Ticket-Rege­lung für ukrai­ni­sche Geflüch­te­te endete

Am 31.05.2022 ende­te die Rege­lung Pass = Ticket zur deutsch­land­wei­ten frei­en Fahrt im Öffent­li­chen Nah­ver­kehr ÖPNV. Ab dem 01.06.2022 erhal­ten regi­strier­te Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne auf Beschluss der Bun­des­re­gie­rung umfas­sen­de Hil­fen zur Siche­rung Ihres Lebens­un­ter­halts, zur Gesund­heits­ver­sor­gung und zur Inte­gra­ti­on. Dar­in ein­ge­schlos­sen sind weit­rei­chen­de Ange­bo­te für die Nut­zung von Öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, wie der Ver­band Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men e.V. (VDV) mitteilt.

Unge­ach­tet des gene­rel­len Endes der Pass = Ticket-Rege­lung wird es auf aus­ge­wähl­ten grenz­na­hen Strecken im Nah­ver­kehr im Rah­men der Kulanz wei­ter­hin eine schnel­le Hil­fe für Ukrai­ne-Geflüch­te­te geben. Geflüch­te­te kön­ne sich vor­ab bei dem für Ihre Strecke zustän­di­gen Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men über die Bedin­gun­gen für Ihre Fahrt infor­mie­ren. Eine Wei­ter­fahrt im Nah­ver­kehr über die aus­ge­wähl­ten Strecken hin­aus ist ab dem 01.06.2022 nur noch mit dem Kauf eines Tickets an den dafür vor­ge­se­he­nen Ver­kaufs­stel­len möglich.

Für Flüch­ten­de besteht nach wie vor nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunfts­bahn­hö­fe Ber­lin, Cott­bus und Han­no­ver die Mög­lich­keit, mit dem „helpukraine“-Ticket über­all inner­halb Deutsch­lands mit dem Zug wei­ter­zu­rei­sen. Die­se wer­den für Ver­bin­dun­gen im Fern­ver­kehr mit einem soge­nann­ten „eTo­ken“ aus­ge­ge­ben. Für eine indi­vi­du­el­le Rei­se­ver­bin­dung spre­chen Sie bit­te die frei­wil­li­gen Hel­fe­rin­nen und Hel­fer vor Ort an.

Die Anlauf­stel­len für wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­stüt­zung aus den deut­schen Grund­si­che­rungs­sy­ste­men sind die „Job­cen­ter“. Hier erhal­ten die Geflüch­te­ten die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Hil­fe bei der Inte­gra­ti­on und Orga­ni­sa­ti­on des täg­li­chen Lebens.