„Ukrai­ne-Woche“ beim Job­cen­ter Erlan­gen-Höch­stadt vom 9. bis 13. Mai

symbolbild ukraine

Lei­stun­gen nach dem SGB II für Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne ab Juni möglich

Ab ersten Juni sol­len Geflüch­te­te aus der Ukrai­ne Lei­stun­gen nach dem SGB II und somit Zugang zum Hartz-IV-System erhal­ten. Bis­lang konn­ten sie wie alle Schutz­su­chen­den zunächst Unter­stüt­zung nach dem Asyl­be­wer­ber­lei­stungs­ge­setz über das Sozi­al­amt erhal­ten. Die Geset­zes­än­de­rung der Bun­des­re­gie­rung will ukrai­ni­schen Flücht­lin­gen im erwerbs­fä­hi­gen Alter und deren Kin­dern eine noch bes­se­re Ver­sor­gung bie­ten. Um Betrof­fe­nen aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt die Lei­stun­gen recht­zei­tig zu ermög­li­chen, hat das Job­cen­ter eine „Ukrai­ne-Woche“ vom 9. Mai bis 13. Mai ein­ge­rich­tet. Berech­tig­te kön­nen in die­sem Zeit­raum ohne Ter­min per­sön­lich einen Antrag auf Lei­stun­gen nach dem SGB II im Job­cen­ter ERH in der Karl-Zucker-Stra­ße 10 in 91052 Erlan­gen stel­len. Öff­nungs­zei­ten sind Mon­tag bis Don­ners­tag (9.5 bis 12.05.) jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie am Frei­tag (13.05.) von 8 bis 13 Uhr. Es wird gebe­ten, eine FFP-2-Mas­ke zu tragen.

Wer Zugang zum Hartz-IV-System bekommt

Vor­aus­set­zung ist, dass die Betrof­fe­nen bereits beim Aus­län­der­amt des Land­krei­ses einen vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halts­ti­tel bean­tragt haben und die all­ge­mei­nen Kri­te­ri­en zum Erhalt der Grund­si­che­rung erfül­len, vor allem jün­ger als 65 Jah­re und 10 Mona­te ist. Wer eine soge­nann­te „Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung“, „Ankunfts­nach­weis“ oder Auf­ent­halts­er­laub­nis hat und im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt wohnt, kann beim Job­cen­ter Lei­stun­gen nach dem SGB II bean­tra­gen. Außer­dem sind eine deut­sche Bank­ver­bin­dung sowie eine Anmel­dung bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se sehr hilf­reich. Hil­fe bei prak­ti­schen Fra­gen für Geflüch­te­te gibt es auf dem Hil­fe­por­tal des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums des Innern und für Hei­mat unter https://​www​.ger​many​4ukrai​ne​.de/​h​i​l​f​e​p​o​r​t​a​l​-de.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Ankom­men­de und Hel­fen­de, häu­fi­ge Fra­gen und Hilfs­an­ge­bo­te im Land­kreis gibt es auch online unter www​.erlan​gen​-hoech​stadt​.de/​u​k​r​a​ine. Die Ukrai­ne-Hot­line des Land­krei­ses ist unter 09131/803‑2644 von Mon­tag bis Frei­tag von 8:30 bis 14:30 Uhr erreichbar.