Aus­bau der Ober­hai­der Ortsdurchfahrt

Bereich der zukünftigen Fußgängerampel auf der Kreisstraße BA 34 in der Ortsdurchfahrt Oberhaid. Foto: Ralf Hauenstein
Bereich der zukünftigen Fußgängerampel auf der Kreisstraße BA 34 in der Ortsdurchfahrt Oberhaid. Foto: Ralf Hauenstein

850.000 Euro staat­li­che Zuwen­dun­gen für den Land­kreis Bam­berg und die Gemein­de Ober­haid für den gemein­schaft­li­chen Aus­bau der Orts­durch­fahrt von Oberhaid

Die Regie­rung von Ober­fran­ken för­dert den Aus­bau der kom­mu­na­len Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Für den gemein­schaft­li­chen Aus­bau der Orts­durch­fahrt von Ober­haid im Zuge der Kreis­stra­ße BA 34 wur­den nun 850.000 Euro bewilligt.

Der Land­kreis Bam­berg und die Gemein­de Ober­haid bau­en die Orts­durch­fahrt von Ober­haid auf einer Län­ge von rund 450 Metern aus.

Die ver­an­schlag­ten Gesamt­ko­sten betra­gen rund 1,42 Mil­lio­nen Euro, von denen rund 1,31 Mil­lio­nen Euro zuwen­dungs­fä­hig sind. Der bewil­lig­te Zuwen­dungs­be­trag in Höhe von 850.000 Euro bedeu­tet einen För­der­satz von 65 Pro­zent und berück­sich­tigt unter ande­rem die Netz­be­deu­tung als Kreis­stra­ße, die finan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen der bau­li­chen Lei­stun­gen für einen gemein­schaft­li­chen Orts­durch­fahr­ten­aus­bau mit Fahr­bahn und Geh­we­gen sowie die finan­zi­el­le Lage der Gemein­de und des Land­krei­ses Bam­berg. Die Mit­tel stam­men aus dem baye­ri­schen Staats­haus­halt und wer­den vom Baye­ri­schen Land­tag zur Ver­fü­gung gestellt.

Der bis­he­ri­ge Aus­bau­zu­stand der Orts­durch­fahrt ent­spricht nicht den Anfor­de­run­gen an die heu­ti­gen bzw. künf­ti­gen Ver­kehrs­ver­hält­nis­se. Der Strecken­ab­schnitt zeigt auf­grund des unzu­rei­chen­den Fahr­bahn­auf­bau­es und der unge­nü­gen­den Stra­ßen­ent­wäs­se­rung zahl­rei­che Netz- und Quer­ris­se sowie Ver­drückun­gen und Setzungen.

Mit der geplan­ten Maß­nah­me wird der Strecken­zug von der Ein­mün­dung in die Staats­stra­ße St 2281 in Ober­haid bis zum Orts­en­de Rich­tung Sandhof/​Appendorf ord­nungs­ge­mäß und ver­kehrs­ge­recht aus­ge­baut. Durch die größ­ten­teils beid­sei­tig neu anzu­le­gen­den Geh­weg­be­rei­che und der Errich­tung einer Bedarfs­am­pel für Fuß­gän­ger wird die Ver­kehrs­si­cher­heit ins­be­son­de­re auch für Schul­kin­der erheb­lich ver­bes­sert. Für mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Per­so­nen wer­den tak­ti­le Leit­ele­men­te und ent­spre­chen­de Absen­kun­gen der Bord­stei­ne berücksichtigt.

Die Bau­ar­bei­ten haben Anfang März 2022 begon­nen und sol­len im Herbst 2022 abge­schlos­sen sein.