Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 31.05.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Zwei Ver­letz­te nach Fahrradstürzen

COBURG. Zwei ver­letz­te Rad­fah­rer brach­te der Ret­tungs­dienst am Mon­tag­nach­mit­tag nach einem Sturz von ihren Fahr­rä­dern mit Ver­let­zun­gen ins Cobur­ger Kli­ni­kum. Eine Rad­fah­re­rin war deut­lich alkoholisiert.

Ein 73-jäh­ri­ger Cobur­ger stürz­te am Mon­tag um 13 Uhr im Stadt­teil Scheu­er­feld allein­be­tei­ligt von sei­nem E‑Bike bei einer Berg­ab­fahrt. Der Ret­tungs­dienst brach­te den Mann mit Ver­dacht auf Ober­schen­kel­hals­bruch ins Cobur­ger Kli­ni­kum. Den Sach­scha­den am Fahr­rad schät­zen die Beam­ten auf 300 Euro.

Um 14:20 Uhr stürz­te eine 53-jäh­ri­ge Cobur­ge­rin mit ihrem Fahr­rad in der Unte­ren Anla­ge. Auf Höhe des Justiz­ge­bäu­des ver­lor sie die Kon­trol­le und fiel von ihrem Rad. Die Frau, die ohne Helm unter­wegs war, wur­de mit leich­te­ren Ver­let­zun­gen ins Cobur­ger Kli­ni­kum gebracht. Am Rad ent­stand kein Sach­scha­den. Wäh­rend der Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me erkann­ten die Poli­zi­sten, dass die Frau unter Alko­hol­ein­fluss stand. Ein Alko­test ergab einen Wert von 2,18 Pro­mil­le. Die Poli­zi­sten ord­ne­ten dar­auf­hin eine Blut­ent­nah­me im Cobur­ger Kli­ni­kum an und ermit­teln gegen die 53-Jäh­ri­ge wegen Trun­ken­heit im Verkehr.

Unbe­kann­ter Last­wa­gen ver­ur­sacht Sach­scha­den an Dachrinne

UNTER­SIE­MAU, SCHERNECK, LKR. COBURG. Einen Sach­scha­den von meh­re­ren hun­dert Euro ver­ur­sach­te am Mon­tag­nach­mit­tag ein bis­lang unbe­kann­ter Fah­rer eines Last­wa­gens im Unter­sie­mau­er Gemein­de­teil Scherneck.

In der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr durch­fuhr der Laster die alte Schloss­stra­ße, deren Fahr­bahn­brei­te auf­grund einer Bau­stel­le aktu­ell auf eine Fahr­spur ver­engt ist. Auf einer Höhe von fast vier Meter blieb das Fahr­zeug an der Dach­rin­ne eines Gebäu­des hän­gen. Der Last­wa­gen­fah­rer fuhr im Anschluss wei­ter. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass er den Zusam­men­stoß mit der Dach­rin­ne nicht bemerk­te. Den­noch ermit­telt die Cobur­ger Poli­zei wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort und erbit­tet unter der Ruf­num­mer 09561/645- 0 um sach­dien­li­che Zeugenhinweise.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Anwoh­ner löscht Mülleimerbrand

Küps: Ein Anwoh­ner aus der Kanz­lei­stra­ße stell­te am Diens­tag­mor­gen gegen 01:30 Uhr fest, dass der Müll­ei­mer vor sei­nem Haus, auf Höhe der Bus­hal­te­stel­le „Ler­chen­feld“, brann­te. Der Mit­tei­ler konn­te den Brand mit einem Eimer Was­ser löschen. Bei Ein­tref­fen der Poli­zei­strei­fe wur­de fest­ge­stellt, dass der Pla­stik­müll­ei­mer kom­plett ver­schmort war. Aus­lö­ser für den Brand könn­te eine weg­ge­wor­fe­ne Ziga­ret­ten­kip­pe, wel­che in den Eimer geschmis­sen wur­de, sein. Es ent­stand ein Scha­den in Höhe von rund 250,- Euro.

Ver­käu­fer ent­puppt sich als „Fake­shop“

Red­witz: Eine Frau aus dem Gemein­de­be­reich ist offen­sicht­lich auf einen Fake-Shop rein­ge­fal­len. Die Geschä­dig­te hat­te über das Inter­net zwei Gar­ten­lie­gen im Wert von über 400,- Euro bestellt und den Kauf­preis per Direkt­über­wei­sung auf ein Kon­to einer Ber­li­ner Bank über­wie­sen. Bis dato hat die Frau kei­ne Waren­lie­fe­rung erhal­ten. Bei eigens geführ­ten Recher­chen stell­te sich her­aus, dass es sich bei dem Ver­käu­fer wohl um einen „Fake-Shop“ handelt.

Motor­sä­ge nicht geliefert

Wil­helms­thal: Ein jun­ger Mann aus dem Orts­teil Stein­berg ist offen­sicht­lich einem Betrü­ger auf den Leim gegan­gen. Der Geschä­dig­te hat­te über eBay-Klein­an­zei­gen eine Motor­sä­ge der Mar­ke STIHL im Wert von rund 500,- Euro gekauft und per PayPal-Fri­ends bezahlt. Bis heu­te erfolg­te kein Ver­sand der Ware. Da die Bezahl­form nicht gegen Betrugs abge­si­chert ist, wird der Geschä­dig­te mög­lich­wei­se weder sei­ne Ware, noch sein Geld zurückbekommen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kulmbach

Auf dem E‑Scooter durch‚s „Fritz“

Kulm­bach – Ein 24jähriger Mann aus Burg­kunst­adt such­te sich am Mon­tag­abend das Ein­kaufs­zen­trum Fritz als „Renn­strecke“ für sei­nen E‑Scooter aus. Er fuhr damit durch die Ein­kaufs­mei­le, sowie durch das ein oder ande­re Ladengeschäft.

Im wei­te­ren Ver­lauf konn­te der offen­sicht­lich betrun­ke­ne jun­ge Mann von einer Sicher­heits­kraft ange­hal­ten und mit Unter­stüt­zung von Ange­hö­ri­gen der Sicher­heits­wacht bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei­be­am­ten an der Wei­ter­fahrt gehin­dert werden.

Auf­grund sei­nes Atem­al­ko­hol­wer­tes von 2 Pro­mil­le muss­te er sich einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen und nun wegen „Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr“ ver­ant­wor­ten. Damit jedoch nicht genug; einen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz, bzw. eine Zulas­sung konn­te er eben­falls für das Fahr­zeug nicht vor­wei­sen. Dies lag ver­mut­lich dar­an, dass er den E‑Scooter erst kurz zuvor unbe­rech­tigt von einem Bekann­ten mit­ge­nom­men hatte.