poli­zei in Ober­fran­ken im Lau­fe der näch­sten Wochen und Mona­te die Kon­troll­dich­te. Die Rea­li­tät zeigt, dass dies einer­seits not­wen­dig ist um die Gefah­ren des Alko­hols am Steu­er wie­der ins Bewusst­sein der Ver­kehrs­teil­neh­men­den zu rufen und eine Ver­hal­tens­än­de­rung bei den Ver­kehrs­sün­dern her­bei zu füh­ren. Offen und trans­pa­rent sol­len Kon­trol­len und geplan­te Aktio­nen auch medi­al beglei­tet wer­den. Die Maß­nah­men zie­len spe­zi­ell auf alko­ho­li­sier­te Ver­kehrs­teil­neh­men­de ab.

Bei der Bekämp­fungs­stra­te­gie steht auch die Prä­ven­ti­on im Fokus. Bür­ger­ge­sprä­che, auch bei Ver­kehrs­kon­trol­len, sol­len die vor­ge­nann­ten Gefah­ren ver­deut­li­chen. Auch die Auf­be­rei­tung des The­mas in der Pres­se sowie den sozia­len Medi­en, mit der Dar­stel­lung beson­ders gra­vie­ren­der Fäl­le, der Auf­be­rei­tung von Ursa­chen und Fol­gen, sowie Wochen­end­bi­lan­zen sind Teil des­sen. Um die bereits genann­ten Ein­schrän­kun­gen der Wahr­neh­mung durch Alko­hol vor Augen zu füh­ren, kommt bei Ver­kehrs­ak­tio­nen vor Ort die „Rausch­bril­le“ zum Einsatz.

Was soll­te man wissen?

Für Fahr­an­fän­ge­rin­nen und Fahr­an­fän­ger gilt inner­halb der gesetz­li­chen Pro­be­zeit und bis zur Voll­endung des 21. Lebens­jah­res ein abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot. Auch mit weni­ger als 0,5‑Promille macht sich straf­bar, wer einen Unfall ver­ur­sacht oder alko­hol­be­ding­te Aus­fall­erschei­nun­gen im Stra­ßen­ver­kehr zeigt, etwa in Schlan­gen­li­ni­en fährt. Bei Elek­tro­klein­fahr­zeu­gen, bei­spiels­wei­se E‑Scootern, gel­ten die­sel­ben gesetz­li­chen Bestim­mun­gen wie beim Auto­fah­ren. Auch wer betrun­ken auf einem Fahr­rad oder Pedelec unter­wegs ist, kann sei­nen Füh­rer­schein verlieren.

Die Kon­se­quen­zen von Alko­hol am Steu­er rei­chen von einer Geld­bu­ße und einem Fahr­ver­bot bis hin zu einer Geld- oder Frei­heits­stra­fe und dem Ent­zug der Fahr­erlaub­nis. Gerecht, wenn man die Gefah­ren durch Alko­hol im Stra­ßen­ver­kehr und die dadurch ver­ur­sach­ten, schwe­ren Unfäl­le gegenüberstellt.