Bayreuth/​Hof: Hoff­nung auf schnel­les Ende des Strafprozesses

Drit­ter Ver­hand­lungs­tag im Straf­pro­zess gegen den frü­he­ren GTO-Mit­ar­bei­ter Klaus R. endet mit einer grund­le­gen­den Verständigung

Am drit­ten Ver­hand­lungs­tag im Straf­pro­zess gegen den frü­he­ren GTO-Mit­ar­bei­ter Klaus R. haben sich das Gericht, die Staats­an­walt­schaft und der Ange­klag­te grund­le­gend auf eine Ver­stän­di­gung ver­ein­bart. Damit ein­her geht die Erwar­tung, dass Klaus R. über die ihm zur Last geleg­ten Untreueh­an­d­lun­gen pau­schal ein Geständ­nis ablegt. Für die Hand­werks­kam­mer, die den Pro­zess ver­folgt, ver­knüpft sich damit die Hoff­nung, dass der Straf­pro­zess zügig abge­schlos­sen wird und dann Fort­schrit­te bei den beim Land­ge­richt Bay­reuth anhän­gi­gen Zivil­pro­zes­sen erzielt wer­den können.

„Wir sind sehr froh, dass sich ein schnel­le­res Ende des Straf­pro­zes­ses andeu­tet“, zei­gen sich der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, Rein­hard Bau­er, und der Prä­si­dent der HWK, Mat­thi­as Graß­mann, erleich­tert. Ursprüng­lich waren für 2022 wei­te­re Ver­hand­lungs­ter­mi­ne bis Ende Okto­ber vor­ge­se­hen. „Ein mög­li­ches Urteil in der Straf­sa­che wird ein Signal in die Hand­wer­ker­schaft sein.“ Klaus R. muss nach der erreich­ten Ver­stän­di­gung mit einer Frei­heits­stra­fe von rund drei­ein­halb bis etwas mehr als vier Jah­ren rechnen.

Neben einer Beschleu­ni­gung der noch aus­ste­hen­den Zivil­ver­fah­ren hofft die HWK auch, dass die im Straf­pro­zess gewon­ne­nen Erkennt­nis­se bezüg­lich der Ver­ant­wort­lich­kei­ten auch in die wei­te­ren Pro­zes­se einfließen.