Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht im Rat­haus Eckental

Symbolbild Corona

Der Kata­stro­phen­fall ist been­det, die Infek­ti­ons­la­ge ent­spannt sich: Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat hat das Mas­ken­schutz­kon­zept für Behör­den in Bay­ern auf­ge­ho­ben. Daher ist beim Besuch des Rat­hau­ses in Ecken­tal ab Mon­tag, den 23. Mai, das Tra­gen einer Mas­ke nicht mehr ver­pflich­tend. Dies gilt für Besu­che­rin­nen und Besu­cher sowie für Beschäftigte.

Eini­ge Maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz haben sich bewährt. Daher ist wei­ter­hin vor dem Besuch des Ein­woh­ner­mel­de- und Pass­am­tes eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich. Alle wei­te­ren Anlie­gen im Rat­haus sind ohne Ter­min mög­lich. Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher haben sich auch wei­ter­hin am Emp­fang im Ein­gangs­be­reich zu melden.

Vie­le Anlie­gen las­sen sich auch tele­fo­nisch oder online, ohne per­sön­li­che Vor­spra­che, erledigen.

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