Wun­sie­del: Infor­ma­tio­nen zur Schul­weg­ko­sten­frei­heit – Land­rats­amt bie­tet Bera­tungs­mög­lich­kei­ten an

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Für vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te steht der­zeit die Fra­ge nach einem Schul­wech­sel an. Damit der Wech­sel auf die gewünsch­te Real­schu­le oder das gewünsch­te Gym­na­si­um nicht zu Pro­ble­men mit der Schul­weg­ko­sten­frei­heit führt, emp­feh­len die Mit­ar­bei­ten­den der Schul­ver­wal­tung am Land­rats­amt, fol­gen­de Punk­te zu beachten:

Kosten­frei­heit des Schul­we­ges kann grund­sätz­lich nur gewährt wer­den, wenn der Weg von der Woh­nung der Schülerin/​des Schü­lers bis zur Schu­le in eine Rich­tung mehr als drei Kilo­me­ter beträgt und die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le besucht wird. Dies ist die Schu­le der gewähl­ten Schul­art, Aus­bil­dungs- und Fach­rich­tung, die mit dem gering­sten Beför­de­rungs­auf­wand (Fahrt­ko­sten) erreich­bar ist.

Aus­nah­men: Wenn der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge den Schul­weg auf­grund eines poli­zei­li­chen Gut­ach­tens als beson­ders gefähr­lich oder beschwer­lich aner­kannt hat oder eine dau­ern­de Behin­de­rung der Schülerin/​des Schü­lers die Beför­de­rung erfor­dert, kann auch bei kür­ze­ren Weg­strecken Kosten­frei­heit zur nächst­ge­le­ge­nen Schu­le gewährt wer­den. Die Beför­de­rungs­ko­sten zu einer ande­ren als der nächst­ge­le­ge­nen Schu­le kön­nen nur über­nom­men wer­den, wenn ein Schul­wech­sel nicht zumut­bar ist oder der Beför­de­rungs­auf­wand die erspar­ten Kosten zur nächst­ge­le­ge­nen Schu­le um nicht mehr als 20 Pro­zent übersteigt.

Kann ein Schü­ler bei der nächst­ge­le­ge­nen Schu­le nicht auf­ge­nom­men wer­den, wer­den die Fahrt­ko­sten zu einer ande­ren, dann nächst­ge­le­ge­nen Schu­le, über­nom­men, wenn eine schrift­li­che Ableh­nung vor­liegt. Dies gilt nicht, wenn die­se Ableh­nung, z.B. durch eine ver­spä­te­te Anmel­dung, selbst ver­schul­det ist.

Damit die Vor­aus­set­zun­gen geprüft wer­den kön­nen, soll­ten sich inter­es­sier­te Eltern recht­zei­tig vor der Wahl einer Schu­le mit dem Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge – Schul­ver­wal­tung – Tel. 09232/ 80 ‑393 in Ver­bin­dung set­zen. Ger­ne hel­fen wir Ihnen weiter.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie auf unse­rer Home­page: www​.Land​kreis​-Wun​sie​del​.de/​S​c​h​u​l​w​e​g​k​o​s​ten