Bam­ber­ger „Som­mer der Stra­ßen­kunst“ star­tet wieder

Bamberg: Sommer der Strassenkunst. Foto: Stadt Bamberg

Bam­berg: Som­mer der Stra­ssen­kunst. Foto: Stadt Bamberg

Stadt Bam­berg und Stadt­mar­ke­ting för­dern wie­der Straßenkünstler:innen

Wie schon 2020 und 2021 wird auch in die­sem Jahr ab Mai der „Som­mer der Stra­ßen­kunst“ Bam­bergs Innen­stadt bele­ben. Es geht aber nicht nur um die Berei­che­rung von Fla­nier­mei­len. Stadt Bam­berg und Stadt­mar­ke­ting möch­ten mit dem Ange­bot gezielt regio­na­le Künstler:innen fördern.

Neben dem Bereich der Fuß­gän­ger­zo­ne, Haupt­wach- und Ket­ten­brücken­stra­ße darf auch in den Berei­chen Austra­ße, Pro­me­na­de, Max­platz, Obst­markt Stra­ßen­kunst aus­ge­führt wer­den. Die Anzahl der Straßenkünstler:innen beträgt – pro Ein­heit – maxi­mal fünf Teil­neh­mer, um auch klei­ne­ren Grup­pen (z.B. Chö­ren) einen Auf­tritt zu ermög­li­chen. Die maxi­ma­le Anzahl an Straßenkünstler:innen liegt bei acht Per­so­nen oder Grup­pen täg­lich. Sie müs­sen alle 30 Minu­ten den Auf­tritts­ort wech­seln. Stra­ßen­kunst ist grund­sätz­lich von Mon­tag bis ein­schließ­lich Sams­tag von 9 bis 19 Uhr zuläs­sig. Sonn­tags sind kei­ne Auf­trit­te gestattet.

Regio­na­le Künstler:innen mit Wohn­sitz in Stadt oder Land­kreis Bam­berg wer­den bevor­zugt behan­delt. Die Anmel­dung zur Stra­ßen­kunst erfolgt wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren über das Stadt­mar­ke­ting Bam­berg. Sie ist auch digi­tal mög­lich. Clowns, Kaba­ret­ti­sten, Akro­ba­ten, Stra­ßen­ma­ler und Musi­ker kön­nen sich über das Online-Por­tal Stra​ssen​kunst​-Bam​berg​.de bewer­ben. Inner­halb von 24 Stun­den bekom­men die Kunst­schaf­fen­den dann eine Geneh­mi­gung. Zeit­wei­li­ge Coro­na-Auf­la­gen müs­sen bei den Auf­trit­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Nicht erlaubt sind Laut­spre­cher­an­la­gen, elek­tro­ni­sche Ver­stär­kung oder zum Bei­spiel lau­te Blech­blas­in­stru­men­te. Geför­dert wird der „Som­mer der Stra­ßen­kunst“ aus Mit­teln des Unter­stüt­zungs­fonds II der Stadt Bam­berg. Das Stadt­mar­ke­ting hat für des­sen Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung eine För­de­rung in Höhe von 7500 Euro erhalten.