Abtau­chen für den Bam­ber­ger „Brücken-TÜV“

Alle drei Jah­re fin­den im Wech­sel Haupt- bzw. ein­fa­che Prü­fun­gen an den Bam­ber­ger Brücken statt. Die Erken­nung des Ist-Zustands und Scha­dens­er­fas­sung sind das Ziel der Über­wa­chung durch einen sach­kun­di­gen Inge­nieur, der auch die sta­ti­schen und kon­struk­ti­ven Ver­hält­nis­se der Bau­wer­ke beur­tei­len kann. In der Regel genü­gen hier­zu Sicht­prü­fun­gen und dem­entspre­chend ste­hen dabei alle sicht­ba­ren Tei­le und Ober­flä­chen im Vor­der­grund. Ab kom­men­den Mon­tag (16.05.2022) ste­hen dage­gen die über­wie­gend „unsicht­ba­ren“, also vom Was­ser umspül­ten Pfei­ler und Wider­la­ger von Fluss­brücken im Fokus der Unter­su­chun­gen. In den Grün­dungs­be­rei­chen wer­den Aus­brü­che, Aus­kolk­un­gen und Mate­ri­al­feh­ler durch Tau­cher begut­ach­tet. Unter­sucht wer­den Bischofs­mühl­brücke, Obe­re Brücke und Unte­re Brücke inklu­si­ve Altes Rat­haus, Mar­kus­brücke, Gey­ers­wörth­steg und die Unte­ren Mühl­brücken. Wäh­rend der Tau­cher­ar­bei­ten ist eine Durch­fahrt für Boots­ver­kehr nicht möglich.

Die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) sind als Stra­ßen­bau­lastträ­ger ver­ant­wort­lich dafür, dass alle Brücken den Anfor­de­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung genü­gen. Zur Gewähr­lei­stung der ord­nungs­ge­mä­ßen Trag­fä­hig­keit, Stand­si­cher­heit und Dau­er­haf­tig­keit ist der tur­nus­mä­ßi­ge „Brücken-TÜV“ vor­ge­schrie­ben. Damit ist sicher­ge­stellt, dass ein­ge­tre­te­ne Män­gel und Schä­den früh­zei­tig erkannt, bewer­tet und besei­tigt wer­den kön­nen, bevor grö­ße­re Schä­den auf­tre­ten oder die Ver­kehrs­si­cher­heit ent­schei­dend beein­träch­tigt wird.

Was ist eine Bauwerksprüfung?

Inge­nieur­bau­wer­ke wie Brücken, Stütz­wän­de, Tun­nel und Lärm­schutz­wän­de sind alle sechs Jah­re einer Haupt­prü­fung zu unter­zie­hen, nach wei­te­ren drei Jah­ren folgt eine Ein­fa­che Prü­fung. In den Jah­ren ohne Prü­fung erfolgt eine Besich­ti­gung. Für die Durch­füh­rung der Prü­fung ist ein sach­kun­di­ger Inge­nieur vorgeschrieben.

Wer ist zuständig?

Die Sicher­heit der Stra­ßen­brücken und ande­rer Bau­wer­ke im Zuge von Stra­ßen und Wegen in Bam­berg obliegt den Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­ben als Stra­ßen­bau­last­trä­ger. Aus­ge­nom­men sind Bau­wer­ke im Zuge von Lan­des- oder Staatsstraßen.

War­um regel­mä­ßi­ge Bauwerksprüfungen?

Eine lei­stungs­fä­hi­ge Ver­kehrs­in­fra­struk­tur ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für Mobi­li­tät und wirt­schaft­li­ches Wachs­tum. Bei zuneh­men­dem Alter der Bau­wer­ke müs­sen die­se den­noch den hohen Anfor­de­run­gen des stark ange­wach­se­nen Per­so­nen- und Güter­ver­kehrs genü­gen. Regel­mä­ßi­ge und qua­li­fi­zier­te Bau­werks­prü­fun­gen sind eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, dass gra­vie­ren­de Schä­den recht­zeig erkannt wer­den und die Sicher­heit der Nut­zer gewähr­lei­stet bleibt.