CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Forch­heim bean­tragt: Alter­na­ti­ven zur „Pech­told­hal­le“ prüfen

Alter­na­ti­ven für Ver­an­stal­tun­gen bis 350 Per­so­nen ernst­haft prü­fen und zeit­na­he Pla­nung / Umset­zung für „Pro­jekt Kolpinghaus“

In ihrem jüng­sten Antrag an die Stadt Forch­heim for­dert die CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Forch­heim, Alter­na­ti­ven zur „Pech­told­hal­le“ zu prü­fen. So heißt es in dem Schrei­ben vom 20. Mai 2022: „Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt Alter­na­ti­ven für Ver­an­stal­tun­gen bis 350 Per­so­nen ernst­haft zu prü­fen und dem Stadt­rat vorzustellen.“

Zudem bean­tragt die CSU: „Die frei­ge­wor­de­nen per­so­nel­len- und finan­zi­el­len Res­sour­cen sol­len dafür ein­ge­setzt wer­den, dass mit der Pla­nung / Umset­zung „Pro­jekt Kol­ping­haus“ zeit­nah und ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen ange­fan­gen wer­den kann.“

Der kom­plet­te Antrag der CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Forch­heim lautet:

Antrag der CSU-Stadt­rats­frak­ti­on Forch­heim Alter­na­ti­ven zur „Pech­told­hal­le“ sind vorhanden

Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Kirsch­stein, sehr geehr­ter Herr Bür­ger­mei­ster Schön­fel­der, sehr geehr­te Frau Bür­ger­mei­ster Dr. Prech­tel, sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus dem Forch­heim Stadtrat,

die Inve­sti­ti­ons­sum­me für die pro­vi­so­ri­sche Ertüch­ti­gung der „Pech­told­hal­le“ von über 2,7 Mio. Euro ist nicht nur für die CSU-Stadt­rats­frak­ti­on, son­dern auch für ande­re Frak­tio­nen und Grup­pie­run­gen nicht tragbar.

Zumal es sich bei die­sen Kosten um kei­nen fina­len Fest­preis, son­dern um eine Kal­ku­la­ti­on han­delt. Die Sum­me wür­de sich ange­sichts der aktu­el­len wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sicher­lich noch deut­lich erhöhen.

Die CSU-Stadt­rats­frak­ti­on hat schon wie­der­holt auf mög­li­che Alter­na­ti­ven hin­ge­wie­sen, lei­der wur­den die­se bis dato nicht ernst­haft geprüft und in Erwä­gung gezogen.

Ver­an­stal­tun­gen bis 300 Per­so­nen sind in Forch­heim aktu­ell mög­lich. Die Ver­wal­tung hat in ihrer Auf­li­stung sehr vie­le gesell­schaft­li­che und kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen auf­ge­zählt, die deut­lich unter der Per­so­nen­an­zahl von 100 Besu­chern lie­gen. Die Auf­la­gen aus der Ver­samm­lungs­stät­ten­ver­ord­nung gel­ten erst ab 100 Besu­chern. Dar­über hin­aus sind in der Auf­li­stung eini­ge wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 300 Per­so­nen aufgeführt.

Für all die­se Ver­an­stal­tun­gen gibt es eine Viel­zahl von Möglichkeiten.

Bei­spiel­haft dür­fen wir aufzählen:

• Saal ver­schie­de­ner Sport­hei­me (Burk, Bucken­ho­fen, Ker­s­bach, Reuth)

• Ver­an­stal­tungs­räu­me von Unter­neh­men (Simon Hege­le, Zent­graf, Digi­tal­werk­statt usw.)

• Kai­ser­pfalz

• Saal der Volksbank

• Turn­hal­len und Aulen der Stadt und des Landkreises

• Jahn­hal­le (aktu­ell noch nutz- und mietbar)

• Ver­an­stal­tungs­räu­me der Kir­chen und kirch­li­chen Träger

• BRK-Saal

• Jun­ges Thea­ter Forchheim

• Ver­an­stal­tungs­saal von Restau­rants und Gast­wirt­schaf­ten (Roter Ochs)

• Und nicht zuletzt die Volks­bank Event­hal­le, die rund 300 Per­so­nen in Kino­be­stuh­lung Platz fin­den lässt. Unse­rer Infor­ma­tio­nen nach wur­den hier von Sei­ten des Betrei­bers bereits Ange­bo­te über Rah­men­ver­trä­ge und ähn­li­ches unterbreitet!

Teil­wei­se sind die­se Ver­an­stal­tungs­or­te gewid­me­te Ver­an­stal­tungs­or­te, so dass alle recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen gege­ben sind bzw. bei den ande­ren leicht umzu­set­zen sind.

Ein Aus­wei­chen auf Ver­an­stal­tungs­or­te wie oben auf­ge­führt, wür­de die hei­mi­schen Unter­neh­men / Grup­pie­run­gen stär­ken und einen Bei­trag zur lang­fri­sti­gen Sicher­stel­lung des wirt­schaft­li­chen Betriebs sorgen.

Wir sind davon über­zeugt, dass wir somit einen sehr gro­ßen Teil der Ver­an­stal­tun­gen wei­ter­hin in der Stadt hal­ten kön­nen, und dies, ohne meh­re­re Mil­lio­nen Euro in ein Pro­vi­so­ri­um zu stecken.

Aus die­sem Grund bean­tra­gen wir Folgendes:

1. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt Alter­na­ti­ven für Ver­an­stal­tun­gen bis 350 Per­so­nen ernst­haft zu prü­fen und dem Stadt­rat vorzustellen.

2. Die frei­ge­wor­de­nen per­so­nel­len- und finan­zi­el­len Res­sour­cen sol­len dafür ein­ge­setzt wer­den, dass mit der Pla­nung / Umset­zung „Pro­jekt Kol­ping­haus“ zeit­nah und ohne wei­te­re Ver­zö­ge­run­gen ange­fan­gen wer­den kann.