Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt: Kei­ne Mas­ken­pflicht mehr, Ter­min erforderlich

Besuch im Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt ab Mon­tag, 16. Mai 2022, ohne Mas­ke möglich

Der Kata­stro­phen­fall ist been­det, die Infek­ti­ons­la­ge ent­spannt sich: Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat hat das Mas­ken­schutz­kon­zept für Behör­den in Bay­ern auf­ge­ho­ben. Daher ist beim Besuch der Land­rats­amts­ge­bäu­de in Erlan­gen und Höch­stadt ab Mon­tag, den 16. Mai, das Tra­gen einer Mas­ke nicht mehr ver­pflich­tend. Dies gilt für Besu­che­rin­nen und Besu­cher sowie für Beschäftigte.

Wei­ter­hin vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung erforderlich

Eini­ge Maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz haben sich bewährt. Daher ist wei­ter­hin vor dem Besuch des Land­rats­am­tes eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich. Ledig­lich Anlie­gen in den Füh­rer­schein- und Zulas­sungs­stel­len sind am Vor­mit­tag ohne Ter­min mög­lich. Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher haben sich auch wei­ter­hin am Emp­fangs­dienst im Ein­gangs­be­reich zu melden.

Die Erreich­bar­kei­ten und Kon­tak­te der Dienst­stel­len und wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind unter https://​www​.erlan​gen​-hoech​stadt​.de/ ver­füg­bar. Vie­le Anlie­gen las­sen sich auch tele­fo­nisch oder online ohne per­sön­li­che Vor­spra­che erledigen.