Hof­Bus begrüßt 9‑Eu­ro-Ticket

Buslinien Hof - Symbolbild

Das Neun-Euro-Ticket, wel­ches durch Bund und Län­der beschlos­sen wur­de und Teil des Ent­la­stungs­pa­kets ist, hält ab Mitt­woch, 01.06.2022, Ein­zug in den Hofer Stadt­bus­sen. Für einen Zeit­raum von ins­ge­samt 92 Tagen gilt der ver­gün­stig­te Ticket­preis von jeweils neun Euro für die Mona­te Juni, Juli und August. Ein Erwerb des Neun-Euro-Tickets über digi­ta­le Ver­triebs­platt­for­men, die deutsch­land­weit ange­bo­ten wer­den, ist bereits ab sofort möglich.

Fahr­kar­ten­vor­ver­kauf und Umtausch

Hof­Bus star­tet den Fahr­kar­ten­vor­ver­kauf am Mon­tag, 30.05.2022, und been­det ihn am Mitt­woch, 31.08.2022. Erhält­lich ist das Neun-Euro-Ticket in den Vor­ver­kaufs­stel­len und in allen Bus­sen der Hof­Bus GmbH. Auch wei­ter­hin steht den Fahr­gä­sten das kom­plet­te Fahr­kar­ten­sor­ti­ment zur Verfügung.

Für Fahr­gä­ste, die ihre Zeit­kar­te ein­tau­schen möch­ten, gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen. Dies ist nur im Kun­den­zen­trum der Stadt­wer­ke Hof, im Unter­kot­zau­er Weg 25, von Mon­tag, 30.05.2022, bis ein­schließ­lich Frei­tag, 10.06.2022, zu den bekann­ten Öff­nungs­zei­ten mög­lich. Eine bar­geld­lo­se Zah­lung per EC-Kar­te ist hier­bei nicht aus­führ­bar. Es kön­nen aus­schließ­lich im genann­ten Zeit­raum Jah­res­kar­ten sowie ent­spre­chen­de Monats­kar­ten und Wochen­kar­ten umge­tauscht wer­den. Für Schü­ler­mo­nats­kar­ten, wel­che nicht vom Inha­ber bezahlt wur­den, Job­Tickets und 4‑Fahr­ten-Tickets gilt kein Umtausch­recht. Außer­dem ist ein Umtausch im Bus sowie in den Vor­ver­kaufs­stel­len aus­ge­schlos­sen. Eben­so wer­den kei­ne auf dem Post­weg ein­ge­reich­ten Fahr­kar­ten erstattet.

Gül­tig­keit und Einsatzorte

Das Neun-Euro-Ticket ist nur gül­tig, sofern das Ticket vor der Benut­zung vom Inha­ber mit Vor- und Nach­na­men unter­zeich­net wird. Die Monats­kar­ten sind per­so­nen­be­zo­gen und nicht über­trag­bar. Kin­der unter sechs Jah­ren rei­sen kosten­frei und benö­ti­gen kei­ne Fahr­kar­te. Kin­der und Jugend­li­che ab sechs Jah­ren benö­ti­gen ihren eige­nen Fahr­schein. Die Gül­tig­keit eines Tickets bezieht sich immer auf den gesam­ten Monat ohne zeit­li­che Beschrän­kung, sind jedoch nur für die Mona­te Juni, Juli und August 2022 ein­setz­bar. Die Fahr­gä­ste der Hof­Bus kön­nen die per­so­na­li­sier­ten Tickets nicht nur in Hof nut­zen, son­dern bun­des­weit in allen Ver­kehrs­mit­teln des ÖPNV, abge­se­hen vom Fern­ver­kehr; hier gilt das Ticket nicht. Das Neun-Euro-Ticket muss, wie auch bei ande­ren Tickets, dem Fah­rer bei Fahrt­an­tritt vor­ge­zeigt wer­den. Auf Ver­lan­gen der Kon­trol­leu­re müs­sen Mit­fah­ren­de neben dem Ticket auch einen Aus­weis vor­zei­gen können.