Stadt­wer­ke Forch­heim gewin­nen Pro­zess gegen Vertriebsdienstleister

Stadtwerke Forchheim Gerichtsverfahren Energieverträge
„Wir sind sehr froh, dass wir so aufmerksame Kunden haben, die sich an uns gewandt haben und sich auch im Zuge des Gerichtsverfahrens dazu bereit erklärt haben, uns mit einer Aussage zu unterstützen. Es ist immer wieder erschreckend, mit welchen Mitteln Dienstleister versuchen, ahnungslose Kunden in ihren eigenen vier Wänden vorsätzlich zu täuschen“, so Mathias Reznik, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Forchheim. Foto: Stadtwerke Forchheim

Gewon­ne­nes Gerichts­ver­fah­ren setzt „Zei­chen für seriö­se Energieanbieter“

In einer Pres­se­mit­tei­lung der Stadt­wer­ke Forch­heim zum Pro­zess heißt es:

Stadt­wer­ke Forch­heim gewin­nen Pro­zess gegen unse­riö­sen Mitbewerber

Die Stadt­wer­ke Forch­heim haben erfolg­reich ihren Pro­zess gegen­über eines unse­riö­sen Ver­triebs­dienst­lei­sters und sei­nen Mit­ar­bei­ter vor Gericht gewonnen.

Der Dienst­lei­ster Ennux Dis­tri­bu­ti­on GmbH & Co. KG hat­te im Auf­trag der Vat­ten­fall Euro­pe Sales GmbH mit­tels eines Ver­triebs­mit­ar­bei­ters ver­sucht, Kun­den der Stadt­wer­ke Forch­heim bei soge­nann­ten Haus­tür­ge­schäf­ten Ener­gie­ver­trä­ge zu ver­kau­fen.

Eini­ge der betrof­fe­nen Kun­den wand­ten sich nach dem Gespräch mit dem Ver­trieb­ler an die Stadt­wer­ke Forch­heim und berich­te­ten auch, dass ihnen eine Liste vor­ge­legt wur­de, die sie zu unter­zeich­nen hät­ten. Auf­grund die­ser Liste wur­den die Stadt­wer­ke-Kun­den hell­hö­rig und bra­chen das Gespräch ab.

Die­se soge­nann­te „Qua­li­täts­li­ste“ beinhal­tet Punk­te wie die Absi­che­rung, dass der Ver­triebs­mit­ar­bei­ter nie behaup­tet habe, im Auf­trag des ört­li­chen Grund­ver­sor­gers bzw. Stadt­werks zu han­deln oder dass der der­zei­ti­ge Lie­fer­ver­trag in Gefahr wäre.

„Wir sind sehr froh, dass wir so auf­merk­sa­me Kun­den haben, die sich an uns gewandt haben und sich auch im Zuge des Gerichts­ver­fah­rens dazu bereit erklärt haben, uns mit einer Aus­sa­ge zu unter­stüt­zen. Es ist immer wie­der erschreckend, mit wel­chen Mit­teln Dienst­lei­ster ver­su­chen, ahnungs­lo­se Kun­den in ihren eige­nen vier Wän­den vor­sätz­lich zu täu­schen. Umso mehr freut es uns, dass wir die­ses Gericht­ver­fah­ren gewon­nen haben und somit ein Zei­chen für seriö­se Ener­gie­an­bie­ter set­zen kön­nen“, fasst Mathi­as Rez­nik, kauf­män­ni­scher Geschäfts­füh­rer der Stadt­wer­ke Forch­heim, zusam­men und führt wei­ter aus: „Ver­läss­lich­keit, Ver­trau­en und eine siche­re, sta­bi­le Ener­gie­ver­sor­gung zu fai­ren Prei­sen sind Wer­te, die wir als Stadt­wer­ke Forch­heim leben“.

Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke Forch­heim neh­men natür­lich auch Kun­den­ter­mi­ne vor Ort wahr, ver­ein­ba­ren im Vor­feld jedoch einen Ter­min. Zudem ver­fü­gen alle Mit­ar­bei­ter über Dienst­aus­wei­se, die sie vor­zei­gen. Wer sich den­noch unsi­cher ist, kann sich unter der 09191 613 0 rückversichern.

Wir wei­sen dar­auf hin, dass ein seriö­ser Anbie­ter den Kun­den nicht unter Druck setzt, son­dern selbst ent­schei­den lässt, ob und wann er einen Ver­trag abschlie­ßen möch­te. Wer doch ein­mal zu vor­ei­lig in die­se Fal­le getappt ist, kann inner­halb von 14 Tagen den unter­zeich­ne­ten Ver­trag wider­ru­fen. Zusätz­lich soll­ten die betrof­fe­nen Kun­den auch mit den Stadt­wer­ken Forch­heim Kon­takt auf­neh­men, die beim Wider­ruf gern unter­stüt­zen.

Bei Unklar­hei­ten steht das Ser­vice­team der Stadt­wer­ke tele­fo­nisch unter 09191 613 240 oder per E‑Mail unter kundenservice@​stadtwerke-​forchheim.​de zur Verfügung.