Antrag­stel­lung auf ALG II für Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne im Job­cen­ter Forchheim

Nach aktu­el­len Infor­ma­tio­nen sind ab 01. Juni 2022 bun­des­weit die Job­cen­ter für die Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne zustän­dig, die bereits einen Auf­ent­halts­ti­tel nach §24 Auf­enthG bzw. eine ent­spre­chen­de Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung haben. Das Job­cen­ter Forch­heim hat daher alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen und Anträ­ge auf sei­ner Home­page eingestellt.

Die Geflüch­te­ten fin­den dort unter https://​www​.job​cen​ter​-forch​heim​.de/​u​k​r​a​i​ne/ ein Info­blatt, einen Kurz­an­trag auf ALG II sowie einen Anmel­de­bo­gen mit Fra­gen zum bis­he­ri­gen beruf­li­chen Werdegang.

Wich­tig ist, vor­ab bereits ein Bank­kon­to zu eröff­nen, den Kurz­an­trag aus­zu­fül­len und sich besten­falls schon für eine Kran­ken­kas­se ent­schie­den zu haben und dann bei Vor­la­ge eines Auf­ent­halts­ti­tels bzw. der Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung einen Ter­min im JC zur Antrags­ab­ga­be zu ver­ein­ba­ren. Den Ter­min kann man direkt über die Home­page oder unter der Tele­fon­num­mer 09191 715 200 täg­lich bis 18.00 Uhr vereinbaren.

Ehren­amt­li­che kön­nen ger­ne zur Antrags­ab­ga­be mit­kom­men, um beim Über­set­zen und Ver­stän­di­gen zu helfen.