Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 07.05.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Nach Trun­ken­heits­fahrt Fahr­rad­dieb­stahl unterbunden

In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 07.05.2022 wur­de ein 17 Jah­re alter Jugend­li­cher einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen, nach­dem er mit einem sog. E‑Scooter im Stadt­ge­biet Erlan­gen unter­wegs war. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 0,94 Promille.

Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den und der Jugend­li­che zur Durch­füh­rung eines wei­te­ren Atem­al­ko­hol­tests in die Poli­zei­in­spek­ti­on ver­bracht. Da sein ursprüng­lich gemes­se­ner Wert wei­ter anstieg, sodass er über dem Grenz­wert von 1,1 Pro­mil­le lag, wur­de anschlie­ßend eine Blut­ent­nah­me ange­ord­net und durchgeführt.

Nach Been­di­gung der Sach­ver­halts­auf­nah­me wur­de der jun­ge Mann aus den Dienst­räu­men ent­las­sen, um zu Fuß den Heim­weg anzutreten.

Hier­bei wur­de er von einem Beam­ten noch kurz­zei­tig im Auge behal­ten. Es wur­de fest­ge­stellt, dass der Jugend­li­che im Anschluss ein ihm frem­des Fahr­rad aus einem nahe gele­ge­nen Fahr­rad­stän­der ent­nahm und im Begriff war, sich mit die­sem von der Poli­zei­in­spek­ti­on zu ent­fer­nen. Er wur­de aber­mals ange­hal­ten und der Fahr­rad­dieb­stahl hier­durch verhindert.

Schließ­lich muss­te er den Heim­weg fuß­läu­fig fortsetzen.

Das Fahr­rad wur­de sicher­ge­stellt, der Eigen­tü­mer muss noch ermit­telt werden.

Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den jun­gen Mann wur­den eingeleitet.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Fahr­rad entwendet

Bai­er­s­dorf – In der Zeit vom 04.05. – 05.05.2022 wur­de am Fahr­rad­un­ter­stand an der West­sei­te des Bahn­ho­fes ein wei­ßes Her­ren-Moun­tain­bike der Mar­ke Serious Rock­well mit einem Zeit­wert von ca. 200,- € entwendet.

Zeu­gen, die Hin­wei­se auf den Täter oder den Ver­bleib des Fahr­ra­des geben kön­nen, wer­den gebe­ten, sich unter der Ruf­num­mer 09131 / 760–514, mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land in Ver­bin­dung zu setzen.

Von der Fahr­bahn abgekommen

Marl­off­stein – Am Nach­mit­tag des 06.05.2022 befuhr ein Spar­dor­fer, der weni­ge Tage vor­her sei­nen 18. Geburts­tag fei­er­te, mit sei­nem Pkw die Kreis­stra­ße 7 von Marl­off­stein nach Utten­reuth. Nach der Links­kur­ve, neben dem allein­ste­hen­den land­wirt­schaft­li­chen Anwe­sen, kam der 18 jäh­ri­ge aus Unacht­sam­keit nach rechts von der Fahr­bahn ab, über­quer­te den Rad­und Fuß­weg und kam in dem anlie­gen­den Acker zum Ste­hen. Glück­li­cher­wei­se wur­den kei­ne Unbe­tei­lig­ten gefähr­det und der 18 jäh­ri­ge blieb unver­letzt. Am Pkw ent­stand ein Total­scha­den in Höhe von ca. 8.000 bis 9.000 €. Da kei­ne Betriebs­stof­fe aus dem ver­un­fall­ten Pkw aus­lie­fen, muss­te die Stra­ßen­mei­ste­rei ledig­lich den auf­ge­wühl­ten Schot­ter des Stra­ßen­betts von der Fahr­bahn entfernen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Her­zo­gen­au­rach – Unfall­flucht auf Supermarktparkplatz

Am Nach­mit­tag des 06.05.2022 kam es auf dem Rewe­park­platz in der Ohm­stra­ße zu einer Ver­kehrs­un­fall­flucht. Der Fah­rer eines sil­ber­nen Audi A3 muss­te dabei fest­stel­len, dass sein gepark­ter PKW zwi­schen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr durch unbe­kannt ange­fah­ren und beschä­digt wur­de. Hin­wei­se zum Ver­ur­sa­cher nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach unter 09132/78090 entgegen.

Her­zo­gen­au­rach – Unfall­flucht auf Friedhofsparkplatz

Am Mor­gen des 06.05.2022 zwi­schen 08:00 Uhr und 08:20 Uhr wur­de auf dem öffent­li­chen Park­platz am Mar­tin-Luther-Platz in Her­zo­gen­au­rach ein schwar­zer VW Touran durch unbe­kannt ange­fah­ren. Der Ver­ur­sa­chen­de ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le, ohne sich um den Scha­den zu küm­mern. Hin­wei­se nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach unter 09132/78090 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Höch­stadt a.d.Aisch – Kind begeht Ladendiebstahl

Am Frei­tag­nach­mit­tag, 06.05.2022, 16:39 Uhr, wur­de ein 12-jäh­ri­ges Mäd­chen beim Laden­dieb­stahl erwischt.

Das Kind steck­te meh­re­re Kos­me­tik­ar­ti­kel im Gesamt­wert von 35 Euro in ihre mit­ge­führ­te Hand­ta­sche. Als sie das Geschäft mit den nicht­be­zahl­ten Waren ver­las­sen woll­te, flog der Dieb­stahl auf.

Da es sich bei dem Mäd­chen alters­be­dingt um ein straf­un­mün­di­ges Kind han­del­te, wur­de ein erzie­he­ri­sches Gespräch in Anwe­sen­heit der Mut­ter geführt. Die Schü­le­rin zeig­te hier­bei star­ke Reue und ent­schul­dig­te sich für ihr Fehlverhalten.

Wie in der­ar­ti­gen Fäl­len üblich, wer­den das zustän­di­ge Jugend­amt und die Staats­an­walt­schaft über den Vor­fall in Kennt­nis gesetzt.